Schlagwort-Archive: Reisen

18. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1923

Nachdem die Beschränkungen im Verkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet aufgehoben wurden, ist vorläufig keine erhöhte Reisetätigkeit zu bemerken.

    Mtb. Köln, 16. Sept. Nach der in der Nacht
zum Sonntag erfolgten Aufhebung der besonderen
Erschwerungen im Reiseverkehr zwischen dem be-
setzten und den unbesetzten deutschen Gebieten wickelt
sich der Verkehr an den Durchgangsstationen wie-
der in der üblichen Weise ab, d. h. für die englische
Zone ist der grüne Cirkulationsstempel Bedingung
für den Grenzübergang. Vorläufig zeigt der Ver-
kehr nach Aufhebung der Sperre keine besonders
große Zunahme, was wohl in der Hauptsache dar-
auf zurückzuführen ist, daß die Reisenden zuerst
die bestimmte Aufhebung der Sperre, die nicht wie-
der durch neue Erschwerungen durchkreuzt wird,
abwarten wollen. Besonders ist für Reisende zu
bemerken, daß Pakete und andere Gepäckstücke in
der gleichen Weise wie bisher von den Kontroll-
posten geprüft werden.

6. Juli 1923

Quellen: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 06.07.1923

Bekanntmachung über ausfallende Sonderzugfahrten aufgrund der Besatzung

       + Die Sommersonderzüge. Infolge der Abschnürung
des besetzten Gebietes müssen die Sommersonderzüge
F Mü 10 Köln nach München am 6. Juli, F Ba 12 Köln
-Freiburg am 13. Juli, F Be 15 Köln-Berlin am 8.
Juli, F Er 1 Köln bis Frankfurt am 16. Juli und F
H 35 Köln-Hamburg am 15. Juli ausfallen. Der
Fahrkartenverkauf zu diesen Zügen ist eingestellt. Rei-
sende, die bereits Karten haben, werden auf die
Schnellzüge verwiesen. Die Karten werden ohne
Erhebung von Zuschlag entsprechende Gültigkeit haben,
jedoch für den Verkehrstag des Sonderzuges oder den
nächstfolgenden Tag. Soweit die Ausführung der
Fahrt von den Reisenden an diesen beiden Tagen nicht
gewünscht wird, oder nicht möglich ist, werden die Son-
derzugskahrten gegen Rückzahlung des gezahlten Prei-
ses zurückgenommen.

17. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1923

Damit Urlauber günstig zu ihrem Ziel kommen, bietet die Reichsbahn Sommersonderzüge in der 3. Klasse zu ermäßigten Preisen. Eine Fahrkarte nach München kostet beispielsweise 48 000 Mark.

   – Sommersonderzüge 3. Klasse zu ermäßig-
ten Preisen. Die Reichsbahndirektion Köln wird
einige Sommersonderzüge dritter Klasse zu er-
mäßigten Preisen abgehen lassen und zwar nach
München über Hagen am 22. und 23. Juni,
6. und 7. Juli, 20. und 21. Juli, 27. und 28.
Juli, 10. und 11. August, 24. und 25. August
ab Köln-Deutz 4,45 nachmittags, an 9,55
vormittags in München; ferner nach Freiburg
(Schwarzwald) über Hagen am 29. und 30. Juni,
13. und 14. Juli, und 17. und 18. August ab
Köln-Deutz 4,45 nachmittags, an 1,02 nachmit-
tags in Freiburg. Zu Beginn der Sommer-
ferien in Rheinland und Westfalen (1. August-
woche) werden voraussichtlich noch weitere Son-
derzüge nach München, dem Schwarzwald, Stutt-
gart und Friedrichshafen gefahren. Eine Son-
derfahrkarte kostet z. B. nach München 48 000
Mark, Berchtesgaden 67 000 Mk., Karlsruhe
28 000 Mk., Triberg 38 000 Mk. und Konstanz
48 000 Mk. Die Geltungsdauer beträgt zwei
4 Monate.

10. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Juni 1923

Bei Gruppenreisen soll es bald wieder Fahrpreisvergünstigungen geben.

    – Fahrpreisermäßigung für Gesellschaftsrei-
sen. In dem Bestreben, die Finanzbahn der
Reichsbahn zur Gesundung zu bringen, sind sei-
nerzeit fast sämtliche aus sozialen, hygienischen
und sonstigen Rücksichten gewährten Fahrpreis-
vergünstigungen wieder abgebaut worden. Auch
die Einrichtung, bei sogen. Gesellschafts- und
Studienreisen mit einer gewissen Mindestteil-
nehmerzahl den Fahrpreis zu ermäßigen, ist ein
Opfer jener Sparbewegungen geworden, obwohl
von vornherein kein Zweifel darüber bestehen
konnte, daß durch das Zugeständnis eines billi-
geren Fahrpreises in vielen Fällen den Reiselu-
stigen überhaupt erst die Beteiligung ermöglicht
worden war. Da heute infolge Geldentwertung

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16. Mai 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1923

Pass-Sonderstempel für Reisen aus und in das besetzte Gebiet

Vermischtes.
Schleiden, 12. Mai. Nach der Verordnung
Nr. 167 der Interalliierten Rheinlandkommission
müssen Personen, die aus den besetzten in die un-
besetzten Gebiete Deutschlands oder ein an die
besetzten Gebiete grenzendes Land reisen wollen,
vom 20. Mai 1923 ab ihren Personalausweis
oder Paß mit einem Sonderstempel des Kreis-
delegierten ihres Wohnortes versehen lassen. Nach
derselben Verordnung sind Bestimmungen für den
Verkehr zwischen dem unbesetzten und dem besetzten
Gebiet mit Wirkung vom 10. Mai 1923 ab er-
lassen, die bei den zuständigen Bürgermeisterämtern
eingesehen werden können.