Schlagwort-Archive: Sanktionierung

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 5. Dezember 1923 und 10. Dezember 1923

Die Firma August Müller Kommanditgesellschaft hat „wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen“ ihren Betrieb teilweise eingestellt und bittet beim Arbeitsamt Wald um Erlaubnis, den Betrieb geschlossen halten zu dürfen.

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                                       AUGUST MÜLLER
                            KOMMANDIT-GESELLSCHAFT
                       RASIERMESSERFABRIK u. HOHLSCHLEIFEREI
                                       GEGRÜNDET 1892.

                                        Wiesbaden -1909-
                       MERSCHEID-SOLINGEN, den 5. Dezember 23

FABRIK-MARKEN:
         „BISMARCK“
MÜLLER’S EXTRA
      QUALITÄT

Telephon: AMT SOLINGEN No 156
Telegr. Adr.: BISMARCK MERSCHEID-SOLINGEN
Bank-Konto: DEUTSCHE BANK SOLINGEN
      
”             : BARMER BANKVEREIN, SOLINGEN
POSTSCHECK-KONTO: KÖLN 26457
                ——
        BAHNSTATION:
Waggonladungen: SOLINGEN-NORD
      Stückgut: OHLIGS.

                                     Ttl. Arbeitsamt
                                                        Wald                      

       Nachdem wir unsere sämtlichen Arbeiter bis Ende ver-
gangener Woche haben voll beschäftigen können, haben wir uns
wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen diese Woche
genötigt gesehen, mit Ausnahme einiger Abteilungen den Betrieb
zu schliessen.
       Es besteht leider wenig Aussicht, dass sich bis Ende
dieser Woche die Verhältnisse bessern werden, sodass wir gezwun-
gen sein werden, auch in der kommenden Woche unseren Betrieb
geschlossen zu halten. Wir bitten deshalb dieses Gesuch zu
befürworten und bei der vorgesetzten Behörde darauf hinwirken zu
wollen, dass uns die Erlaubnis hierzu erteilt wird. Wir werden
jedoch nicht verfehlen, nach wie vor unsere Arbeiter voll zu
beschäftigen, wenn wider Erwarten bis Ende der Woche eine Besse-
rung der Lage eintreten sollte.

                                                 August Müller
                                        Kommanditgesellschaft.
                                                 Rudolf Müller
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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. November 1923

Akute Notlage der Hilfsbedürftigen: Der Stadt Wald wurden wegen Überzahlung der Arbeitslosen die Reichs- und Staatszuschüsse gestrichen. Der Stadtverwaltung fehlt daher „jede Möglichkeit“, den aktuellen Forderungen der Erwerbslosen nachzukommen. Bei Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt, Walder Unternehmern, Kleinhändlern und Erwerbslosen können keine sofortigen Hilfsmaßnahmen erreicht werden, so dass es zu Ausschreitungen kommt und die Unternehmer von einer Gruppe Erwerbsloser gewaltsam zu einer zweiten Verhandlung gezwungen werden.

