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29. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 29. Januar 1923, S. 280

Auf der zweiten kurzfristig einberufenen Sitzung der Stadtverordneten teilt der Bürgermeister von Kleve, Dr. Heinrich Wulff, mit, dass ihm aufgrund seiner Weigerung zur Unterbringung belgischer Zollbeamter von der Besatzungsbehörde seine Amtsenthebung angekündigt wurde. Die Niederschrift des Protokolls konnte er nicht mehr selbst unterschreiben, weil er bereits abends verhaftet worden ist.

                                               Sitzung
                                                  der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am
Montag, den 29. Januar 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einla-
dungsschreiben vom 29. Januar 1923. (Die Einladung
erfolgte wegen Dringlichkeit mit abgekürzter Frist
§ 38 der Städteordnung.)
      Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
geheimer Sitzung verhandelt was folgt:
      Der Vorsitzende gab eine Darstellung des
weiteren Verlaufes der Ereignisse. Es sei ihm wegen
der Verweigerung der Unterbringung von 3 belgischen
Zollbeamten die Amtsenthebung von der Besatzungs-
behörde in Aussicht gestellt worden.
      Bis jetzt – zum Beginn der Sitzung – habe er
aber die in Aussicht gestellte schriftliche Nachricht
noch nicht erhalten.
      Beigeordneter Brohl sprach dem Vorsitzenden
namens des Gewerkschaftsbundes Dank und Aner-
kennung aus für sein festes, mannhaftes Verhalten.
      Die Besprechung der Frage, wie es werden sol-
le, wenn der Bürgermeister und der besoldete Bei-
geordnete entfernt worden seien, gaben die unbesol-
deten Beigeordneten die Erklärung ab, daß sie dann
ihrerseits nach pflichtmäßigem Ermessen handeln würden.
      Es wurde dann noch auf die Notwendig-
keit hingewiesen, die unbesoldeten Beigeordneten,
die infolge der Geschäftsführung ihrem Berufe ent-
zogen werden und dadurch Schaden erleiden, aus-
reichend zu entschädigen. Dabei wurde der Auffassung
Ausdruck gegeben, daß dies bereits durch den am 27. d[es] M[ona]ts
gefaßten Beschluß betr[effend] die Gewährleistung voller Schadlos-
haltung von städtischen Beamten und sonstigen Bürgern
geregelt sei.
      Zwecks Schaffung vollkommener Klarheit
wurde aber auch noch einstimmig bestätigt, daß dieser
Beschluß dahin auszulegen sei, daß den unbesoldeten
Beigeordneten Ersatz aller Ausfälle, die ihnen durch
ihre Amtsführung entstehen, gewährleistet sei.
[Unterschriften:]
                   Fleischhauer                 W. Lamers
                                                                F. Jennen
                                                                Haarhaus

27. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27. Januar 1923, S. 277-279

Alle Scans zum Beitrag

Aufgrund der Ruhrbesetzung werden am 27.1.1923 die Stadtverordneten von Kleve zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Der Bürgermeister Dr. Heinrich Wulff informiert über die Ereignisse in Kleve und die Konsequenzen der Proteste gegen die Ausweisung und Verhaftung städtischer Beamter. Der Stadtverordnete Klein sei bereits verhaftet worden. Die Stadtverordneten schließen sich einer Protestkundgebung gegen die Ruhrbesetzung an. Außerdem beschließen sie die Zahlung von Vorschüssen an Bürger und städtische Beamte bei Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Besetzung entstehen.

[S. 277]

                                                   Sitzung
                                                          der dringlichen
Stadtverordneten-Versammlung am Samstag, den
27. Januar 1923.
      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungs-
schreiben vom 27. Januar 1923. Die Einladung erfolgte wegen
Dringlichkeit mit abgekürzter Frist (§38 der Städteordnung).
Nach Eröffnung der Versammlung wurde in
geheimer Sitzung verhandelt was folgt:

      Der Vorsitzende gibt eine Darstellung der
durch die verschärften politischen Verhältnisse in der
Stadt Cleve geschaffenen Lage und der Vorgänge
der letzten Tage, insbesondere der am 26. erfolgten
Volkskundgebung aus Anlaß der Ausweisung und
Fortführung einiger Staatsbeamten.
      Er schildert ferner die im Anschluß an diese
Volkskundgebung am Vormittage des Sitzungs-
tages gehabte Unterredung mit dem Kreisde-
legierten und den Standpunkt, den er einge-
nommen habe.
      Im Weiteren erwähnt er die Konfliktsmög-
lichkeiten, die infolge der Haltung der Staats-
regierung gegenüber den neuen Sanktionen
für ihn und jeden anderen städtischen Beam-
ten eintreten könnten und die Folgen, die
sich aus der den Beamten bei derartigen Fällen
vorgeschriebenen Haltung für ihn und die Beam-
ten ergeben könnten.
      Er nehme ohne Weiteres an, daß die Stadt
voll und ganz hinter den Beamten stehe und
deren und ihrer Familie bis nach Möglichkeit er-
leichtern werde.

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