Schlagwort-Archive: Schmuggel

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt

1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Mit Zuchthaus wurde in diesem Fall ein Landwirt für die Ausfuhr von fünf Schweinen bestraft.

In der Strafsache
gegen den Landwirt Johann Staayen aus
Düffelward, geb. am 13.12.1892 zu Übbergen
(Holländer)
wegen Vergehens und Verbrechens der ver-
botenen Ausfuhr
hat die 1. Strafkammer des Landgerichts in
Cleve am 30. April 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Ausfuhr
lebenswichtiger Gegenstände in 2 Fällen, von
denen einer ein besonders schwerer ist (fünf
Schweine), zu einer Gesamtzuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und zu einer Geld-
strafe von 500 000 Mark, im Unvermögens-
falle zu 16 Monaten Zuchthaus, und zu den
Kosten des Verfahrens verurteilt. Dem An-
geklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte
auf 5 Jahre aberkannt, auch ist Polizeiaufsicht
zulässig.
Dem Verurteilten wird der Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs unter-
sagt. Der erkennende Teil des Urteils ist auf
Kosten des Verurteilten je 1 mal im Clevi-
schen Volksfreund, Clever Kreisblatt und
durch Anschlag an die Gemeindetafel in Düf-
felward bekannt zu machen. 4 Wochen der
Strafe sind durch die Untersuchungshaft ver-
büßt.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt.

29. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 29.5.1923

Der Schmuggel von Lebensmitteln über die Grenze nach Holland wurde schwer bestraft.

Gerichtliches.
Clever Wuchergericht. Im Februar d[es] J[ahres] hatte
Frau T. aus Materborn in einem Falle 7 Pfund, in
einem anderen Falle 2 Pfund Zucker nach Holland
ausgeführt. Maria P. aus Cleve hatte gleichfalls
Zucker ausgeführt; beide wollten aus Not gehandelt
haben um andere Lebensmittel dafür einzutauschen.
Das Gericht erkannte gegen Frau T. wegen verbo-
tener Ausfuhr in zwei Fällen und wegen Beihilfe
dazu in einem Falle auf 3 Monate Gefängnis und
150 000 Mark Geldstrafe, gegen Maria P. auf drei
Monate Gefängnis und 100 000 Mark Geldstrafe.
Wenn die Angeklagten die Geldstrafen in Monats-
raten von 30 000 M (erstmalig am 1. Juli) zahlen,
soll die Freiheitsstrafe ausgesetzt werden. – Der

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12. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 12.5.1923

Hohe Geld- und Gefängnisstrafen erhielten die Schmuggelnden von Lebensmitteln. Für die Ausfuhr von 10 Eier waren zwei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe zu erwarten.

Gerichtliches.
Aus der Sitzung des Clever Wuchergerichts.
Maria H. aus Nütterden hatte 2 Pfund Butter und
8 Eier, ihr Bruder Gerhard ein Pfund Butter am
11. Februar nach Holland auszuführen versucht.
Von einem Zollbeamten waren sie angehalten wor-
den. Der Vertreter der Anklage beantragte 2 Mo-
nate Gefängnis und 120 000 Mark Geldstrafe; er
führte aus, daß, obschon die Leute wüßten, die Aus-
fuhr von lebenswichtigen Gegenständen mit hohen
Strafen bedroht sei, sie dennoch immer weiter schmug-
gelten, es sei dies bezeichnend für die laxe Auffas-
sung der deutschen Gesetze bei gewissen Grenzbe-
wohnern. Das Gericht erkannte gegen beide Ange-
klagten auf je 2 Monate Gefängnis und 60 000 Mk.
Geldstrafe. Wenn Gerhard H. bis 1. Juni die Geld-
strafe von 60 000 Mark bei der Gerichtskasse einge-
zahlt hat, soll die Gefängnisstrafe ausgesetzt werden,
desgleichen bei Maria H., wenn sie monatlich 10 000
Mark der Geldstrafe zahlt. – Der Ziegeleiarbeiter

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5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Zeitung 5. Mai 1923

Druck auf Einzelhändler: Der Solinger „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ beklagt, dass die Preisprüfungsstelle „durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch Beschlüsse“ die Gerichte beeinflusse, um die Preise zu drücken. Der Einzelhandel verweist auf geltendes Recht und die beschränkten Möglichkeiten der Warenfinanzierung.

