Schlagwort-Archive: Reichszuschüsse

17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1923

Die rheinischen Großstädte wollen mit der Reichsregierung über die Einstellung der Zahlungen für das besetzte Gebiet verhandeln.

Die rheinischen Großstädte gegen die Einstellung
                 der Reichszahlungen.

   Mtb. Köln, 16. Nov. (Drahtmeld.)   In
einer Zusammenkunft der Finanzdezernenten der
großen Städte des besetzten Gebietes von Mainz
bis Dortmund wurde beschlossen, sofort durch
den Kölner Oberbürgermeister Dr. Adenauer als
Vorsitzenden des Staatsrates noch einmal mit
der Reichsregierung über die angekündigte Ein-
stellung der Zahlungen für das besetzte Gebiet
verhandeln zu lassen. – So schnell wie möglich
soll durch einen Ausschuß des Finanzdezernats
ein wertbeständiges einheitliches Notgeld heraus-
gebracht werden.

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Abschrift Bergische Zeitung 16. November 1923

Die Stadtverwaltung Wald, Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitslosen beraten über Maßnahmen „zu einer Linderung der Notlage“ der Bedürftigen. Die Vertreter der Arbeitslosen weisen darauf hin, dass eine sofortige „Barzahlung notwendig sei, um Plünderungen und sonstige Unruhen zu vermeiden“. Die Stadtverwaltung sieht ihrerseits keine Möglichkeit, Bargeld oder verbilligte Lebensmittel auszugeben, so dass sich die Forderungen und der „Druck der Strasse“ zunehmend an die Arbeitgeber richten.

– Seite 1 –

Wald, den 16. November 1923.

       Einer Forderung der Erwerbslosen folgend, die am gestrigen
Vormittag in ziemlich beträchtlicher Zahl dieserhalb vor dem Rat-
hause demonstrierten, hatte die Stadtverwaltung die Arbeitgeber der
Stadtgemeinde Wald auf gestern nachmittag zu einer Besprechung ein-
geladen, um mit ihnen Mittel und Wege zu erörtern, die zu einer Lin-
derung der Notlage der Bedüftigen [sic!], insbesondere der Erwerbslosen,
beitragen könnten. Beigeordneter Schneider eröffnete die Besprechung
dankte den verhältnismässig zahlreich erschienenen Arbeitgebern für
ihr Erscheinen und legte die Gründe für die Zusammenkunft dar.
Er wies insbesondere darauf hin, dass es der Stadtverwaltung fürder-
hin nicht mehr möglich sein würde, über die vom Reich festgesetzten
Unterstützungssätze hinaus an die Erwerbslosen Zahlung zu leisten.
Auch der Einkauf von Lebensmittel und deren verbilligte Ausgabe an
die Bedürftigen sei dadurch in Frage gestellt, dss [sic!]die Stadt über
Devisen (denn nur mit Devisen können noch Lebensmitteleinkäufe im
Grossen getätigt werden) nicht verfüge.
Vertreter der Erwerbslosen schilderten die Notlage weiter Kreise
der Unterstützungsempfänger, insbesondere der Erwerbslosen, und
stellten die Forderung auf Zahlung eines weiteren Barbetrages noch
im Laufe dieser Woche. In der Aussprache wies Herr Franzen darauf
hin, dass die zusammengelegten Betriebsmittel aller Walder Arbeitge-
ber kaum ausreichen würden, die Walder Unterstützungsempfänger
auch nur für einige Tage zu ernähren. Die Wiederaufnahme der Arbeit
in den Betrieben sei in vielen Fällen ausserordentlich schwierig,
sie würden teilweise noch durch die Weigerung der Arbeiter, die Ar-
beit wieder aufzunehmen, oder fortzusetzen in Frage gestellt, was
wohl mit auf die im Verhältnis zu den Löhnen recht hohen Unterstüt-
zungen in einigen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zurückzufüh-
ren sei. Herr Lauterjung bestätigte die Ausführungen seines Vor-
redners. Er glaubt indes, dass die Industrie in der Lage sein wird,
der Stadt bei Erlangung von Reichsbankkrediten für die Lebensmittel-
beschaffung behilflich zu sein, durch Gerierung der Wechsel, wie es
bisher schon in einigen Fällen geschehen sei.
    Beigeordneter Schneider wies demgegenüber erneut darauf hin, dass
Papiermarkkredite unter den heutigen Verhältnissen den Einkauf von
Lebensmitteln nicht mehr ermöglichen.
Herr Krusius regte daraufhin an, die Stadtverwaltung möge der Indu-
strie einen Plan vorlegen, welchen Goldmark-Kredit sie zur
Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung benötige. Er glaube,
die Industrie würde in der Lage sein, der Stadt einen Goldmarkkredit
gegen Wechsel mit 3 monatiger Lauffrist zu verschaffen. Die Verwal-
tung sagt zu, den Vorschlag der Industrie zu prüfen und die Aufstel-
lung eines Bedarfsplanes sofort in die Hand zu nehmen.
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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. November 1923

