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26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Auftrag des Bürgermeisters wird an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf geschrieben. In Emmerich haben die Speditionen einen Großteil ihrer Arbeit eingebüsst. Viele Betriebe wurden stillgelegt und deren Arbeiter und Angestellte sind arbeitslos geworden oder stehen kurz davor ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Es soll geklärt werden, ob dies alleinig an der Besatzung liegt oder ob die allgemeine Einstellung der Rheinschifffahrt verantwortlich ist. Weiterhin ist zu klären wie welche Arbeiter bzw. Angestellte entschädigt werden können.

Der Bürgermeister. Emmerich, den 26. Mai 1923. 4
V
sd./1) Schreiben, wie An unten.
den Herrn Regierungs – Präsidenten
nach 1 W. vorlegen.
4 E. , 26/5. 23. in Düsseldorf.
[…]
Betrifft: Erwerbslosenunterstützung.

Eine Reihe von Fällen geben mir Veranlassung,
mich um Auskunftserteilung an die dortige Stelle zu wen-
den. Mehrere hiesige Rhein-Speditionen, deren Tätigkeit
sich nur oder in erster Linie auf die Spedition-, Verla-
dung-, Zollabfertigung- und Lagerung von Waren bezieht,
die mit den Rheinischiffen ankommen oder abgehen, haben
ihren Betrieb ganz oder teilweise schliessen müssen. Die
Stillegung ist ursprünglich dadurch erfolgt, dass fremde
bewaffnete Zollbeamte und Militärs die Transportarbeiter
der betreffenden Firmen auf den ankommenden Schiffen und
den Landebrücken an dem Ein- und Ausladen gewaltsam hin-
derten. Heute beruht das Stilliegen dieser Betriebe einer-
seits auf dem Erliegen der gesamten deutschen Rheinschiff-
fahrt, andererseits darauf, dass jederzeit die bewaffnete
Macht sich den Wagentransport auf den Rhein sofort hin-
dernd in den Weg stellen wird. Die Frage, ob die Transport-
arbeiter als “unmittelbar betroffen” anzusehen sind, ist
bejaht worden. Zweifelhaft dagegen ist die Frage, inwieweit, die
übrigen in demselben Betriebe Beschäftigten als solche
anzusehen sind, so die Lagerarbeiter, und besonders die
kaufmännischen Angestellten (wie mit der Zollabferti-
gung

gung Beschäftigten, ferner Expedienten, Kassierer, Buch-
halter ) . Die Tätigkeit der letztgenannten hat mit der
Unmöglichkeit, Waren herein und heraus zu bekommen, ihr
Ende erreicht; dagegen ist ihre Tätigkeit nicht durch un-
mittelbare Waffengewalt lahmgelegt worden. Heute beruht

ihre Arbeitslosigkeit auf der gesamten Stockung des
Rheinverkehrs und aus dem hieraus folgenden Mangel an
Aufträgen. Sind die Genannten als mittelbar oder als
unmittelbar betroffen anzusehen? Wo ist die Grenze?
Ist der Buchhalter, der zunächst noch wochenlang Bücher
nachtragen kann, während der Kassierer schon längst nichts
mehr zu tun hat, nur mittelbar betroffen?
Es liegt naturgemäss eine Härte darin, dass die
im gleichen Betrieben Beschäftigten, teils als unmittel-
bar teils als mittelbar betroffene behandelt werden
sollen. Dies führt, besonders da die Arbeitslosigkeit
schon so lange anhält, zu grösserer Unzufriedenheit. Ist
es nicht zur Vermeidung von grösseren Schwierigkeiten
und mit Rücksicht auf die schon vor langer Zeit erfolg-
ten unmittelbaren Eingriffe überhaupt zweckmässig, den
Unterschied fallen zu lassen und alle Arbeitnehmer der
genannten Betriebe als mittelbar betroffene zu behan-
deln? Dies rechtfertigt sich wohl auch deshalb, weil die
Arbeitslosigkeit heute ja auf der allgemeinen Verkehrs-
behinderung und Mangel an Aufträgen überhaupt beruht,
also heute nur mehr als mittelbare Folge des Eingreifens
der fremden Macht anzusprechen ist.
Im Interesse der Sache wird in dieser Angelegen-
heit, die gerade hier eine grössere Anzahl von Firmen be-
trifft, um baldige Antwort an mich gebeten.

I.A.

18. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1116 „Erwerbslosenfürsorge (Demob.-Akten)“ 1923

Im Zuge der Reichsnotverordnungen wurde die Rheinschifffahrt fast vollständig eingestellt. Die Spedition C. Spaarmann aus Emmerich erklärt, dass deshalb ihr Betrieb vollständig stillgelegt worden ist. Auch wird diese ständig durch die belgischen Besatzer an ihrer Arbeit gehindert. Spaarmann fragt an, ob der Betrieb im Sinne der Lohnsicherung als geschädigt anzusehen ist und bittet um Anerkennung.

C. Spaarmann-Emmerich
Spedition, Schiffahrt, Zollabfertigung
– Versicherung, Lagerung –
Import – Export
Agentur der Köln-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaft
Vertreter erstklassiger Rhein- und Seeschiffahrts-Gesellschaften
Eigene Zollabfertigungsstelle mit Landebrücke u. Zolltransitlager
Große trockene Boden- u. Keller-Lagerräume
Fernsprecher No 7 u. 62 Bank-Konten :  Telegr.-Adr.: Spaarmann
Reichsbanknebenstelle Emmerich – A. Schaafhausenscher Bankverein A.-G.
Postscheck-Konto Cöln Nr1810

an Rg. senden. hier Rhein Spedition.
[…], auch zgl. […]
[…] anzusehen.
[…]
[…]

Emmerich, den 18. Mai 1923.
Niederrhein
An
das Bürgermeister-Amt,
Emmerich.

Ich bitte um gefl. MItteilung, ob mein Betrieb im Sinne
der Richtlinien für Lohnsicherung durch den Eingriff der Besatzungsbehör-
den als unmittelbar oder mittelbar geschädigt anzusehen ist, wobei ich be-
merken möchte, dass seit den Maßnahmen der feindlichen Stellen unter Be-
achtung der Reichsnotverordnungen die dut deutsche Rheinschiffahrt vollst
dig zum Erliegen gekommen ist und auch mein damit verbundenes Speditions-
und Umschlagsgeschäft dadurch vollständig stillgelegt worden ist.
Auch im andern Falle wäre die frühere Durchführung meiner normalen
Geschäfte mir unmöglich gemacht, da ich darin durch bewaffnete belg. Zoll
beamte unter teil-bezw. zeitweiser Hinzuziehunh von Militär dauernd beh
dert bin, und glaube ich aus diesen Gründen, meinen Betrieb als unmittelbar
betroffen ansehen zu können.

Hochachtungsvoll
C. Spaarmann