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17. Mai 1923

Quelle: Stadt- und Kreisarchiv Düren, Amt Birgel 271, S. 23

Forderungsnachweis anlässlich der Beschädigung des Werkhofs Demmings in Lendersdorf durch britische Besatzungstruppen

     Verhandelt

                                    Rölsdorf, den 17.05.1923

Es erscheint der Schreiner Lambert
Esser, 20 Jahr alt, wohnhaft zu
Lendersdorf H[aus]. Nr. 89, und erklärt
mit dem Gegenstand seiner
Vernehmung mit Benehmen der Angelegenheit be-
kannt gemacht wie folgt:
Im Jahre 1918 u 1919 wohnte ich mit
meinen Eltern                                                  im
Werkshofe zu Lendersdorf H[aus]. Nr. 194. Vom
Dezember 1918 ab war der Werks-
hof, soweit die Stallungen und die
beiden Scheunen in Frage kommen,
dauernd bis die engl. Besatzung die
hiesige Zone räumten mit 15 bis
20 Mann farbigen Truppen, sowie
mit ca 40 Pferden belegt. Ich war während
der gleichen Zeit bei dem Besitzer des
Werkshofes Herrn Demming beschäftigt,
weshalb ich besonderes Interesse da-
ran hatte, was auf dem Hofe vor
sich ging.
    Ich erkläre hiermit eidesstattlich,
daß durch die Truppen folgende Beschädi-
gungen an den Gebäuden und an
sonstigem Eigentum meines früheren
Dienstherrn verübt worden sind:
1) Die Fachwand im Stallgebäude rechts
     vom Toreingang ist von Pferden zer-
     schlagen worden.
2) Infolge der Senkung dieser Wand hat
     sich das daraufliegende Dach ebenfalls
     gesenkt und ist teilweise eingefallen.
3) Eine Scheunenwand ist erheblich
     beschädigt worden.
                                                          4)

6. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 835 Innungswesen” 1921-1935

Bürgermeister Lindlau informiert Landrat Strahl in Sachen Schreinerhandwerk und Innungsleben.

Der Bürgermeister
      I. J[ournal]-N[umme]r 415 

Sieglar, den 6.3.23

Herrn Landrat Siegburg.
betr. Zwangsinnung für das
Schreinerhandwerk

Verf[ü]g[ung] vom 12.2.1923 L. N[umer]o 1032

        In hiesiger Bürgermeisterei sind 12 selbständige
Schreiner ansässig. Freie Innungen für das
Schreinerhandwerk bestehen hier nicht. Die hiesigen
(Innungs) Handwerker können sämtlich
bequem nach Siegburg kommen und
an dem Innungsleben teilnehmen.
Andere Einrichtungen, durch die für die
Wahrnehmung der gemeinsamen Erwerb-
lichen Interessen der beteiligten Handwerker
ausreichend Fürsorge getroffen ist, bestehen
hier nicht.
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Ad acta
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