Schlagwort-Archive: Reichsbahn

30. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1923

Die Reichsbahn geht zum Goldrechnungstarif über.

Infolge des Niederganges der Papiermark und
   der zunehmenden Umstellung der deutschen
   Wirtschaft auf Goldmarkrechnung wird auch
   die deutsche Reichsbahn zum 1. November
   1923 im Personen-, Güter- und Gepäck-
   verkehr zum Goldrechnungstarif übergehen.

2. September 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Numismatische- und finanzgeschichtliche Sammlungen, N-0802, 0822

Gutscheine der Deutschen Reichsbahn über 10 Millionen bzw. 20. Millionen Mark

Dieser Gutschein wird von allen Eisenbahn- und anderen öffentlichen Kassen in Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit einen Monat nach Aufkündigung in den Kölner Ortsblättern.

Köln, den 2. September 2023.
Reichsbahndirektion Köln

25. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1923

Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission gibt das Verbot der 1 Million Geldscheine der Reichsbahn offiziell bekannt.

Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
       behörde.

                          Bekanntmachung

     Es ist bekanntgegeben worden daß gewisse
1 Million-Geldscheine von der Reichseisenbahn-
verwaltung zwecks Lohnauszahlung ausgegeben
würden.
   Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission,
der dieser Beschluß übrigens nicht unterbreitet
worden ist, ist der Ansicht, daß in den besetzten
Gebieten die Verwendung solcher Noten nur den
Zweck haben könnte den Eisenbahnern, welche
gegen die im besetzten Gebiete eine Eisenbahnregie
einrichtenden Verordnungen verstoßen haben,
Subsidien auszuzahlen.
   Demzufolge ist die Verwendung dieser Noten
in den besetzten Gebieten verboten und wird mit
den für Zuwiderhandlungen gegen die Verord-
nungen der Hohen Kommission vorgesehenen
Strafen geahndet. Ueberdies wird die Einzie-
hung der Noten verfügt werden.
        Koblenz, den 17. August 1923.
   Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission

19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. August 1923

Die Interalliierte Rheinlandkommission verbietet den Gebrauch von Notgeldscheinen der Reichsbahn im besetzten Gebiet.

      Die Eisenbahn-Millionenscheine verboten.

Wtb. Paris, 18. Aug. (Drahtmeld.) Nach
einer Havasmeldung aus Koblenz hat die Rhein-
landkommission Kenntnis erhalten von einem Er-
laß des Reichsfinanzministers, der die Eisen-
bahnverwaltungen ermächtigt, Banknoten von 1
Million auszugeben. Die Rheinlandkommission
hat beschlossen, den Umlauf dieser Banknoten
im besetzten Rheinland zu verbieten. Derartige
Banknoten, die im besetzten Gebiet auftauchen
werden beschlagnahmt und ohne Entschädigung
für den Besitzer vernichtet.

19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. August 1923

Die Reichsbahn gibt Notgeldscheine über je eine Millionen Mark heraus, die im besetzten Gebiet nicht zugelassen sind.

   – Notgeldscheine der Reichsbahn. Um der
noch immer andauernden Knappheit an Zah-
lungsmitteln abzuhelfen, wird die Reichsbahn in
kürzester Zeit Notgeldscheine über je eine Mil-
lion herausgeben, die sie bei Lohn- und Gehalts-
zahlungen in den Verkehr bringt. Die Geld-
scheine werden von allen Kassen der Reichsbahn
wie gesetzliche Zahlungsmittel angenommen und
bis zum 31. Oktober eingelöst. Auch die Reichs-
bankanstalten sind von dem Reichsbankdirekto-
rium ermächtigt, die Scheine als Zahlungsmit-
tel anzunehmen. – Nach unserem neuesten Tele-
gramm sind diese Scheine für das besetzte Gebiet
durch die Besatzung nicht zugelassen.

3. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Juni 1923

Ein Mitarbeiter berichtet von den Beratungen der deutschen Regierung zu einer neuen Reparationsnote.

           Die neue Antwortnote.
       Vor der letzten Entscheidung.