Akute Notlage der Hilfsbedürftigen: Der Stadt Wald wurden wegen Überzahlung der Arbeitslosen die Reichs- und Staatszuschüsse gestrichen. Der Stadtverwaltung fehlt daher „jede Möglichkeit“, den aktuellen Forderungen der Erwerbslosen nachzukommen. Bei Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt, Walder Unternehmern, Kleinhändlern und Erwerbslosen können keine sofortigen Hilfsmaßnahmen erreicht werden, so dass es zu Ausschreitungen kommt und die Unternehmer von einer Gruppe Erwerbsloser gewaltsam zu einer zweiten Verhandlung gezwungen werden.

                         Zur Erwerbslosenfürsorge in Wald.
       Von der Walder Stadtverwaltung wird uns geschrieben: „Einer
Forderung der Erwerbslosen folgend, die am gestrigen Vormittag
in ziemlich beträchtlicher Zahl dieserhalb vor dem Rathause demon-
strierten, hatte (was wir gestern schon andeuteten) die Stadtverwaltung
die Arbeitgeber der Stadtgemeinde Wald auf gestern Nachmittag zu
einer Besprechung eingeladen, um mit ihnen Mittel und Wege zu
erörtern, die zu einer Linderung der Notlage der Bedürftigen, insbe-
sondere der Erwerbslosen, beitragen könnten. Beigeordneter [Schneider]
eröffnete die Besprechung, dankte den verhältnismäßig zahlreich
erschienenen Arbeitgebern für ihr Erscheinen und legte die Gründe
für die Zusammenkunft dar. Er wies besonders darauf hin, daß es
der Stadtverwaltung fürderhin nicht mehr möglich sein werde, über
die vom Reich festgesetzten Unterstützungssätze hinaus an die Erwerbs-
losen Zahlungen zu leisten. Auch der Einkauf von Lebensmitteln und
deren verbilligte Ausgabe an die Bedürftigen sei dadurch in Frage
gestellt, da die Stadt über Devisen (denn nur mit Devisen können noch
Lebensmitteleinkäufe im Großen getätigt werden) nicht verfüge. Ver-
treter der Erwerbslosen schilderten die Notlage weiter Kreise der
Unterstützungsempfänger, insbesondere der Erwerbslosen und [stellten]
die Forderung auf Zahlung eines weiteren Barbetrages [noch] im
Laufe dieser Woche. In der Aussprache wies Herr Franzen darauf
hin, daß die zusammengelegten Betriebsmittel aller Walder Arbeit-
geber kaum ausreichen würden, die Walder Unterstützungsempfänger
auch nur einige Tage zu ernähren. Die Wiederaufnahme der Arbeit
in den Betrieben sei in vielen Fällen außerordentlich schwierig, sie
würde teilweise noch durch die Weigerung der Arbeiter, die Arbeit
wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, in Frage gestellt, was wohl
mit auf die im Verhältnis zu den Löhnen recht hohen Unterstützungen
in einigen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zurückzuführen sei.
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19. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Oktober 1923

