Schlagwort-Archive: Sozialgesetzgebung

12. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Juli 1923

 „In einer Zeit, wo sichtbar die Volkskraft bereits zermürbt ist, wäre ein Voranstellen der Erhaltung wirtschaftlicher Substanz vor die Erhaltung der Menschensubstanz nicht nur aus sittlichen und nationalen, sondern schließlich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen sinnlos.“         

                  Wirtschaftlicher Teil.
                                  –
          Zur Gehalts- und Lohn-Politik.
                            (Schluß.)
      Kritische Betrachtungen von H. Norwig
                                      II.
       Zweifellos muß zugegeben werden, daß hinsichtlich des Auf-
baues der Tarife noch außerordentlich große Mängel bestehen.
Man muß berücksichtigen, daß der Abschluß von Tarifverträgen
für eine große Zahl von Arbeitnehmern in der Nachkriegszeit
erst erfolgte, und Erfahrungen nicht vorlagen, weiterhin aber
ist ein Unterschied beispielsweise zwischen den Tarifverträgen
für Angestellte und denen der Arbeiter zu machen. Im An-
gestelltenlager hat man sich stets gegen eine tarifliche Gleich-
macherei gewehrt und nach Wegen gesucht, die hier Abhilfe
schaffen können. Wir brauchen hier eine größere Differenzierung
zwischen den einzelnen Leistungsgruppen. Die besonderen Be-
mühungen des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes
gehen dahin, zunächst einmal durchzusetzen, daß sich für die
angestellten Kaufleute genaue Tätigkeitsbegriffe herausbilden.
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19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

                                Aus Stadt und Umgegend.
                                                                                    Solingen, 19. Mai.
                                 Wer ist minderbemittelt?
       Während man früher nur einen Unterschied zwischen Armen
(Almosenempfängern, Bedürftigen) und anderen Einwohnern zu
machen pflegte, wobei das Steuerzahlen eine wesentliche Rolle
spielte, ist heute durch die veränderten Zeitverhältnisse eine neue
Gruppe dazugetreten, die Minderbemittelten, die nicht reich und
auch nicht einmal bemittelt zu nennen sind, die aber teils wegen
ihres Einkommens und ihrer Vermögenslage, teils wegen der
von ihnen selbst geübten Zurückhaltung für den Bezug von
Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht in Betracht
kommen. Sie stehen gewissermaßen zwischen Tür und Angel;
ihre eigenen Mittel reichen kaum aus, den täglichen Lebensunter-
halt zu bestreiten, sie scheuen sich indessen davor, die Allgemein-
heit zur Gewährung von Zuschüssen anzurufen. Der Notbedarf
der Armen ist durch die Tarifsätze und die Richtlinien der
unterstützenden Behörden zwar in knappster Form, aber doch
immerhin noch so gedeckt, daß sie ihr Dasein fristen können, –
bei den Minderbemittelten sitzt Frau Sorge täglich am Tisch
zu Gast. Welche Ursachen haben nun zu der Not der Minder-
bemittelten geführt?
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12. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 12. Mai 1923

Die größten Opfer der Inflation: weibliche Kleinrentner

                                Die Ärmsten im Reich.
       So furchtbar die Banknotenpresse zugunsten einer kleinen
Minderheit von Gewinnlern der deutschen Volksgesamtheit mit-
gespielt hat: niemand ist von dem traurigen Billionensegen här-
ter heimgesucht worden als gerade der Schutzbedürftigste, der
kleine Rentner. Es ist nicht nur eine soziale, es ist auch eine
kulturelle Frage, wie diese wertvolle, heute von völligem Unter-
gang bedrohte Schicht vor diesem noch gerettet werden könnte.
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20. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. Januar 1923

Die Heimarbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie versuchen ihre Reallohnverluste durch Mehrarbeit und „Überstunden“ auszugleichen. Sie gefährden damit aber den Achtstundentag, die soziale Errungenschaft der Novemberrevolution 1918.
Der Achtstundentag war eine der ältesten und wichtigsten Forderungen der Arbeiterbewegung. Eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden sollte demnach nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen. 

