Schlagwort-Archive: Schlichtungsausschuss

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1923

Die Solinger Metallgewerkschaften lehnen den Tarif-Spruch des Schlichtungsausschusses ab. Denn im Vergleich zu benachbarten Städten werden in Solingen deutlich geringere Löhne gezahlt.

                         Die Lohnregelung in der Solinger
                                         Industrie
wird für die Arbeiterschaft immer ungünstiger. Immer schlechter
gestaltet sich die Lebenslage der gesamten werktätigen Bevölkerung.
Das Unternehmertum schließt rücksichtslos die Betriebe und geht
gefühllos an den Tausenden von halbverhungerten Proleten vor-
über, die seit vielen Monaten die Straße bevölkern.
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16. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1923

        Gescheiterte Tarifverhandlungen
           am Schlichtungsausschuß.
   Die gestrigen Verhandlungen am Schlichtungsauschuß über den
Kollektivvertrag verliefen resultatlos. Nach dreistündigen Ver-
handlungen stimmten die Vertreter der Arbeitgeber gegen jede Er-
höhung. Durch das Verhalten des unparteiischen Vorsitzenden, Herrn
Dr. Venn, welcher sich der Stimme enthielt, ist also das neue
Kollektivabkommen gescheitert. Das wird aber die Arbeiter nicht
abhalten, doch noch ihren Forderungen Geltung zu verschaffen.

8. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1923

Die Lohnforderungen der Solinger Metallarbeiter von den Arbeitgebern zurückgewiesen

         Und wiederum vor den Schlichtungsausschuß!
   Die neue Lohnforderung der Kollektivarbeiter, die den Arbeit-
gebern am 24. vorigen Monats eingereicht worden ist, ist von den
Arbeitgebern abschlägig beschieden worden.
  Die Unternehmer begründen dies mit der unsicheren Wirt-
schaftslage. Davon, daß in allen Nachbarbezirken die Löhne höher
sind als in Solingen, wollen die Unternehmer nichts wissen. Hier
verweisen sie auf die dort herrschenden besonderen Umstände. Das
Organ des Solinger Arbeitgeber-Verbandes, die „Bergische Zei-
tung“, bringt aber an dem Tage, wo der ablehnende Bescheid kommt,
eine Notiz, wonach Solingen im Monat Januar die teuerste
Stadt Deutschlands ist. Die Löhne sehen [sic!] aber niedriger
wie in einer ganzen Anzahl Städte mit niedrigeren Lebenshaltungs-
kosten.
   Sämtliche Gewerkschaften haben den Schlichtungsaus-
schuß angerufen.

7. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. März 1923

Lohnverhandlungen für die Heimarbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie

                Die Heimarbeiter Solingens vor dem
                          Schlichtungsausschuß.
   In der gestrigen langwierigen Verhandlung wurde der Spruch
gefällt, daß die Teuerungs= und Materialunkostenzuschläge der Heim-
arbeiter um 20 Prozent erhöht wurden. Als Stichtag für die neuen
Lohnsätze wurde der 6. März festgesetzt.
   Einfach unerhört ist die Klausel, wonach auf 6 Monate hinaus
kein Preisverzeichnis gekündigt werden darf, auch keine Sonder-
forderungen gestellt werden dürfen. Dadurch wird der Heimarbeiter-
schaft die Selbständigkeit geraubt. Wir bezweifeln sehr, daß sie sich
damit ohne weiteres zufrieden geben kann.

2. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1923

Verhaltensregeln für Arbeiter bei Kurzarbeit und Betriebsschließungen

                     Arbeiter, aufgepaßt!
   In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Unternehmer dazu über-
gehen, ihre Betriebe kurzerhand zu schließen oder verkürzt arbeiten zu
lassen. Leider fallen viele Kollegen auf diesen Leim herein. Wir er-
suchen alle Kollegen, dies Ansinnen der Fabrikanten rundweg ab-
zulehnen. Es kommt nur der gesetzmäßige Weg in Frage. Nach
demselben ist der Unternehmer verpflichtet, bei Arbeitsmangel zunächst
die vorhandene Arbeit zu strecken. Diese Arbeitsstreckung muß
14 Tage vorher an deutlich sichtbarer Stelle bekannt gemacht werden.
Ist dies geschehen und wird weniger wie 24 Stunden wöchentlich
gearbeitet, so können erst Kündigungen vorgenommen werden.
   Wo entgegengesetzt gehandelt wird, sollen die Kollegen das Ge-
werbegericht anrufen. Am besten setzt man sich in diesem Falle
mit der Organisation vorher in Verbindung.
   Die Betriebsräte sollen bei allen Kündigungen wegen Ar-
beitsstreckungen usw. sofort laut § 84 des Betriebsrätegesetzes den
Schlichtungsausschuß anrufen. In allen Fällen
sofort die Organisation benachrichtigen.
   Die von den Unternehmern gemachte Bemerkung, daß in diesen
Fällen „höhere Gewalt“ vorliegt, trifft nicht zu. Die Folgen
der Ruhrbesetzung, Ausfall der Kohlen- und Kokslieferungen, keine
Versandmöglichkeit usw., waren bei Beginn der Ruhrbesetzung voraus-
zusehen. Diesen Standpunkt vertreten nicht nur wir, sondern sämt-
liche Juristen, auch die der Arbeitgeber.