Stadt Solingen wegen Nichteinhaltung von Richtlinien bestraft

       Ꙩ Die staatlichen Zuschüsse für die Erwerbslosenfürsorge sind
der Stadt Solingen seit gestern von der Regierung gesperrt worden,
weil die Stadt über die Richtlinien der Regierung hinausgegangen
ist. Dem Oberbürgermeister und dem Beigeordneten Krenzer wurde
das Disziplinarverfahren angedroht. Da die Zuschüsse 5/6 der Aus-
gaben für die Erwerbslosen betrugen, dürfte die Stadt in die größten
Schwierigkeiten geraten. Es scheint aber bei der Verwaltung beab-
sichtigt zu sein, sich den Reichsvorschriften zu fügen und den Er-
werbslosen dadurch einen Ausgleich zu bieten, daß die Stadt mehr
verbilligte Lebensmittel abgibt und die Volksküche öffnet. Es sind
auch noch andere Maßnahmen geplant, die aber noch nicht bis zur
Spruchreife gediehen sind.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Oktober 1923

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923

Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.

Der Landrat.             Opladen, den 28. September 1923.
     K. III.

          Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
          Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
          Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
          Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
                                          gez[eichnet] V. Windheim

20. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923

Staatliche Mittel für Notstandsarbeiten: Strengere Regeln sollen für mehr Wirtschaftlichkeit und geringere Haushaltsbelastungen sorgen.

                              Aus Stadt und Umgegend.
                                                                          Solingen, 20. Sept[ember].
          Zur Bereitstellung von Notstandsarbeiten.
        )( Der preußische Landtag hat beschlossen, die Staatsregierung zu
ersuchen, in Verbindung mit den preußischen Provinzen, Kreisen und
Gemeinden Pläne bereit zu halten, um der wachsenden Erwerbslosig-
keit durch öffentliche Arbeiten (Hoch- und Tiefbauten, Bodenverbesse-
rungen usw.) entgegenzuwirken. Um eine methodische Erfassung aller
sich bietenden Arbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, hat, wie der
Amtliche preußische Pressedienst mitteilt, der Minister der Volkswohl-
fahrt jetzt die Regierungspräsidenten aufgefordert, Listen aufzustellen,
in denen die sofort greifbaren Notstandsarbeiten unter Angabe der
Finanzierung sowie die früher oder später möglichen Notstandsarbeiten
unter Angabe der noch erforderlichen Vorarbeiten aufgeführt sind.
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11. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Juli 1923

Fortsetzung des Artikels vom 7. Juli 1923

Die von den Gemeinden eingenommenen Steuern sind so gering, dass sie für die Erledigung ihrer Aufgaben auf Reichszuschüsse angewiesen sind. Die „Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung“ der Kommunen ist damit eingeschränkt, denn das Reich legt die Bedingungen für die Auszahlung von Zuschüssen fest.

