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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Plädoyer für die Frauen und das Ende der Warteschlangen für Milch

       Mehr Rücksicht auf unsere Hausfrauen! Ein Leser schreibt
uns: Bei einem Gange durch die Stadt gewahrt man, daß das
leidige Milchreihestehen noch immer nicht abgeschafft ist.
Das betrifft in erster Linie unsere Frauen, deren Los doch ohnehin
nicht gerade beneidenswert ist; sind sie doch genötigt, stundenlang
den einzelnen Geschäften nachzugehen, um bei den sehr unterschied-
lichen Preisen einigermaßen vorteilhaft einzukaufen. Doppelt un-
angenehm muß daher das lange Warten vor den wenigen Geschäften
empfunden werden, die sich mit dem Milchverkauf befassen, zumal
in der jetzigen Jahreszeit, bei Schnee und Kälte. Die unbedingte
Folge davon sind ernstliche Unterleibserkrankungen, die auch nach
ärztlicher Aussage nicht selten sind. Hier muß im Interesse unserer
Frauen unbedingt Wandel geschafft werden, und das müßte sich
auch bei einigermaßen gutem Willen erreichen lassen. Sollte
auch die vorkriegszeitliche Einrichtung der Milchbelieferung nicht
von heute auf morgen wieder ins Leben gerufen werden können,
so müssen doch Mittel und Wege zu finden sein, das Los unserer
Hausfrauen erträglicher zu gestalten, etwa indem man die Zahl
der Verkaufsstellen beträchtlich vermehrt u. a. Der heutige Zu-
stand jedoch ist unhaltbar und läßt jegliche Rücksicht vermissen.

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen SG 1663, Chronik Evangelische Volksschule Hästen, Eintrag zum 22. Dezember 1923

Weihnachtsfeier der Evangelischen Volksschule Hästen in Solingen

-Seite 1-

       Die Weihnachtsfeier unserer Schule wurde
am Samstag, den 22. Dez[ember], im Saale des Wirtes Her-
mes, Meisenburg, begangen. Das Zustandekom-
men des Festes wurde durch die rasend einsetzende Geld-
entwertung fast zunichte gemacht. Die aufgesam-
melten Beitrage des Schulvereins zerrannen wie der
Schnee vor der Sonne, alle Erhöhungen der Mitgliederbei-
träge waren nutzlos. Schließlich verfiel man auf den
Ausweg, 50 Pf[un]d Mehl sofort bei einem Bäcker zu kaufen
u[nd] den Betrag durch eine sofort vorzunehmende Sammlung her-
einzuholen. Der Saal wurde gegen Lieferung von 3 Z[en]t[ne]r
Kartoffel überlassen. Die freiwillige Sammlung von Kar-
toffeln im Bezirk ergab etwa 8 Ztr. Für die überschießen-
den Ztr. K. wurden Spekulatius, Nüsse, Äpfel, Feigen, Schoko-
lade beschafft u. der Backlohn bestritten. Auf diese Weise ge-
lang es, den Kindern eine hübsche Weihnachtsüberraschung
zu bereiten.
       Durch den Vortrag eines Gedichtes u. die Darbietung
eines Mandolinenvortrages durch Kinder der Schule u.
anschließendem gemeinschaftlichen Gesang des Liedes: „O,
du fröhliche“ wurde die Feier eröffnet. Aufführungen
der einzelnen Klassen, beginnend mit den Kleinen,
Liedervorträge u. Gedichtgaben füllten den Abend aus.
„Lebendes Spielzeug führte Kl[asse] IV auf, ein „Zwergenlied“ bot
die 3. Kl., ein Reigen u. ein Zwiegespräch zeigte die 2. Kl.
u. die 1. Kl. spielte „ein Weihnachtsabend“ u. „Weihnachten

-Seite 2-

vor 1000 Jahren“. Alle Darbietungen wurden von den
Kindern mit Hingebung gespielt u. fanden bei den Eltern
u. Besuchern Anerkennung. In Vertretung des verhinderten
1. Vorsitzenden des Schulvereins dankte der Hauptlehrer
der Schule allen Kreisen der Schulgemeinde, die durch ihre
Gaben das Fest ermöglicht haben, ebenso den Kindern, die
durch Vorträge u. Darbietungen ihren Eltern eine Freude
bereiteten u. wünschte, daß der Geist der Weihnachten unsere
Schulgemeinde u. die Menschheit erfülle.

