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14. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1923

Auf dem Schießstand im Lohmarer Wald werden Übungen von französischen Besatzungstruppen durchgeführt.

          Schießstand im Lohmarer Walde.

   Der Schießplatz für die franz. Besatzungs-
truppen der Garnison Siegburg liegt etwa 2 km
nordwestlich von Siegburg an dem Wege nach
Lohmar.
   Das Umhergehen und das Verweilen in der
Gefahrzone während dieser Zeiten sind verboten.
Dem an den Grenzen der Gefahrzone aufge-
stellten Posten ist unbedingt Folge zu leisten.
   Nach Mitteilung der franz. Militärbehörde
finden an allen Tagen mit Ausnahme von Sonn-
tags und Samstags Schießübungen statt und
zwar für die Zeit vom 1. April zum 1. Oktober
von 6 bis 10 Uhr und von 2 bis 5 Uhr, für die
Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April von 8 bis
10 Uhr und von 12 bis 4 Uhr.
   Das Betreten des Schießplatzes sowie das
Suchen von Kugeln oder Geschossen aller Art
ist der Zivilbevölkerung verboten.
   Personen, die diesen Anweisungen zuwider-
handeln haben zu gewärtigen, daß sie vor die
Militärgerichte gestellt und streng bestraft werden.

          Siegburg, den 17. Januar 1922.
                      I.V.: Schiffers.

14. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. September 1923

Die Besatzungstruppen führen zu festen Zeiten Schießübungen durch.

           Schießstand im Lohmarer Walde.

   Der Schießstand für die franz. Besatzungs-
truppen der Garnison Siegburg liegt etwas 2 km
nordwestlich von Siegburg an dem Wege nach
Lohmar.
   Nach Mitteilung der franz. Militärbehörde
finden an allen Tagen mit Ausnahme von Sonn-
tags und Samstags Schießübungen statt und
zwar für die Zeit vom 1. April zum 1. Oktober
von 6 bis 10 Uhr und von 2 bis 5 Uhr, für die
Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April von 8 bis
10 Uhr und von 12 bis 4 Uhr.
   Das Umhergehen und das Verweilen in der
Gefahrzone während dieser Zeiten sind verboten.
Dem an den Grenzen der Gefahrzone aufge-
stellten Posten ist unbedingt Folge zu leisten.
   Das Betreten des Schießplatzes sowie das
Suchen von Kugeln oder Geschossen aller Arten
ist der Zivilbevölkerung verboten.
   Personen, die diesen Anweisungen zuwider-
handeln haben zu gewärtigen, daß sie vor die
Militärgerichte gestellt und streng bestraft werden

    Siegburg, den 17. Januar 1922.
                                    I.V.: Schiffers.

10. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Juli 1923

Eine Bekanntmachung informiert über den Schießstand der französischen Besatzungstruppen und an die regelmäßigen Schießübungen im Walde.

            Schießstand im Lohmarer Walde.

   Der Schießplatz für die franz. Besatzungs-
truppen der Garnison Siegburg liegt etwa 2 km
nordwestlich von Siegburg an dem Wege nach
Lohmar.
   Nach Mitteilung der franz. Militärbehörde
finden an allen Tagen mit Ausnahme von Sonn-
tags und Samstags Schießübungen statt und
zwar für die Zeit vom 1. April zum 1. Oktober
von 6 bis 10 Uhr und von 2 bis 5 Uhr, für die
Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April von 8 bis
10 Uhr und von 12 bis 4 Uhr.
   Das Umhergehen und das Verweilen in der
Gefahrenzone während dieser Zeiten sind verboten.
Dem an den Grenzen der Gefahrzone aufge-
stellten Posten ist unbedingt Folge zu leisten.
   Das Betreten des Schießplatzes sowie das
Suchen von Kugeln oder Geschossen aller Arten
ist der Zivilbevölkerung verboten.
   Personen, die diesen Anweisungen zuwider-
handeln haben zu gewärtigen, daß sie vor die
Militärgerichte gestellt und streng bestraft werden.

           Siegburg, den 17. Januar 1922.
                                               I.V.: Schiffers.