                   Die Finanzwirtschaft der Gemeinden
                           in Gegenwart und Zukunft.
                Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R.
                                           (Schluß.)
       Da die steuerlichen Zuweisungen und steuerlichen Möglich-
keiten völlig ungenügend waren und sind, werden vom Reich
darüber hinaus Dotationen in Form von Besoldungszuschüssen
gegeben. Die seit November vorigen Jahres in Gestalt von Vor-
schüssen geleisteten Zahlungen sind jetzt in feste Zuschüsse ver-
wandelt worden. Die Länder erhalten für sich und ihre Gemein-
den Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent der Mehraufwendungen,
die für die Erhöhungen der Beamtengehälter, der Versorgungs-
bezüge der Ruhegehaltsempfänger, der Wartegeldempfänger und
der Beamtenhinterbliebenen sowie der Vergütungen der Ange-
stellten seit dem 1. Januar 1921 erwachsen. Beamte und Ange-
stellte der Verwaltungen der werbenden Betriebe bleiben außer
Betracht; Sparkassen gelten nicht als werbende Betriebe. Ver-
gütungen für Arbeiter, auch soweit sie nicht zu den Betriebs-
verwaltungen gehören, werden also nicht gewährt. Aber auch
Beamte und Angestellte, die über den Stand vom 1. April 1922
hinzugekommen sind, werden bei den Zuschüssen nicht berücksichtigt.
Da dieser Sperrtermin in der Praxis zu den ungeheuerlichsten
Folgen führen mußte, hat man seine starre Handhabung durch
Ausnahmen durchbrochen, und zwar im Interesse der Weiterent-
wicklung kultureller Einrichtungen und bei Zuweisung neuer
Aufgaben.
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19. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

Das Reich kann Gemeinden die Beihilfe zur Arbeitslosenunterstützung entziehen, wenn sie bei den Auszahlungen die „zulässigen Höchstsätze überschreiten“.

       –* Entziehung der Reichsbeihilfe. Die Unterstützung von Er-
werbslosen über die Höchstsätze der Verordnung über diese Fürsorge
kann gewisse Folgen für die Gemeinden haben. Nach einem Bescheid des
Reichsarbeitsministers ist die Frage, ob eine derartige Ueberschreitung
vorliegt, unabhängig davon zu entscheiden, ob durch die Mehrleistungen
ein armenrechtlicher Erstattungsanspruch entsteht. Ein Urteil des Bundes-
amts für Heimatwesen von 1920 betrifft nur den Anspruch auf armen-
rechtliche Erstattung. Die Entscheidung steht jedenfalls nicht der An-
sicht entgegen, daß eine Fürsorge über den Rahmen der Verordnung
nach den besonderen Bestimmungen der Verordnung zulässig ist, aber
auch zur Entziehung der Reichsbeihilfe führen kann. Diese Entziehung
kann angeordnet werden, wenn der Fürsorgeträger die zulässigen
Höchstsätze überschreitet. Nach der ständigen Auffassung des Reichs-
arbeitsministers ist dies der Fall, wenn es sich um Zuwendungen
handelt, die auf die Erwerbslosen als solche zugeschnitten sind. Zu-
wendungen an einzelne besonders Bedürftige fallen nicht darunter.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Juni 1923

25. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Mai 1923

Die beim Regierungspräsidenten am 14. Mai 1923 beantragte Erhöhung der Unterstützungssätze für die Arbeitslosen wurde bewilligt, so „daß Solingen inbezug auf die Erwerbslosenunterstützung neuerdings mit dem oberen Kreis zusammen ein selbständiges Wirtschaftsgebiet“ bildet.

                              Fortsetzung der Etatberatungen.
Sorgen um die Erhaltung der Straßenbahn – Zweierlei Maß – Erhöhung der Unterstützungssätze für die Erwerbslosen – Der Kampf um das Kinderkrankenhaus.
[…]
                        Stadtverordnetensitzung in Solingen
                                         vom 24. Mai 1923.
       Nachdem in der gestrigen Sitzung die Einzeletats Nr. 1–17
erledigt worden waren tritt das Kollegium sofort bei Beginn der
Sitzung in die Beratung der weiteren Einzelhaushaltspläne ein.
[…]
Gegen den Haushaltsplan des Wirtschafts- und Tarifamtes
(16,4 Mill[ionen] Mark) werden keine Einwendungen erhoben.
       Eine größere Debatte zeitigt wieder die Beratung des Etats
der
                                  Erwerbslosenfürsorge,
der einen Zuschuß von 147,8 Mill[ionen] Mark benötigt.
       Stadtv[erordnete] Frau Kind (Dem.) fragt an, ob es nicht möglich
sei, auch den weiblichen Erwerbslosen Gelegenheit zu produktiver
Arbeit zu geben. Sie weist u. a. auf die Möglichkeit der Ein-
richtung von Nähstuben hin und meint, man könne die weiblichen
Erwerbslosen z. B. auch für die Durchführung eines gründlichen
Hausputzes in den städtischen Gebäuden (Rathaus usw.) ver-
wenden. Sie schlägt vor, diese Frage einmal mit dem Erwerbs-
losenrat zu besprechen. Auch der Arbeitsnachweis könne sein
Augenmerk mehr darauf richten, wie erwerbslose Frauen und
Mädchen, die früher im Haushalt gearbeitet hätten, ihrem alten
Berufe wieder zugeführt werden können.
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19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

