Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Juli 1923
Fortsetzung des Artikels vom 7. Juli 1923
Die von den Gemeinden eingenommenen Steuern sind so gering, dass sie für die Erledigung ihrer Aufgaben auf Reichszuschüsse angewiesen sind. Die „Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung“ der Kommunen ist damit eingeschränkt, denn das Reich legt die Bedingungen für die Auszahlung von Zuschüssen fest.
Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
in Gegenwart und Zukunft.
Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
(Schluß.)
Da die steuerlichen Zuweisungen und steuerlichen Möglich-
keiten völlig ungenügend waren und sind, werden vom Reich
darüber hinaus Dotationen in Form von Besoldungszuschüssen
gegeben. Die seit November vorigen Jahres in Gestalt von Vor-
schüssen geleisteten Zahlungen sind jetzt in feste Zuschüsse ver-
wandelt worden. Die Länder erhalten für sich und ihre Gemein-
den Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehraufwendungen,
die für die Erhöhungen der Beamtengehälter, der Versorgungs-
bezüge der Ruhegehaltsempfänger, der Wartegeldempfänger und
der Beamtenhinterbliebenen sowie der Vergütungen der Ange-
stellten seit dem 1. Januar 1921 erwachsen. Beamte und Ange-
stellte der Verwaltungen der werbenden Betriebe bleiben außer
Betracht; Sparkassen gelten nicht als werbende Betriebe. Ver-
gütungen für Arbeiter, auch soweit sie nicht zu den Betriebs-
verwaltungen gehören, werden also nicht gewährt. Aber auch
Beamte und Angestellte, die über den Stand vom 1. April 1922
hinzugekommen sind, werden bei den Zuschüssen nicht berücksichtigt.
Da dieser Sperrtermin in der Praxis zu den ungeheuerlichsten
Folgen führen mußte, hat man seine starre Handhabung durch
Ausnahmen durchbrochen, und zwar im Interesse der Weiterent-
wicklung kultureller Einrichtungen und bei Zuweisung neuer
Aufgaben.
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