                         Zur Erwerbslosenfürsorge in Wald.
       Von der Walder Stadtverwaltung wird uns geschrieben: „Einer
Forderung der Erwerbslosen folgend, die am gestrigen Vormittag
in ziemlich beträchtlicher Zahl dieserhalb vor dem Rathause demon-
strierten, hatte (was wir gestern schon andeuteten) die Stadtverwaltung
die Arbeitgeber der Stadtgemeinde Wald auf gestern Nachmittag zu
einer Besprechung eingeladen, um mit ihnen Mittel und Wege zu
erörtern, die zu einer Linderung der Notlage der Bedürftigen, insbe-
sondere der Erwerbslosen, beitragen könnten. Beigeordneter [Schneider]
eröffnete die Besprechung, dankte den verhältnismäßig zahlreich
erschienenen Arbeitgebern für ihr Erscheinen und legte die Gründe
für die Zusammenkunft dar. Er wies besonders darauf hin, daß es
der Stadtverwaltung fürderhin nicht mehr möglich sein werde, über
die vom Reich festgesetzten Unterstützungssätze hinaus an die Erwerbs-
losen Zahlungen zu leisten. Auch der Einkauf von Lebensmitteln und
deren verbilligte Ausgabe an die Bedürftigen sei dadurch in Frage
gestellt, da die Stadt über Devisen (denn nur mit Devisen können noch
Lebensmitteleinkäufe im Großen getätigt werden) nicht verfüge. Ver-
treter der Erwerbslosen schilderten die Notlage weiter Kreise der
Unterstützungsempfänger, insbesondere der Erwerbslosen und [stellten]
die Forderung auf Zahlung eines weiteren Barbetrages [noch] im
Laufe dieser Woche. In der Aussprache wies Herr Franzen darauf
hin, daß die zusammengelegten Betriebsmittel aller Walder Arbeit-
geber kaum ausreichen würden, die Walder Unterstützungsempfänger
auch nur einige Tage zu ernähren. Die Wiederaufnahme der Arbeit
in den Betrieben sei in vielen Fällen außerordentlich schwierig, sie
würde teilweise noch durch die Weigerung der Arbeiter, die Arbeit
wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, in Frage gestellt, was wohl
mit auf die im Verhältnis zu den Löhnen recht hohen Unterstützungen
in einigen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zurückzuführen sei.
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19. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Oktober 1923

Stadt Solingen wegen Nichteinhaltung von Richtlinien bestraft

       Ꙩ Die staatlichen Zuschüsse für die Erwerbslosenfürsorge sind
der Stadt Solingen seit gestern von der Regierung gesperrt worden,
weil die Stadt über die Richtlinien der Regierung hinausgegangen
ist. Dem Oberbürgermeister und dem Beigeordneten Krenzer wurde
das Disziplinarverfahren angedroht. Da die Zuschüsse 5/6 der Aus-
gaben für die Erwerbslosen betrugen, dürfte die Stadt in die größten
Schwierigkeiten geraten. Es scheint aber bei der Verwaltung beab-
sichtigt zu sein, sich den Reichsvorschriften zu fügen und den Er-
werbslosen dadurch einen Ausgleich zu bieten, daß die Stadt mehr
verbilligte Lebensmittel abgibt und die Volksküche öffnet. Es sind
auch noch andere Maßnahmen geplant, die aber noch nicht bis zur
Spruchreife gediehen sind.

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28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923

Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.

Der Landrat.             Opladen, den 28. September 1923.
     K. III.

          Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
          Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
          Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
          Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
                                          gez[eichnet] V. Windheim

19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

Das Reich kann Gemeinden die Beihilfe zur Arbeitslosenunterstützung entziehen, wenn sie bei den Auszahlungen die „zulässigen Höchstsätze überschreiten“.

       –* Entziehung der Reichsbeihilfe. Die Unterstützung von Er-
werbslosen über die Höchstsätze der Verordnung über diese Fürsorge
kann gewisse Folgen für die Gemeinden haben. Nach einem Bescheid des
Reichsarbeitsministers ist die Frage, ob eine derartige Ueberschreitung
vorliegt, unabhängig davon zu entscheiden, ob durch die Mehrleistungen
ein armenrechtlicher Erstattungsanspruch entsteht. Ein Urteil des Bundes-
amts für Heimatwesen von 1920 betrifft nur den Anspruch auf armen-
rechtliche Erstattung. Die Entscheidung steht jedenfalls nicht der An-
sicht entgegen, daß eine Fürsorge über den Rahmen der Verordnung
nach den besonderen Bestimmungen der Verordnung zulässig ist, aber
auch zur Entziehung der Reichsbeihilfe führen kann. Diese Entziehung
kann angeordnet werden, wenn der Fürsorgeträger die zulässigen
Höchstsätze überschreitet. Nach der ständigen Auffassung des Reichs-
arbeitsministers ist dies der Fall, wenn es sich um Zuwendungen
handelt, die auf die Erwerbslosen als solche zugeschnitten sind. Zu-
wendungen an einzelne besonders Bedürftige fallen nicht darunter.

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6. Juni 1923

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Juni 1923

Ohligser städtische Beamten sind über die mutmaßliche Beschwerde des Solinger Oberbürgermeisters Dicke beim Regierungspräsidenten, wegen ihrer „,angeblich zu hohen Eingruppierungen‘“, entrüstet.