   Ein an maßgebender Stelle unterrichteter
Mitarbeiter schreibt uns: Wenn diese Zeilen in
Druck gehen, ist die neue deutsche Reparations-
note vielleicht fertiggestellt. Vielleicht aber auch
noch nicht. Haben doch bis zur Stunde die Ban-
ken und die großen Handelsorganisationen beim
Reichskanzler noch nicht vorgesprochen. Die in-
nenpolitische Spannung ist in den letzten Tagen
gewachsen, und zwar ging der Streit nicht mehr
eigentlich um die Absendung oder Verzögerung
der Note. Alle Parteien haben sich damit ab-
gefunden, daß der schicksalsschwere Schritt getan
werden muß. Ob sich die Note auch an Frank-
reich wenden soll und welcher Ton hier anzu-
schlagen wäre, ist Gefühlssache. Darüber sind
sich weniger die Parteien, als vielmehr die Tem-
peramente innerhalb der Parteien uneinig. Im
übrigen rang man zuletzt nur noch um Einzel-
heiten. Sollen neue Zahlen genannt oder an
den alten festgehalten werden? Soll die Fra-
ge der internationalen Abschätzung der deutschen
Leistungsfähigkeit abermals angeschnitten wer-
den? In welcher Form soll die von Lord
Curzon verlangte genauere Angabe der Garantie
erfolgen?

3. Juni 1923 weiterlesen

3. April 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, K5 A1 – Topographische Karten, 01.01.1920 bis 31.12.1930

Ausschnitt einer Karte der Wanderungen im Gebiete der Rhein-Sieg-Eisenbahn (Maßstab 1:70 000). Die durchgehende blaue Linie kennzeichnet die Eisenbahnverbindung zwischen Oberpleis und Rostingen (gelb markiert).

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 03.04.1923

Mitteilung bezüglich einer möglichen Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke zwischen Oberpleis und Rostingen. Grund dafür ist eine mangelnde Kohlenversorgung der Rhein-Sieg-Eisenbahn, die 1923 auch bei anderen Strecken zu einem eingeschränkten Bahnverkehr führte.

Der Bürgermeister                                                                                Oberpleis, den 3. April 1923      J.[ournal]-N[umme]r. 2406

                   Betrifft:                                                                                                                                                    Einschränkungen des Personenverkehrs                                                                                                     auf der Strecke Siegburg – Oberpleis                                                                                                             – Rostingen.

Zur Verfügung vom 31.3.23.[…].I.N[ummer].                                                                        1465.                                           

          Der Stand der Kohlenversorgung der                                                                                      Rhein-Sieg-Eisenbahn lässt sich von                                                                                                       hier aus nicht beurteilen.                                                                                                                                                Wenn die Kohlenversorgung tatsäch-                                                                                            lich knapp ist, wird die Einstellung des                                                                                                   Personenverkehrs auf der Strecke Oberpleis                                                                                             Rostingen sich wohl nicht umgehen lassen.                                                                                           Sollte diese Massnahme als eine dauernde                                                                                            gedacht sein, so müsste sich im Interesse                                                                                                   der Gemeinde gegen die selben schärfsten                                                                                          Einspruch einlegen.

[Unterschrift]

 An                                                                                                                                                                                den Herrn Landrat                                                                                                                                                     zu

Siegburg

17. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. März 1923

Die Reichsbahn informiert über die grassierenden Diebstähle bei der Eisenbahn.

