Schlagwort-Archive: Rentenmark

31. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 31. Dezember 1923

Bilanz für das deutsche Wirtschaftsjahr 1923 und übertragene große Herausforderungen für 1924.
                            Wirtschaftlicher Teil.
                                                –
              Die deutsche Volkswirtschaft im Jahre 1923.
       Das Jahr 1923 hatte kaum begonnen, als jenes entscheidende
Ereignis eintrat, das der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung in
Deutschland während des ganzen Jahres eine verhängnisvolle
Richtung gab. Die Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich
am 11. Januar 1923 mußte mit Notwendigkeit den finanziellen
und wirtschaftlichen Zusammenbruch im unbesetzten Deutschland
herbeiführen. Der Verlust des industriell entwickeltesten Teiles
des Reiches die Stillegung des größten Kohlenzentrums – nach-
dem das zweitgrößte, Oberschlesien, fast ganz an Polen ge-
kommen war – zog an sich schon die Lahmlegung der deut-
schen Wirtschaft nach sich und machte einer Hemmung des
Währungsniederganges, der schon seit langem das Wirtschafts-
leben zu zersetzen begonnen hatte, unmöglich. Der passive
Widerstand an der Ruhr, der infolge der Notwendigkeit einen
großen Teil der nicht arbeitenden Bevölkerung des Ruhrgebietes
auf Reichskosten zu erhalten, die Reichsfinanzen infolge der
langen Dauer des Ringens völlig zerrüttete, beschleunigte nur
den Niederbruch der nach der Ruhrbesetzung doch nicht mehr
aufzuhalten war. Stammten doch im Jahre 1922 z. B. 85 Pro-
zent der deutschen Steinkohleförderungen, 84,7 Prozent der
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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.

         Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.

         Das Landratsamt teilt mit:
       Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
                                         *       *       *


Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 27. Dezember 1923

15. Dezember 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Dezember 1923

Umstellung des Postscheckverkehrs auf Rentenmark

Vermischtes
Schleiden, 13. Dez. Infolge der Umstellung
des Postscheckverkehrs auf Rentenmark vom 17.
Dezember ab wird der Postscheckverkehr mit dem
Gebiete der Freien Stadt Danzig und der Ueber=
weisungsverzehr mit dem Saargebiet mit Ablauf
des 10. Dezembers eingestellt.

6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                          Solingen, 6. Dezember.
              Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
       Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
       „Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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24. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. November 1923

Zulassung der Rentenmark durch die Interalliierte Hohe Rheinlandkommission

Die Interallierte Hohe Rheinlandkommission
genehmigte die Zulassung der neuen Rentenmark
für das Altbesetzte Gebiet, hält jedoch ihr Verbot
über den Verkehr in Goldanleihe nach wie vor
aufrecht Sache des Reichs ist es, die infolge
Fehlens jeglichen wertbeständigen Geldes im be-
setzten Gebiet eingetretene Notlage durch schnellste
Zuführung von Rentenmark zu beheben.

23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. November 1923

Die Rentenmark wird verstärkt ausgegeben.

        – Vermehrte Rentenmarkabgabe. Von heute ab
soll die Ausgabe der Rentennoten in verstärktem
Umfange auch an die privaten Betriebe erfolgen,
die das Geld zu Lohnzahlungen verwenden wer-
den, so daß man hoffen darf, daß von nächster Woche
ab die Rentenmark auch im öffentlichen Geldverkehr
erscheinen wird.

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. November 1923

Die französische Besatzungsbehörde bestreitet Zeitungsmeldungen, wonach die Rentenmark im besetzten Gebiet in freien Umlauf gebracht werde. Jede Verwendung von Rentenmarkscheinen ziehe eine gerichtliche Untersuchung nach sich.

       Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
                       Bekanntmachung.