       Ein Protest gegen Oberbürgermeister Dicke ist der Inhalt
eines Schreibens, den die Ohligser städtische Beamtenschaft diesem
durch die Ohligser Verwaltung hat zustellen lassen. Das Schreiben,
das sich mit den Ausführungen des Oberbürgermeisters gegenüber dem
Regierungspräsidenten in der Frage der Eingruppierung und Besoldung
der städtischen Beamten befaßt (vergl[eiche] „Solinger Tageblatt N[umme]r 115)
hat folgenden Wortlaut: „ Der Beamten- und Angestelltenausschuß der
Stadtverwaltung Ohligs hat mit Entrüstung Kenntnis genommen von
der Beschwerde und den Aeußerungen des Oberbürgermeisters von
Solingen bei dem Regierungspräsidenten über die angeblich zu hohen
Eingruppierungen der städtischen Beamten in Ohligs. Es wird
ausdrücklich festgestellt, daß die geschehenen Aeußerungen direkt der
Wahrheit widersprechen. Gegen dieses unbegreiflich unsachliche Vor-
gehen des Oberbürgermeisters wird schärfster Protest erhoben. Der
Ausschuß ist der Ansicht, daß es zweckmäßiger sei, wenn der Ober-
bürgermeister von Solingen sich um die Solinger Verhältnisse kümmere.
Eine Bevormundung lehnen die städtischen Beamten in Ohligs ganz
entschieden ab. Die Beamtenschaft bringt ihr tiefstes Bedauern zum
Ausdruck, daß der Oberbürgermeister als erster Beamter einer ange-
henden Großstadt es fertig gebracht hat, durch solche Machenschaften
Erregung und Zwiespalt in die Beamtenschaft mit Absicht hineinzu-
tragen.“ Wie verlautet, wollen sich auch die Gräfrather Beamten
diesem Schritt anschließen.
                                              *       *       *

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19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.

       Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.

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20. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-E-1-Bd-10, Auszug Sitzung 20. März 1923   

Stadtverordnetenversammlung Höhscheid: Stadtverordneter Lüchem verkündet, dass die KPD-Fraktion jede „positive Arbeit“ in der Stadtverordnetensitzungen solange einstelle, bis der Regierungspräsident die am 24. November 1922 beschlossenen Wohlfahrtsunterstützungssätze nicht mehr durch „sabotierende Verfügungen“ verhindere.  

[Seite 157]
     

                                           Höhscheid, den 20. März 1923.

       Zur heutigen Sitzung haben sich die nebenbezeichneten Beigeord-
neten und Stadtverordneten eingefunden. Nach den vorliegenden Bescheini-
gungen sind die Einladungen bis zum 17. d[ieses] M[onats] zugestellt worden. Die Sitzung
wurde vom Vorsitzenden um 7 Uhr nachmittags eröffnet.
Zunächst machte der Vorsitzende folgende Mitteilungen:
1.) Infolge der für die Reichs- u. Staatsbeamten erfolgten Gehaltserhöhungen sind für die
Gemeindebeamten und Angestellten folgende Gehaltsveränderungen eingetreten:
a.) Erhöhung des Teuerungszuschlages zum Gehalt pp vom 17.1.23 ab auf 489%
b.)      ”           der Sonderzuschläge ab 17.1.23 auf 44%
c.) Vorschußzahlung in Höhe der Hälfte eines Monatsgehalts nach dem Stande vom 1.1.23
d.) Erhöhung der Sonderzuschläge ab 1.2.23 auf 78%
e.)    ”            des Teuerungszuschlages zum Gehalt pp vom 1.2.23 ab auf 942%
f.)      ”           der Sonderzuschläge für die Zeit vom 17.1.-31.3.23 auf 74%
g.)    ”              ”               ”                        ab 1.2.23 auf 130%
h.)    ”            Besatzungszulage ab 1.2.23
i        ”             Sonderzuschläge ab 15.2.23 auf 260%.
        Die bis 31.3.23 zu zahlenden Mehrbeträge sind angewiesen worden.
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8. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. März 1923

Die von den Stadtverordneten in Höhscheid festgesetzten Wohlfahrtsunterstützungssätze sind höher als in den Nachbargemeinden und überschreiten die Vorgaben der Bezirksregierung. Die Unterstützungssätze sollen daher den der anderen Gemeinden des Solinger Industriebezirks angepasst werden, wogegen die kommunistischen Stadtverordneten in den „schärfsten Kampf“ treten wollen.

