Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. September 1923
Anpassung der Lohn- und Materialkosten an die Goldmark für Schmiedearbeiten
Bekanntmachung.
Die Schmiede des Kreises Schleiden
geben hiermit bekannt:
1. Die Preise für Arbeitslohn werden berechnet nach dem
jeweiligen Stand der Goldmark.
2. Kohlen und Eisen haben jetzt den doppelten Goldwert
und müssen wir die Preise am Tag der Zahlung berechnen.
3. Für die Innungsmitglieder! Der Beitrag für August
und September wurde in der Versammlung am 16. 9.
auf 3 Millionen fesgesetzt und müssen die rückständigen
Beiträe sofort an den Kassierer Büth in Bleibuir
eingeschickt werden.
Der Obermeister: Scholl