22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Weihnachtsgeld für Arbeitslose

       Doch eine Weihnachtsgabe für die Erwerbslosen. Wie wir
hören, hat sich die Stadtverwaltung nun doch entschlossen, den
Erwerbslosen eine besondere Weihnachtsunterstützung zu gewäh-
ren. Es sollen am morgigen Vormittag jedem Erwerbslosen
an den einzelnen Zahlstellen 50 Prozent der am Donnerstag
für diese Woche ausgezahlten Beträge ausgehändigt werden.

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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Kundenmangel auf Solinger Wochen- und Weihnachtsmarkt

       Der heutige Wochenmarkt hat wieder das in den letzten
Tagen gewohnte Bild. Zahlreiche Händler boten mit der aus
Vorkriegszeiten gewohnten Aufbietung aller Stimmkräfte ihre
Waren an. Die Preise waren gegen den letzten Markttag im
Durchschnitt etwas herabgesetzt. Trotzdem verzeichnete man nur
geringe Umsätze. Der alte Grundsatz, das [sic!] Geld die Welt regiert,
gilt auch für den Wochenmarkt. Verarmte Verbraucher können
selbst bei gutem Willen das Geschäft nicht beleben. Die not-
wendigsten Weihnachtsgaben wie Aepfel, Nüsse, Apfelsinnen wurd-
den, in allerdings kleinen Mengen, gekauft. Die Manufaktur-
warenhändler auf dem Neumarkt standen ebenfalls meist allein
vor ihren Ständen. – Fische, besonders Heringe, waren in großen
Mengen angefahren und fanden etwas besseren Absatz. – Der
Weihnachtsmarkt auf dem Altenmarkt hatte ebenfalls fast
keinen Verkehr aufzuweisen.

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22. Dezember 1923

Vorder- und Rückseite eines Notgeldscheines der Stadt Solingen mit dem Stempel “Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis zum 1. April 1924”. Stadtarchiv Solingen, Notgeldalbum NG 1 

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. Dezember 1923

Die Stadt Solingen wird ab Weihnachten kein Notgeld ohne besondere Kennzeichnung mehr annehmen.

    Ꙩ  Die Unterbindung eines geregelten Notgeldverkehrs nimmt
in verschärfter Form ihren Fortgang. Heute macht die Stadt
Solingen amtlich bekannt, daß sie vom ersten Weihnachtstage ab
kein Notgeld mehr in Zahlung nehmen wird, das nicht den Auf-
druck „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teil des Re-
gierungsbezirkes Düsseldorf“ trägt. Die Maßnahme richtet sich
allem Anschein nach gegen die Städte des oberen Kreises, die den
Umtausch Solinger Notgeldes neuerdings verweigern. Hier mögen
die Interessen der Verwaltungen der beteiligten Städte richtig
vertreten werden. Die Interessen der Bürgerschaft aber, die höher
stehen sollten, werden durch die neue Maßnahme abermals gröblich
verletzt und mißachtet.


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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Solinger Stadtverwaltung will Personal abbauen und das Städtenotgeld aus dem Verkehr ziehen.

