Schlagwort-Archive: Schulräume

23. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 23.06.1923

Die Räumlichkeiten der Euskirchener Westschule werden für die Zwecke der Besatzungsbehörde genutzt, während der Schulunterricht in die Räume des Lehrerseminars verlegt wird.

        * In der Westschule sind seit dem 9. Juni mehrere Schul-
räume im Erdgeschoß für Schulzwecke der Besatzungsbehörde
in Anspruch genommen. Die bisher dort untergebrachten
Klassen der Westschule siedelten in Räume des Lehrerseminar
über.

13. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Februar 1923

Schulräume dürfen zu Versammlungszwecken nicht verweigert werden. Eine Ausnahme stellen zu vermutende gesetzeswidrige oder gewaltsame Vorgehen dar.

   − ha.   Schulräume zur Versammlungen an
Jedermann. Für die Ueberlassung von Schul-
räumen zu Versammlungszwecken hat der Reichs-
minister des Innern den Grundsatz aufgestellt,
daß diese Räume irgendwelchen Parteien, Orga-
nisationen, und Privatpersonen nicht zu verwei-
gern sind. Diese Verweigerung soll nur im
einzelnen Falle in Frage kommen, wenn nach
den Veranstaltern die Absicht gesetzwidrigen und
gewaltsamen Vorgehens oder der Aufforderung
oder Anreizung dazu unverkennbar ist. Es muß
etwa das Aktionsprogramm einer Partei oder
Organisation oder auch frühere Vorgänge bei
Versammlungen derselben Kreise diese Befürch-
tung rechtfertigen.