Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 26.11.1923
Schreiben des Provinzialamtmanns der Rheinprovinz betreffend der Beiträge der Witwen- und Waisenversorgungsanstalt. Beginnend ab dem 1. November wurde ein neues Verfahren beschlossen, nach dem Zuschüsse zu den Beiträgen künftig auf den Staat fallen und durch die Regierungs-Hauptkassen gezahlt werden sollen. Als Begründung der Notwendigkeit für die Zuschüsse wird die Notlage der Witwenkasse infolge der Entwertung der Beiträge und der wachsenden Anforderungen aufgeführt. Um die Sicherheit der Pensionszahlungen zu gewährleisten, seien die staatlichen Zuschüsse und die Beiträge der angeschlossenen Kommunalverbände notwendig.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz Düsseldorf, den 26. November 1923 Abt. Witwen- und Waisenverordnungsanstalt. XX 2999 W. 26. November 1923 weiterlesen