    Ꙩ  Mit dem Abbau der Stadtverwaltung beschäftigte sich am
heutigen Vormittag eine Konferenz des Oberbürgermeisters mit
den Beigeordneten. Während Oberbürgermeister Dicke noch vor
einigen Monaten unter besonderer Betonung darauf hingewiesen
hatte, daß eine Einschränkung des Solinger Verwaltungsapparates
wegen der Fülle der Aufgaben nicht in Frage kommen könne, ver-
trat man heute allgemein den Standpunkt, daß ebenso wie die
Reichsbehörden auch die Stadtverwaltungen an den Abbau heran-
gehen müssen. Die Möglichkeit dazu dürfte sich nach dem Fortfall
umfangreicher unproduktiver Arbeiten nach Eintritt der Wäh-
rungsstabilisierung auch ohne weiteres ergeben. Die Leiter der
einzelnen Verwaltungszweige wurden angewiesen, vor dem 1. Ja-
nuar Kündigungsvorschläge vorzulegen. Wie wir hören, dürfte eine
ganze Reihe Hilfsangestellter mit der Kündigung rechnen. Dabei
sei nicht zu übersehen, daß auch in den letzten Wochen schon einige
Angestellte, vor allem mit täglicher Kündigung, das Schicksal
ereilt hat. Des weiteren besprach man die Finanzlage der
Stadt und die Notwendigkeit, das Notgeld einzuziehen, um
der Verordnung, wonach das Städtenotgeld bis zum 2. Februar
aus dem Verkehr gezogen sein soll, zu genügen. Voraussetzung
dafür ist natürlich, daß entweder die Versorgung unseres Bezirkes
mit Reichsgeld energischer betrieben wird oder daß das in Aus-
sicht gestellte wertbeständige Notgeld, das von der rheinischen
Landesbank herausgegeben werden soll, bald in den Verkehr
kommt. Im übrigen hat sowohl die Stadt Solingen, wie die
übrigen Städte des oberen Kreises, bereits mit der Einziehung
(vor allem kleinerer Scheine) begonnen, in dem Maße, wie es
durch die Vermehrung des Umlaufs von Reichsgeld möglich ist.

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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1923

Das Erscheinen der „Bergischen Arbeiterstimme“ wird für vier Wochen verboten.

Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
                                                                                             Solingen, den 20. Dezember 1923.
Tgb. Nr. II. J. 4575.
Es wird gebeten, im Antwortschreiben die vor-
stehende Tagebuchnummer anzugeben.

                            An die Genossenschafts-Buchdruckerei „Bergische Arbeiterstimme“
Gegen Zustellungsurkunde!                                                                                 Hier.

      Laut Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten der Rhein-
   provinz vom 7. Dezember 1923 im Deutschen Reichs- und Preußischen
   Staatsanzeiger vom 14.12.23 — Nr. 285 — ist auf Grund der
   §§ 7, 8 und 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli
   1922 das Erscheinen der in Solingen herausgegebenen Zeitung
   „Bergische Arbeiterstimme“ für die Dauer von 4 Wochen und zwar
   vom 13. Dezember 1923 bis einschl. 9. Januar 1924 verboten.
      Nachdem die Besatzungsbehörde diesem Verbot zugestimmt hat,
   ersuche ich, dasselbe genau zu befolgen, damit die unausbleiblichen
   Zwangsmaßnahmen vermieden werden.
      Besonders weise ich hierbei darauf hin, daß das Verbot auch
   jede angeblich neue Druckschrift umfaßt, die sich sachlich als die alte
   darstellt.
      Binnen 2 Wochen, vom Tage der Zustellung dieser Verfügung
   ab, ist gegen diese Anordnung die Beschwerde zulässig, die jedoch
   keine aufschiebbare Wirkung hat. Sie ist in doppelter Anfertigung beim
   Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz anzubringen.
                                                                                       Dicke.

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Inanspruchnahme der städtischen Küche in Solingen durch Bedürftige ist trotz niedriger Arbeitslosenhilfe stark rückläufig.

     Ꙩ  Ein starker Rückgang in der Benutzung der Stadtküche ist in
den letzten Wochen zu verzeichnen. Die Zahl der abgegebenen Portionen
beträgt nur noch 5 bis 600 und ist damit um 1000 niedriger als vor
kurzem. Stiftungen seitens der Bürgerschaft decken bis auf weiteres
täglich 180 Portionen. Eine Erklärung für diesen Rückgang ist nicht
ohne weiteres zu geben, da trotz der Stabilisierung die Erwerbslosen-
Unterstützungssätze nicht als besonders hoch anzusehen sind. Sie
betragen in dieser Woche 20. bis 27. Dezember einschließlich
einer kleinen Weihnachtsbeihilfe für männliche Personen über 21 Jahre
5 Billionen, von 20 bis 21 Jahre 3 Billionen, 18 bis 20 Jahre 2,4
Billionen, 16 bis 17 Jahre 1,8 Billionen, für weibliche Personen als
Haushaltungsvorstand 4 Billionen, über 21 Jahre 3, 18 bis 20 Jahre
2, 16 bis 17 Jahre 1,5 Billionen. Verheiratete erhalten ohne Kinder
6,5 Billionen, mit 1 Kind 7,5 Billionen, mit 2 Kindern 8,5 Billionen,
mit 3 Kindern 9,5 Billionen, mit 4 und mehr Kindern 10 Billionen
Mark.

