Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 922 „Jagd- und Forstangelegenheiten“ 1878-1936
In Sieglar wird hinsichtlich der im Frühjahr anstehenden Bestellung der Felder nochmals die Sperrzeit für Tauben bekannt gemacht.
V.
VI. 992 S[ie]gl.[ar] den 9/4. 23.
1.) Betr.[effend] der Sperrzeit für Tauben
ist nochmals eine Bekanntmachung
zu erlassen.
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Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnung des
Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz
vom 30.9.1920 sind alle Tauben-
besitzer verpflichtet mit Rücksicht
auf die Frühjahrsbestellung, d. […] für
die Zeit vom 15. März bis einschl.[ießlich] 15.
Mai jeden Jahres ihre Tauben (auch Brief-
tauben) eingesperrt zu halten.
Zuwiderhandlungen werden mit
Geldstrafe bis zu 6000 M[ark] geahndet.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister
[…]
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2.) Bericht an Herrn Landrat in Siegburg
Betrifft: Bewährung der Verordnung
über die Sperrzeiten für Brieftauben.
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Verfügung vom 30/3. 22
L[aufende] N[umer]o 2670.
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Die Verordnung über die Sperrzeiten
für Brieftauben hat sich gut bewährt.
Zu-
Zuwiderhandlungen gegen dieselbe
sind hier noch nicht festgestellt
worden.
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2.) [sic!] z[u] d[en] A[kten]
[…]
Der B[ür]g[ermei]st[e]r
[…]