       * Kontrolle des Achtstundentages in der Heimindustrie. Die
letzte Heimarbeiter-Versammlung wählte eine Kommission, welche
Richtlinien zur Bekämpfung des Ueberschreitens des Achtstunden-
tages durch einzelne Heimarbeiter ausarbeiten sollte. Die Kom-
mission tagte und vereinbarte dem „Industriearbeiter“ zufolge
nachstehende Richtlinien: 1. Die Gewerkschaften sollen in den
Mitteilungsblättern auf die Bedeutung des Achtstundentages hin-
weisen und die Mitglieder auf die schädlichen Folgen des Ueber-
schreitens der achtstündigen Arbeitszeit hingewiesen [sic!]. 2. In allen
Branchenversammlungen ist von den Vorsitzenden dieses Thema
entsprechend zu behandeln. Vor allen Dingen ist darauf hinzu-
wirken, daß die Ausbeutung der Lehrlinge und Gehilfen durch
Ueberarbeiten verhindert wird. 3. Es muß versucht werden,
die 8 Stunden Arbeit in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr
abends, Samstags bis 1 Uhr mittags zu verlegen. 4. Um die
Innehaltung der Arbeitszeit zu gewährleisten, werden örtliche
Ueberwachungsausschüsse gebildet, welche alle Verstöße zur Kennt-
nis der Organisationen bringen. Diese haben dann das Weitere
zu veranlassen. 5. Die Einteilung der Bezirke ist Sache der
Verbandsleitungen. 6. Die Wahlen der Ueberwachungsaus-
ausschüsse [sic!] sollen möglichst in Bezirksversammlungen getätigt
werden. – Die Kommission hat die Bezirke Solingen und Höh-
scheid in Unterbezirke eingeteilt. 

 Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 20. Januar 1923

15. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Januar 1923

Die Einschätzung zur Arbeitsmarktlage des Rheinlands steht unter dem Eindruck der Besetzung des Ruhrgebiets am 11. Januar 1923 durch französisches und belgisches Militär und des von Reichskanzler Wilhelm Cuno verkündeten „passiven Widerstands“ gegen die Besatzungstruppen. Zu diesem Widerstand gehört, dass jegliche Zusammenarbeit mit den Besatzern verweigert werden soll. Die rheinische Wirtschaft hat zu diesem Zeitpunkt eine große Bedeutung für Deutschland insgesamt. Der im Artikel erwähnte „Achtstundentag“ wurde mit der Arbeitszeitverordnung vom November 1918 eingeführt. Diese Arbeitszeitregelung (acht Stunden als Normalarbeitszeit) bedeutete eine der wichtigsten sozialen Errungenschaft der Arbeiterbewegung gegenüber den Unternehmerverbänden. Noch vor dem Ende des Krisenjahres 1923 werden die Vorgaben des „Achtstundentags“ durch eine neue Verordnung wieder aufgeweicht. 

                                      Wirtschaftlicher Teil.
                                                        –
                       Ruhrbesetzung und Arbeitsmarkt.
       * Ueber den Arbeitsmarkt in der Woche vom 16. bis 21. Ja-
nuar meldet das Landesarbeitsamt der Rheinpro-
vinz:
       Die Entwicklung des Arbeitsmarktes blieb auf der abstei-
gende [sic!] Linie. Es erübrigt sich heute, die oft genug dar-
gelegten Dinge zu wiederholen. Immer deutlicher ist zu er-
kennen, daß es sich nicht um Konjunkturwandlungen im gewöhn-
lichen Sinne handelt, sondern um eine fortschreitende
Entkräftung, die in der Geschichte der modernen Wirt-
schaft keine Parallele hat. Man muß zurückgehen in die Zeiten
des alten römischen Imperiums, um einen Vergleich zu finden.
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