Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 29. Januar 1923, S. 280
Auf der zweiten kurzfristig einberufenen Sitzung der Stadtverordneten teilt der Bürgermeister von Kleve, Dr. Heinrich Wulff, mit, dass ihm aufgrund seiner Weigerung zur Unterbringung belgischer Zollbeamter von der Besatzungsbehörde seine Amtsenthebung angekündigt wurde. Die Niederschrift des Protokolls konnte er nicht mehr selbst unterschreiben, weil er bereits abends verhaftet worden ist.
Sitzung
der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am
Montag, den 29. Januar 1923
Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einla-
dungsschreiben vom 29. Januar 1923. (Die Einladung
erfolgte wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist
§ 38 der Städteordnung.)
Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
geheimer Sitzung verhandelt was folgt:
Der Vorsitzende gab eine Darstellung des
weiteren Verlaufes der Ereignisse. Es sei ihm wegen
der Verweigerung der Unterbringung von 3 belgischen
Zollbeamten die Amtsenthebung von der Besatzungs-
behörde in Aussicht gestellt worden.
Bis jetzt – zum Beginn der Sitzung – habe er
aber die in Aussicht gestellte schriftliche Nachricht
noch nicht erhalten.
Beigeordneter Brohl sprach dem Vorsitzenden
namens des Gewerkschaftsbundes Dank und Aner-
kennung aus für sein festes, mannhaftes Verhalten.
Die Besprechung der Frage, wie es werden sol-
le, wenn der Bürgermeister und der besoldete Bei-
geordnete entfernt worden seien, gaben die unbesol-
deten Beigeordneten die Erklärung ab, daß sie dann
ihrerseits nach pflichtmäßigem Ermessen handeln würden.
Es wurde dann noch auf die Notwendig-
keit hingewiesen, die unbesoldeten Beigeordneten,
die infolge der Geschäftsführung ihrem Berufe ent-
zogen werden und dadurch Schaden erleiden, aus-
reichend zu entschädigen. Dabei wurde der Auffassung
Ausdruck gegeben, daß dies bereits durch den am 27. d[es] M[ona]ts
gefaßten Beschluß betr[effend] die Gewährleistung voller Schadlos-
haltung von städtischen Beamten und sonstigen Bürgern
geregelt sei.
Zwecks Schaffung vollkommener Klarheit
wurde aber auch noch einstimmig bestätigt, daß dieser
Beschluß dahin auszulegen sei, daß den unbesoldeten
Beigeordneten Ersatz aller Ausfälle, die ihnen durch
ihre Amtsführung entstehen, gewährleistet sei.
[Unterschriften:]
Fleischhauer W. Lamers
F. Jennen
Haarhaus