                     Aus dem Solinger Einzelhandel.
                                     Solingen, 5. Mai 1923.
         Der Geschäftsgang im Einzelhandel des Solinger In-
dustriebezirks steht seit mehr als Monatsfrist unter dem läh-
menden Einfluß der industriellen Wirtschaftskrise, die die
Ruhrbesetzung hervorgerufen hat. In einzelnen Branchen
des Einzelhandels kann man sogar von einem völligen Dar-
niederliegen des Geschäfts sprechen, daß nur zuweilen vor-
übergehend unterbrochen wurde, wenn plötzlich der Dollar-
kurs steigende Tendenz aufwies. Es ist nämlich eine
auffallende Erscheinung, daß nicht etwa bei steigendem
Markkurs eine Belebung des Einzelhandelsgeschäfts eintritt,
sondern umgekehrt beim plötzlichen Rückgang des Markwer-
tes, daß aber auch diese vermehrte Nachfrage sofort wieder
aufhört, sobald der erhöhte Dollarstand eine gewisse Be-
festigung erlangt hat. Nur wenn weitere Preissteigerungen
befürchtet werden, wird vermehrt gekauft, fallende Preise
bringen in dieser Zeit der schwankenden Kurse keine Bele-
bung des Geschäfts. Und das gilt nicht nur von den Wa-
ren, die man nicht eigentlich zu den allernotwendigsten Le-
bensbedürfnissen rechnen kann, sondern auch von den Ge-
genständen des täglichen Bedarfs. Auch selbst Preisherab-
setzungen bis unter Einkaufspreis bringen beim Stillstand
des Markkurses keine erhöhte Nachfrage – wir leben heute
eben in einer ganz verkehrten Welt. An einer starken Be-
lebung des Geschäfts bei anziehenden Preisen aber hat der
Einzelhandel gar kein Interesse, da das Risiko der Kurs-
schwankungen, das Fabrikant und Großhandel durch ihre
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen völlig auf den Einzel-
händler abwälzen, noch von dritter Seite, vom Verbraucher
für ihn verstärkt wird und die Rechtsprechung dem Einzel-
händler die Einstellung des Wiederbeschaffungspreises als
Kalkulationsgrundlage noch immer verbietet.
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2. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.5.1923

Die unerlaubte Ausfuhr von Lebensmitteln wurde einem Landwirt zum Verhängnis, dessen Verurteilung nun bekanntgegeben wird.

Gerichtliches.
-g.- Aus der Clever Strafkammer. Der Land-
wirt Joh. St. aus Düffelward hatte 5 Schweine,
welche ein Einzelgewicht bis zu einem Zentner hatten
und 38 Eier ausgeführt. Die Schweine wurden in
unmittelbare Nähe der Grenze gebracht und hier von
einem Holländer abgeholt. Der Angeklagte ist ge-
ständig und will für die Schweine 650 000 Mark er-
halten und aus Not gehandelt haben. Im Jahre
1919 habe er die Katstelle in Düffelward für 5000
Gulden gekauft; da er sich in Geldverlegenheit be-
funden, habe er durch den Verkauf über die Grenze
einen Ausweg gesucht. Das Gericht verurteilte den
Angeklagten wegen Ausfuhr von lebenswichtigen
Gegenständen in zwei Fällen, davon wegen eines
besonders schweren Falles zu einer Zuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und einer Geldstrafe von
500 000 Mark. Im Nichtzahlungsfalle insgesamt zu
16 Monaten Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehren-
rechte wurden ihm auf die Dauer von 5 Jahren ab-
erkannt, Polizeiaufsicht wurde für zulässig erklärt.
Das Urteil soll im Clev[ischen] Volksfreund und Kreisblatt
sowie an der Gemeindetafel veröffentlicht werden.