    Gewisse Zeitungen aus der Gegend von Köln
haben öffentlich bekannt gemacht, daß die Hohe
Interalliierte Rheinlandkommission die Anwen-
dung des Gesetzes vom 18. Oktober 1923, be-
treffend die Errichtung einer Rentenmark ge-
stattet, und, daß infolgedessen im besetzten Ge-
biet freien Umlauf habe. Diese Nachricht ent-
behrt jeder Richtigkeit. Das oben erwähnte Ge-
setz ist niemals der Hohen Interalliierten
Rheinlandkommission zur Bestätigung vorgelegt
worden und demnach kann es nicht im besetzten
Gebiet und im Dienstbereich der Hohen Inter-
alliierten Rheinlandkommission rechtsgültig in
Kraft treten. Wir warnen also ausdrücklich je-
dermann vor den Folgen, welche das Inumlauf-
setzen der Rentenmarkscheine nach sich ziehen
würde, da deren Verwendung die sofortige Be-
schlagnahme derselben und eine gerichtliche Unter-
suchung zur Folge hätte.
              Siegburg, den 17. November 1923.
                            Le Délégué de la H. C. I. T. R.
                                       à Siegburg
                                 de Courcy.

17. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1923

Ankündigung der Rentenmark für den 15. November 1923

– Von zuständiger Stelle wird versichert, daß
die Rentenmark am 15. November unter allen
Umständen in Verkehr kommen soll. Sie wird
wird zunächst zu Gehaltszahlungen an die Reichs-
beamten, Reichsangestellten und Reichsarbeiter
sowie bei den Reichskassen verwendet. Man nimmt
wohl nicht ohne Grund an, daß sie auf diesem
Wege in den Verkehr und somit in alle Kreise
kommen wird.

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. November 1923

Am Donnerstag werde die Rentenmark herausgegeben. Dass der Streik der Berliner Buchdrucker allein Schuld daran trage, dass noch nicht genug Banknoten vorliegen, klinge nach einer Ausrede von Seiten der Regierung. Unter anderem am neuen Währungskommissar Hjalmar Schacht sei es nun, das deutsche Geld endlich zu stabilisieren.

                Heute Rentenmark?
                Vorerst – Notgeld . . .

   Am heutigen Donnerstag soll die Rentenmark
herausgebracht werden. Aber es wird keine unge-
trübte Freude sein. Die amtlichen Stellen, die
bisher schon eine Vertröstung nach der anderen in
die vielgeduldige Oeffentlichkeit schickten, haben
dem Ansturm vorgebaut, indem sie verkünden
ließen, bei den Lohnzahlungen des Reiches in
dieser Woche werde die Quelle der Wertbeständig-
keit noch lange nicht in der gewünschten Fülle
fließen. Auch bei den folgenden Zahlungen des
Reiches, der Länder und Gemeinden an Beamte,
Angestellte und Arbeiter müßten wohl noch Un-
regelmäßigkeiten in Kauf genommen werden. Und
das Bedauerlichste und Gefährlichste: Die Er-
werbslosen und die Sozialrentner bekämen bei
dem Mangel an Kleinstückelung vorläufig nur
erst wieder Papiermark.

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11. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. November 1923

Zwar sei die Regierung um Gustav Stresemann nicht untätig, das von allen Ersehnte aber zögere sie hinaus: Die Verkündung, wann und wie die Papiermark in die wertbeständige Goldmark umgetauscht werden könne. Die Entscheidung werde für das Deutsche Reich wegweisend sein.

                  Der Umtauschkurs.
          Wann und womit wird stabilisiert?

   Man kann nicht sagen, daß die Regierung
Stresemann untätig ist, 16 finanzielle, 15 wirt-
schaftliche und 9 soziale Verordnungen sind „unter
größter Anspannung der beteiligten Ressorts“,
wie ein Offiziosus rühmt, bis jetzt zustande ge-
kommen, aber was alle Welt erwartete, ist nicht
geschehen. Die Regierung wollte vor den Reichs-
tag treten. Die Sitzung wurde abgesagt, obwohl
Artikel 24 der Verfassung bestimmt, daß der
Reichstag in jedem Jahre am ersten Mittwoch
des November zusammenzutreten hat. Die Par-
teien haben sich wegen des furchtbaren Ernstes
der inneren und äußeren Lage auch mit dieser
Verfassungsverletzung abgefunden. Nicht abfin-
den aber will sich die gesamte öffentliche Meinung
Deutschlands mit der unerhörten Verschleppung
des wertbeständigen Geldes und des Einlösungs-
kurses der Papiermark.

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