Einzelne Gemeinden im Kreis Solingen haben eigenmächtig Beamten- und Angestelltengehälter erhöht. Ihnen droht nun die Sperrung der benötigten Reichzuschüsse.

       Keine Erhöhung der städtischen Beamten- und Angestellten-
Gehälter. Die Aktion der städt[ischen] Beamten und Angestellten, die eine
Höherbesoldung über die Gehälter der staatlichen und Reichsbeamten
hinaus, sowie eine Mindestbezahlung nach Gruppe 6 für jeden über
24 Jahre alten männlichen Beamten bezweckte, dürfte nunmehr trotz
des erst in diesen Tagen erfolgten teilweisen Einverständnisses des
Verwaltungsausschusses doch noch ergebnislos verlaufen. Am gestrigen
Nachmittage hat nämlich eine Besprechung dieserhalb mit dem Regie-
rungspräsidenten in Elberfeld stattgefunden, und der Regierungs-
präsident, der über die Frage und ihre Behandlung sehr erstaunt war,
hat, wie wir erfahren, auf das allerschärfste betont, daß eine derartige
Sonderbehandlung und Besserstellung der Gemeindebeamten den
Reichs- und Staatsbeamten gegenüber durchaus unzulässig sei und
daß die Regierung sich bei einer Durchführung der Besserstellung ge-
zwungen sehen werde, die Zahlung der Reichszuschüsse zu der Besol-
dung der Gemeindebeamten einzustellen, was ja auch anzunehmen war.
Von der bereits durchgeführten Besserstellung der Gemeindebeamten in
anderen Städten unseres Kreises, über die wir ja berichtet haben, schien
der Regierungspräsident noch keine Kenntnis zu haben. Sie werden
aber jetzt voraussichtlich aufgefordert werden, über die Maßnahmen
zu berichten und die Sperrung der Reichzuschüsse ist auch für sie zu
erwarten, da eine Genehmigung ihrer Beschlüsse auf keinen Fall in
Aussicht steht. Auch die Beamten, denen der Verwaltungsausschuß
ein Existenzminimum nach Gruppe 6 der Besoldungsordnung in Aus-
sicht gestellt hatte, haben mit dieser Sicherung nicht mehr zu rechnen.
Ob mit der gestrigen Besprechung, in der der Regierungspräsident
vor allen Dingen die Ungerechtigkeit den Reichs- und Staatsbe-
amten gegenüber betonte, die Angelegenheit für Solingen erledigt
ist, kann man noch nicht sagen. Es erscheint uns jedoch als
ausgeschlossen, daß die Stadtverwaltung sich zur Durchführung der
geplanten Maßnahmen entschließen wird, wenn die Regierung die
Zuschußzahlung, die bekanntlich 80 % der gesamten Gehälter beträgt,
einstellt. Jedenfalls ist es auffällig, daß der Punkt nicht auf der
Tagesordnung der am kommenden Mittwoch stattfindenden Stadt-
verordnetensitzung steht, wo vielmehr als 14. Punkt lediglich über eine
Aenderung der Amtsbezeichnungen der städtischen Beamten beschlossen
werden soll.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 19. Mai 1923