Schlagwort-Archive: Reichsfinanzministerium

10. November 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. November 1923

Ankündigung der neuen Rentenmark-Scheine

Berlin, 5 Nov. Die neuen Rentenmarkscheine
werden, wie die Expresskorrespondenz von gut
unterrichteter Seite erfährt, spätestens Ende dieser
Woche in den Verkehr gebracht werden, 70 Mil-
lionen Stück sollen bereits fertiggesstellt sein. Wie
der Berliner Lokal-Anzeiger mitteilt ist Staats-
sektretär Schroeder vom Reichsfinanzministerium
unter Befreiung von allen seinen Amtsgeschäften mit
der ausschließlichen Bearbeitung der Währungsfrage
von dem Reichsfinanzministerium beauftragt worden.

28. September 1923

Alle Scans zum Schreiben

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 128 „Geldwesen“ 1902-1932, Bl. 42-44

Beigeordneter Hagen wendet sich in einem ausführlichen Schreiben an das Reichsfinanzministerium in Berlin bezüglich der Ausgabe von Notgeld durch die Gemeinde Troisdorf. Er bittet um die nachträgliche Genehmigung für das bereits ausgegebene Notgeld sowie von weiteren 350 Milliarden Mark. Hagen nennt auch detailliert die wirtschaftliche Situation und das Vermögen der Gemeinde. Bürgermeister Wilhelm Klev, der durch die Besatzungsbehörde ausgewiesen worden ist, befindet sich in Herchen.

25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. September 1923

Das Reichsfinanzministerium erlaubt die Auszahlung von Notgeld unter bestimmten Bedingungen.

    – Wtb. Durch den letzten Marksturz und das da-
durch bewirkte Anschwellen der Preise und Löhne ist
ein bedauerlicher Mangel an Reichsbanknoten und an-
deren gesetzlichen Zahlungsmitteln eingetreten. Das
Reichsfinanzministerium sah sich genötigt, in vielen Fäl-
len die Auszahlung von Notgeld zu gestatten, in jedem
Falle hat es jedoch genaue Bestimmungen über die An-
legung des Gegenwertes des jeweils ausgegebenen Be-
trages aufgestellt, die der mißbräuchlichen Verwendung
des Notgeldes, insbesondere der künstlichen Geldmacherei,
vorbeugen sollen. Indessen ist daneben auch von zahl-
reichen Stellen Notgeld ohne jede Genehmigung aus-
gegeben worden, wobei selbstverständlich die von der
Behörde verlangten Sicherheiten nicht getroffen worden
sind. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, wird
gegen dieses wilde Notgeld mit aller Schärfe vorge-
gangen. Es wird unnachsichtig seine schleunige Ein-
ziehung verlangt und nötigenfalls mit polizeilichen und
strafrechtlichen Mitteln erzwungen werden. 

11. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923

Ausgabe von Geldscheinen durch Kommunalverbände

Schleiden, 7. Juli.             Um dem anwachsenden
Bedürfnis nach hochwertigen Zahlungsmitteln ent-
gegen zu kommen, sind verschiedene Kommunal-
verbände, denen der Herr Reichsfinanzminister eine
dementsprechende Befugnis zuerkannt hat, wie z.
B. die Stadt Köln, dazu übergegangen, Scheine
im Nennwert von 50 000 und 100 000 Mark aus-
zugeben. Auch diese Scheine werden wie alle
früheren an den schon früher bezeichneten öffent-
lichen Kassen in Zahlung genommen, selbstver-
ständlich auch von Handel und Industrie. Diese
Neuerung ist im Interesse einer leichteren Zahlungs-
möglichkeit zu begrüßen.