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31. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 31.12.1923

Der Vorsitzende des Kreisausschuss ersucht bei den Bürgermeistereien Verbilligung von Strom, Gas und Wasser für Erwerbslose.

Der Landrat u[nd]. Vorsitzende
des Kreisausschusses des
Siegkreises
A I N[umme]r 4770

Siegburg, den 31. Dezember 1923.

ab 2.1.1923 R

1.) an die Herren Bürgermeister des Kreises.

sofort

Die Vertreter der Erwerbslosen aus dem Siegkreis
sind sowohl mündlich wie auch schriftlich bei der hie-
sigen Stelle wegen einer Verbilligung des Bezuges von
elektr[ischen]. Licht, Gas und Wasser vorstellig geworden. Sie
haben dabei darauf hingewiesen, dass z[um]. B[eispiel]. in der Stadt
Siegburg bereits eine Verbilligung in erheblichem Um-
fange vorgenommen worden sei. Es bedarf keiner Frage,
dass die Erwerbslosen in Anbetracht der ihnen zur Ver-
fügung stehenden geringen Barbezüge in den meisten
Fällen nicht in der Lage sind, die vollen Preise für
elektr[isches]. Licht. Gas und Wasser zu zahlen, sodass der Antrag
durhaus begründet erscheint. Da indessen die Verhält-
nisse in den einzelnen Bürgermeistereien des Kreises
sehr verschieden sind, eignet sich die Angelegenheit
nicht zu einer einheitlichen Regelung für den ganzen
Kreis, vielmehr wird sie örtlich unter Berücksichtigung
der jeweils vorliegenden besonderen Verhältnisse zu regeln sein.

Ich ersuche hiernach alsbald in eine Prüfung der
Angelegenheit einzutreten und mir bis zum 12.1.1924
zu berichten, ob und in welchem Umfange für die Erwerbs-
losen eine Verbilligung des Preises für elektr[isches]. Licht,
Gas und Wasser vorgenommen worden ist. Eine Beteiligung
des Kreises an den Kosten der Verbilligung kommt nicht
in Betracht.

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Der Landrat des Siegkreises gibt bekannt, dass bestimmte Notgeldscheine ihre Gültigkeit verlieren.

                Bekanntmachung.

    Die von dem Siegkreise mit dem Datum vom
2. August 1923 ausgegebenen Notgeldscheine über
                       100.000 Mark
                       500.000      ,,
                   1.000.000      ,,
                   5.000.000      ,,
                20.000.000      ,,
                50.000.000      ,,
              100.000.000      ,,
              500.000.000      ,,
werden hiermit aufgekündigt.
  Die Scheine können bis zum 25. ds. Mts.
bei sämtlichen Stadt- und Gemeinde- sowie öffent-
lichen Sparkassen im Kreise eingelöst werden.
  Die vom Siegkreise mit späterem Datum aus-
gegebenen Notgeldscheine über höhere Nennwerte
werden durch diese Aufkündigung nicht berührt.
Sie bleiben bis auf weiteres in Geltung; wegen
ihrer Einlösung wird besondere Bekanntmachung
erfolgen.
             Siegburg, den 18. Dezember 1923.
                                Der Landrat

18. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 18.12.1923

Antrag des Kreisausschusses der Erwerbslosen des Siegkreises auf die Verbilligung der Licht- und Wasserpreise und eine Unterstützung der Kreisverwaltung für die Gemeinden, um eine möglichst weitgreifende finanzielle Hilfestellung für Erwerbslose zu ermöglichen.

An                                                                                                                                                                                 die Kreisverwaltung des Siegkreises.

Antrag auf Verbilligung der Licht- und Wasserpreise                                                                      für die Erwerbslosen des Siegkreises durch den Kreis.

Begründung.

Da verschiedene Gemeinden des Kreises schon der                                                                               zwingenden Not folgend, für die Erwerbslosen, die oben                                                              angeführten Preise bedeutend verbilligt haben, aber die                                                                  meisten Gemeinden noch nicht b.z.w. dazu nicht in der                                                                      Lage sind, fordern wir die Kreisverwaltung auf sofort                                                                   Maßnahmen zu treffen, um eine durchgreifende Verbilligung                                                         auf alle Erwerbslosen des Kreises auszudehnen.

Kreisausschuss der Erwerbslosen des Siegkreises                                                                       Siegburg, den 18. Dezember 1923                                                                                                                    J.A.                                                                                                                                                                                gez. Georg Ludwig.                                                                                                                                          (L.S.) Der Obermann J. V. G. Ludwig.

29. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. November 1923

Im Bezirk der Bürgermeistereien Hennef (Sieg), Menden, Siegburg, Troisdorf und der Gemeinde Spich werde eine Zwangsinnung für Schreiner eingerichtet. Gegen diese Anordnung könne innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden.

               Bekanntmachung.

    Nachdem sich in dem Verfahren wegen Er-
richtung einer Zwangsinnung für das Schreiner-
handwerk im Bezirk der Bürgermeistereien Hen-
nef (Sieg), Menden, Siegburg, Troisdorf und
der Gemeinde Spich (§§ 100 ff der R.G.O.) bei
der Abstimmung die Mehrheit der beteiligten
Gewerbetreibenden für die Einführung des Bei-
trittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an,
daß zum 1. Januar 1924 eine solche Zwangs-
innnung mit dem Sitz in Siegburg und dem Na-
men „Zwangsinnung für das Schreinerhandwerk
im Bezirk der Bürgermeistereien Hennef (Sieg),
Menden, Siegburg, Troisdorf und der Gemeinde
Spich“ errichtet wird. Vor dem genannten Zeit-
punkt ab gehören alle Gewerbetreitenden, die das
Schreinerhandwerk innerhalb des genannten Be-
zirkes betreiben, dieser Innung an.
      Köln, den 15. November 1923.
                              Der Regierungspräsident.

    Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem
Bemerken veröffentlicht, daß jeder beteiligte Ge-
werbetreibende innerhalb 4 Wochen vom Tage des
Erscheinen derselben im Regierungsamtsblatt zu
Köln ab gerechnet, Einspruch gegen die Anord-
nung der Errichtung der Zwangsinnung bei dem
Herrn Minister für Handel und Gewerbe in Ber-
lin erheben kann.
        Siegburg, den 26. November 1923.
                                        Der Landrat
als Kommissar des Herrn Regierungspräsidenten
                i. V. Sonnenburg.
L. Nr. 6980.

10. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1923

Ein Brötchen kostet aktuell 25 000 000 000 Mark.

             Richtpreise für
             freie Backwaren

ab Samstag, den 10.11.23.

Brötchen, pro Stück
                          25 000 000 000 M
Weißbrot, 1 Pfd. schwer
                        250 000 000 000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
                        300 000 000 000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                        400 000 000 000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                        450 000 000 000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
                        500 000 000 000 M
Zwieback, 1 Pfund
                        600 000 000 000 M

Bäcker-Zwangs-Innung
                 des Siegkreises.

6. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. November 1923

Die aktuellen Richtpreise für freie Backwaren im Siegkreis werden bekanntgegeben.

      Richtpreise für
      freie Backwaren
 ab Montag, den 5. 11. 23.

Brötchen, pro Stück
                  3 000 000 000 M
Weißbrot, 1 Pfd. schwer
               30 000 000 000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
               40 000 000 000 M
Schwarzbrot, 3 3/4 Pfd. schwer
              50 000 000 000 M
Feinbrot, 3 3/4 Pfund schwer
              55 000 000 000 M
Graubrot, 3 3/4 Pfund schwer
             60 000 000 000 M
Zwieback, 1 Pfund
              60 000 000 000 M

   Bäcker-Zwangs-Innung
          des Siegkreises.

3. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1923

Für Brote werden neue Höchstpreise festgesetzt.

                     Bekanntmachung.

   Auf Grund des § 3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den Ver-
brauch des durch die Kreisgetreidestelle gelieferten
Mehles und der daraus herzustellenden Erzeugnisse
werden die Höchstpreise für Brot im Siegkreise
ab 4. November 1923 (gültig für den Brotkarten-
abschnitt Nr. 3) wie folgt festgesetzt:
       3 ¾ Pfd. Graubrot                  M. 16 500 000 000
       3 ¾ Pfd. Feinbrot                   M. 15 500 000 000
       3 ¾ Pfd. Schwarzbrot          M. 14 000 000 000

         Siegburg, den 2. November 1923
                Namens des Kreisausschusses
                        Der Vorsitzende

6. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1923

Die Bäcker-Zwangs-Innung des Siegkreises gibt die neuen Richtpreise für freie Backwaren bekannt und lädt zur Kreisversammlung ein.

         Richtpreise für
     freie Backwaren
ab Freitag, den 5. 10. 23

Brötchen, pro Stück
                             2 500 000 M
Weißbrot, zirka 1 Pfd. schwer
                          25 000 000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
                          30 000 000 M
Zwieback, 1 Pfund
                           50 000 000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                           50 000 000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                           55 000 000 M
Graubrot,  3¾ Pfund schwer
                           60 000 000 M
Bäcker-Zwangs-Innung
         des Siegkreises.

            Einladung
Sonntag, den 7. 10. 23,
nachmittags 4 Uhr im
Hotel Reichenstein
      Kreis-Versammlung
              Der Obermeister.

22. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. September 1923

Die aktuellen Richtpreise werden veröffentlicht.

        Richtpreise für
       freie Backwaren
ab Freitag, den 21.9.23

Brötchen, pro Stück
                              1 000 000 M
Weißbrot, zirka 1 Pfd. schwer
                           10 000 000 M
Blatz, 1 Pfund schwer
                           12 500 000 M
Zwieback, 1 Pfund
                           24 000 000 M
Schwarzbrot, 3¾ Pfd. schwer
                           22 000 000 M
Feinbrot, 3¾ Pfund schwer
                           25 000 000 M
Graubrot, 3¾ Pfund schwer
                           28 000 000 M
    Bäcker-Zwangs-Innung
        des Siegkreises.

1. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. September 1923

Für Brote werden neue Höchstpreise festgesetzt.

Bekanntmachung.
   Auf Grund des §3 meiner Anordnung vom
5. Oktober 1922 betr. den Verkehr und den
Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle ge-
lieferten Mehles und der daraus herzustellenden
Erzeugnisse werden die Höchstpreise für Brot
ab 2. September 1923 (gültig für den Brot-
kartenabschnitt Nr. 10) wie folgt festgesetzt:
          3 ¾ Pfd. Graubrot                  600 000 Mk.
          3 ¾ Pfd. Feinbrot                   550 000 Mk
          3 ¾ Pfd. Schwarzbrot          480 000 Mk
  Siegburg, den 30. August 1923.
                          Namens des Kreisausschusses
                                    Der Vorsitzende.