Schlagwort-Archive: Rheinischer Bauernverein

20. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Oktober 1923

Abkopplung des Milchpreises vom Butterpreis und Neufestlegung auf Goldbasis

Rhein[ischer] Bauernverein.
Der Milchpreis wird in Zukunft nicht mehr nach
dem Butterpreis festgesetzt sondern die Verbraucher, Vertreter
und Erzeuger einigten sich auf den von der P[r]eisprüfungs-
stelle täglich festgesetzten Multiplikator, der mit einer auf
der Goldbasis gefundenen Grundzahl zu multiplizieren ist.
Die Landwirtschaft forderte zunächst unter Be[r]ücksichtigung
ihre Gestehungskosten für ihre Milch ab Hof 18 Goldpfennige.
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12. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1923

Erhöhung der Milch- und Brotpreise

Rheinischer Bauernverein.
Die Kommission zur Festsetzung des Milchpreises, be-
stehend aus 2 Vertretern der Städte und 2 Vertretern der
Landwirtschaft hat am 7. September den Milchpreis ab Hof
vom 11. September ab auf M[ark] 1600000 je Liter festgesetzt.
                                      I[m] A[uftrag]: Wallmichrath.
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29. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. August 1923

Milchpreis ab dem 27. August 1923

Rheinischer Bauernverein
Milchpreis vom 27. August ab 160 000 M[ark] ab Hof.
                       I[m]. A[uftrag].: Wallmichrath.

15. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. August 1923

Rücksichtnahme auf Familien bei der Ausgabe von Milch

Rhein. Bauern-Verein.
Die in der Sitzung des Rheinischen Milchpreis-Aus-

schusses vom 15. Juli eingesetzte Kommission zur Festsetzung
des Milchpreises, bestehend aus 2 Vertretern der Städte und
2 Vertretern der Landwirtschaft hat am 10. ds. Mts. den
Milchpreis ab Hof vom 14. ds. Monats ab auf 100 000 Mk.
je Liter festgesetzt. Wir fordern unsere Mitglieder auf,
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen äußerst schwierigen
Verhältnisse bei der Abgabe von Frischmilch und insbe-
sondere Kindermilch weitgehendste Rücksicht auf die Familien-
verhältnisse der Abnehmer zu nehmen.
Call, den 13. August 1923.
I. A.: Wallmichrath.

12. September 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1923

Aufruf an die Landwirtschaft zur Verbesserung der Ernährungslage

Aufruf
an die rheinischen Landwirte!
Die Ernährungslage ist über alle Maßen schwierig.
Der Mangel selbst an den notwendigsten Lebensmitteln ge-
fährdet Leben und Gesundheit einer seit vielen Jahren
darbenden Bevölkerung.
In dieser schwersten Not ist es vornehmste Pflicht
der Landwirtschaft, durch die Anspannung der letzten Kraft alle
Erzeugnisse, die irgendwie entbehrlich gemacht werden können,
sofort dem Verbrauch zuzuführen und ganz besonders die
frühen und mittelfrühen Kartoffeln mit größter Beschleunigung
zu ernten und zu liefern. Mögen auch die Witterungs-
verhältnisse die Ernte stark verzögert und mag sich dadurch
auch die A[r]beit in außergewöhnlichem Maße zusammenge-
drängt haben, so muß trotz alledem in jedem einzelnen Be-
trieb ein Weg zur sofortigen Beerntung und Lieferung der
Frühkartoffeln gefund[e]n werden. Dasselbe gilt von den
Zufuhren an Mi[l]ch. die bisherigen Milchlieferungen müssen
nicht bloß ohne jede Unterbrechung fortgesetzt werden, nein,
sie sind unter Aufbietung letzter Anstrengung noch möglichst
zu steigern. Die Not in den Städten ist dringender als je.
Es gilt, Volk und Vaterland über die Not der nächsten
Wochen hinwegzubringen und den Anschluß an die neue
Ernte zu gewinnen.
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4. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 4. Juli 1923

Erhöhung des Milchpreises

Rheinischer Bauernverein.
Milchpreis
ab 28. Juni 1923 bis einschließlich 10. Juli 1923

ab Hof 2200 Mark.
Zuschlag für molkereimäßige Behandlung 400 Mark.