           Stadtverordnetensitzung zu Höhscheid
                             vom 7. März 1923.
       Bürgermeister Pohlig eröffnet die Sitzung um 6 1/4 Uhr. Das
Kollegium ist beschlußfähig.
       1. Beanstandung des Stadtverordnetenbeschlusses Nr. 9 vom
24. November 1922 betr[effend] Festsetzung der Wohlfahrtsunterstützungs-
sätze. Zufolge Verfügung des Regierungspräsidenten zu Düssel-
dorf vom 20. Februar 1923 übersteigen die festgesetzten Wohlfahrts-
unterstützungssätze nach Art und Umfang bei weitem die Leistungs-
fähigkeit der Stadtgemeinde. Da der Beschluß auch unerwünschte
Nachwirkungen auf die Nachbargemeinden haben wird, sieht der
Regierungspräsident sich genötigt, die Zahlung der freien Zuschüsse
für Sozialrentnerunterstützungen an die Stadt Höhscheid einer
genauen Prüfung zu unterziehen bezw. deren Einstellung in Er-
wägung zu ziehen. Hiernach verletzt der Beschluß das Interesse
der Gemeinde. Seine Ausführung wird beanstandet. Der Stadt-
verordnetenversammlung wird vorgeschlagen, den Beschluß aufzu-
heben und es bei dem Beschlusse vom 24. November 1922, nach
welchem in dem gemeinsamen Wohlfahrtsausschuß der Städte des
oberen Landkreises Solingen und des Stadtkreises Solingen über
die Unterstützungshöhe beschlossen werden kann, zu belassen. Sollte
dieser Vorschlag abgelehnt werden, so wird die Beschlußfassung
durch den Bezirksausschuß beantragt werden. – Die in dem Be-
schlusse vom 24. November 1922 vorgesehene Art der Anrechnung
von Arbeitseinkommen, Renteneinkommen und der Unterstützun-
gen durch unterhaltspflichtige Angehörige widerspricht den Vor-
schriften des Sozialrentnergesetztes. Der Beschluß wird, soweit er
die Art der Anrechnung von Arbeitseinkommen usw. betrifft, be-
anstandet.
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8. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. März 1923

In Höhscheid verfügt die KPD über die absolute Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und versucht, diese konsequent in ihrem Sinne für kommunalpolitische Beschlüsse zu nutzen. Das Solinger Tageblatt kommentiert diese Politik der „andauernden Opposition“ wenig überraschend als „aussichtslos“, „wertlos“ und „zwecklos“.

                         „Kommunalpolitik“ in Höhscheid.
       Die Höhscheider Stadtverordnetensitzungen stehen in letzter
Zeit stets im Zeichen der „hohen“ Politik. Von praktischer Kom-
munalpolitik, wie sie wenigstens in einigen anderen Gemeinden
des oberen Kreises Solingen betrieben wird, merkt man hier herz-
lich wenig. Bürgermeister Pohlig, dem man durchaus kein Ver-
ständnis für soziale Not absprechen kann und dessen Wirken durch
seine jahrelange Tätigkeit in der Gemeinde so ist, daß er die
Stätten des Elendes und der Not kennen muß, hat einen schweren
Stand. Es ist auch für einen Verwaltungsbeamten keine ange-
nehme Aufgabe, stets Beschlüsse beanstanden zu müssen, weil sie
mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen
sind. Erstens leiden die Interessen der Gemeinde darunter, dann
werden aber auch die Gegensätze innerhalb des Kollegiums ver-
schärft. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß manche Forderungen
der Kommunisten gerade in der heutigen Zeit der sozialen Not
rein theoretisch berechtigt sind. Besonders in Unterstützungsfragen
ergeben sich manche Härten, für die ein Ausgleich notwendig ist.
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