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19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1923

Gedanken zu Weihnachten 1923, vermeintlich von einem 9 Jahre alten Mitglied der Kommunistischen Kindergruppe Solingen

                         Traurige Weihnacht!
Von Rud. Sch. (9 Jahre alt), Mitglied der Kommunistischen Kinder-
                             gruppe Solingen.)
   Besonders im Jahr 1923 müssen die Frauen die hohen Preise im
Kopf haben. Jetzt kommt der Weihnachtstag. Aber in diesem Jahr
kann man nicht sagen „Fröhliche Weihnacht“, sondern Traurige
Weihnacht! Im Jahre 1921 rechnete man noch mit Pfennigen.
dagegen heute mit Milliarden, Billionen. Und bei hohen Preisen
gibts einen niedrigen Lohn. Und da soll man sogar noch Feste feiern!
Für das Geld, wovon die Menschen Feste feiern, kaufen sie lieber
Brot. 19. Dezember 1923 weiterlesen

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Dezember 1923

Die Solinger Bevölkerung kann durch den Kauf und das persönliche Verschenken von „Stadtküchen“-Gutscheinen an einzelne Bedürftige einen Beitrag zu deren Versorgung leisten.

       -sn- Kauft Stadtküchen-Gutscheine für Bedürftige! Aus dem
Stadthaus wird uns geschrieben: Trotz der eingetretenen Zersplitte-
rung in der Sammlung von Mitteln zur Bekämpfung der Not sind
eine Anzahl Stiftungen zur Speisung von kinderreichen Familien ein-
gegangen. Der Eingang weiterer Beträge für diesen Zweck ist sehr
erwünscht, weil eine verstärkte Ausgabe unentgeltlichen Essens an
solche Erwerbslose dringend vonnöten ist, die das Essen in der genü-
genden Menge nicht bezahlen können. Es ist nun der Wunsch auf-
getaucht, den Spendern der Beiträge selbst die Möglichkeit zu geben,
die Zuwendungen an den einzelnen Bedürftigen persönlich zu machen.
Das ist jetzt nach einer Bekanntmachung der Verwaltung in der
heutigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ auf folgende Art mög-
lich gemacht worden: Wer spenden will, kaufe sich im Stadthaus,
Zimmer 76, Gutscheine mit dem Aufdruck „Stadtküche“ zum Preise
von je 150 Milliarden Mk. – das ist der Preis eines Essens. Diesen
Gutschein kann er einem Bedürftigen schenken, der dann den Schein
an einer der 6 Zahl- und Stempelstellen der Erwerbslosenfürsorge
kostenlos gegen einen auf einen bestimmten Tag und eine bestimmte
Ausgabestelle lautenden Essengutschein umtauscht. Dabei muß er auf
Verlangen seine Erwerbslosen- oder eine andere Unterstützungskarte
zum Nachweise seiner Bedürftigkeit vorlegen. Der Umtausch ist drin-
gend notwendig, damit immer ausreichend gekocht und zu den einzel-
nen Ausgabestellen die genügende Menge geschickt werden kann. Wir
glauben, daß viele Mitbürger von dieser Einrichtung gerne Gebrauch
machen werden, weil sie so in die Lage versetzt sind, den in ihrem
Hause vorsprechenden Bedürftigen zweckmäßig und persönlich zu helfen.
Auch kann so der kleinste entbehrliche Betrag zur Linderung der Not
verwandt werden.

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