12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 12.4.1923

Die Inflation und die schwierigen Lebensumstände mit Arbeitslosigkeit und Hunger führten dazu, dass die Bevölkerung auf illegalen Wegen versuchten, Geld und Lebensmittel zu beschaffen. Insbesondere der Schmuggel über die Nahe niederländische Grenze florierte. Doch wehe dem, der erwischt wurde. Hohe Geld- und Gefängnisstrafen wurden verhängt und die Verurteilungen mussten auf Kosten des Angeklagten in den Tageszeitungen veröffentlicht werden, um Nachahmer abzuschrecken.

In der Strafsache
gegen den Fabrikarbeiter Theodor Koenen aus
Donsbrüggen, dort geb[oren] am 4. November 1874,
wegen verbotener Ausfuhr lebenswichtiger
Gegenstände
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 9. März 1923 für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des Unternehmens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Eier) schuldig und wird deshalb zu
einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und zu
einer Geldstrafe von 50 000 Mark, hilfsweise
für je 150 M[ark] 1 Tag Gefängnis, kostenpflichtig
verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten des Ange-
klagten je 1 Mal im Clevischen Volksfreund
und im Clever Kreisblatt zu Cleve öffentlich
bekanntzumachen.
Cleve, den 12. März 1923
Der Ober-Staatsanwalt.

7. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. April 1923

Elberfeld: Straßensperren sollen Schmuggel verhindern

       –* Schärfere Abschnürung Elberfelds. Man schreibt uns:
Der Kommandant der französischen Truppen in Cronenberg
hat mitgeteilt, daß, um das Durchschmuggeln von Waren aus dem
besetzten ins unbesetzte Gebiet zu verhindern, nur die Hauptstraße
von Solingen nach Elberfeld als Durchgangsstraße freigelassen
werden soll. Alle Nebenstraßen sollen durch Drahtverhaue oder
Auswerfen von Gräben gesperrt werden. (Siehe Telegramm.)

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 7. April 1923

6. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. April 1923

Der Einzelhandelsverband im Wuppertal warnt seine Mitglieder vor „Schleichhandelsgeschäften“

      –*  Gegen den wieder aufblühenden Schleichhandel richtet sich
folgende Aeußerung des Verbandes des Einzelhandels im Wupper-
tal in den dortigen Blättern, die auch in unserem Bezirk Be-
achtung verdient. „In den letzten Tagen mehren sich die Fälle
von Schleichhandel in erheblichem Maße, der von Privat-
personen ausgeführt wird. Von Schleichhändlern werden
Waren aller Art in den Einzelhandelsgeschäften zum
Kaufe angeboten. Wir warnen die Einzelhändler vor solchen
Leuten und vor dem Kaufe aus dem Schleichhandel stammender
Waren, über deren Herkunft ausweichende oder keine Aufschlüsse
von diesen Personen gegeben werden können. Wir ersuchen die
Einzelhändlerschaft, sich nicht durch den angeblichen schein-
baren Gewinn bei solchen Angeboten blenden zu lassen und
solche Waren aufzukaufen, um nicht durch eine unbesonnene Hand-
lung in der heutigen überaus schwierigen Lage des Einzelhandels
dem gesamten Stande Schaden zuzufügen und sich persönlich noch
der Gefahr einer empfindlichen Bestrafung auszusetzen. Das
Publikum wird ebenfalls auf das gefährliche Wesen der Leute,
die den Schleichhandel betreiben hingewiesen, mit der Bitte, auch
seinerseits Fälle von Schleichhandel der Polizei sofort zu Melden.“

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 6. April 1923