                   Die Diebstähle bei der Eisenbahn
sind, wie die Pressestelle der Reichsbahndirektion zu Elberfeld meldet,
um ein geringes zurückgegangen. Die Eisenbahnverwaltung ist un-
ausgesetzt bemüht, den Gütertransport zu sichern und vorbeugende
Maßnahmen zu treffen. Infolgedessen werden selbst die kleinsten
Vergehen strafrechtlich verfolgt. Eisenbahnbedienstete werden außer-
dem entlassen. Ohne Mitwirkung des Publikums kann dem Uebel
aber nicht gesteuert werden. Von den gestohlenen Gütern werden
erhebliche Mengen von den Dieben wieder veräußert. Das Publi-
kum sollte daher die Eisenbahnverwaltung im Kampf mit den un-
lauteren Elementen unterstützen und von allen verdächtigen Kauf-
angeboten der Kriminalpolizei unter genauer Bezeichnung der Per-
sonen Mittetilung [sic!] machen.
   Die Metall- und Drahtdiebstähle nehmen in einer erschreckenden
Weise zu, so daß der Betrieb gefährdet wird. Hier kann von den
Althändlern segensreich gewirkt werden dadurch, daß es den Dieben
unmöglich gemacht wird, ihre Beute bei ihnen zu Geld zu machen.
Von allen verdächtigen Vorgängen müßten sie Anzeige erstatten unter
genauer Bezeichnung der Personen. Für zweckdienliche Mitteilungen
werden Belohnungen bis zu 20 000 Mark gezahlt; in besonderen
Fällen kann dieser Betrag bis auf 100 000 Mark erhöht werden.
   Die Diebstähle von Handgepäck, für dessen Verlust
bekanntlich Schadenersatz nicht geleistet wird, nehmen in letzter Zeit
ebenfalls erheblich zu. Die Reisenden werden deshalb darauf hin-
gewiesen, mit erhöhter Aufmerksamkeit auf ihr Gepäck zu achten.
Als Sicherungsmaßnahmen für die Zeit, in der die Reisenden ihr
Gepäck nicht selbst im Auge behalten können, ist zu empfehlen, es
an die Gepäckhalter anzuschließen oder gegebenenfalls auch das
Abteil durch das Zugpersonal abschließen zu lassen. Für die Er-
greifung oder Namhaftmachung eines Gepäckdiebes, so daß dieser
gerichtlich bestraft werden kann, werden ebenfalls Belohnungen bis
zu vorbezeichneter Höhe bezahlt.

16. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. März 1923

Die Reichsbahn warnt vor der Benutzung von Personenzügen auf Strecken, die die Franzosen vollständig unter ihrer Kontrolle haben.

  –– Meidet die Franzosenzüge! Die Pressestelle der Reichsbahn-
direktion zu Elberfeld gibt bekannt: Die Franzosen haben es dank
ihrer Gewaltpolitik fertig gebracht, einige Reichsbahnstrecken voll-
ständig in ihren Besitz zu bringen; trotzdem Tag für Tag von neuen
Unfällen berichtet werden muß, die auf diesen Strecken geschehen,
wird versucht, einen regelmäßigen Personenzugsverkehr einzurichten. Die
Reichsbahnverwaltung warnt nochmals dringend vor der Benutzung
dieser Züge, bei denen von einer ordnungsmäßigen Führung und
Sicherheit für Leib und Leben der Reisenden keine Rede sein kann.
Sie weist wiederholt auf ihre öffentliche Warnung hin und betont
besonders, daß die Reichsbahnverwaltung irgendwelche Haftung
keinesfalls übernehmen kann.

1. März 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 01. 03.1923

Zeitungsausschnitt aus dem Siegburger Kreisblatt vom 01. März 1923 über die Erhöhung der Eisenbahntarife, die im Laufe des Jahres 1923 im Zuge der Inflation weiter ansteigen.

Die Personenfahrpreise der Reichsbahn werden                                                                                          vom 1. März ab um 100 Prozent erhöht.                                                                                                        Von diesem Tage an betragen die Ein-                                                                                                      heitssätze für 1 Kilometer 1. Kl. 96 Mk.,                                                                                             2. Kl. 48 Mk., 3. Kl. 24 Mk. und 4 Kl.                                                                                                                16 Mark.

Im Gegensatz zu der Erhöhung der Personen-                                                                                                        tarife bei der Reichsbahn ab 1. März um                                                                                             100 v. H. ist eine Erhöhung der Güter-                                                                                                     tarife zum 1. März nicht geplant. Man                                                                                                prüft vielmehr innerhalb der Reichsregie-                                                                                                  rung die Frage, inwieweit man einen Abbau                                                                                         der Eisenbahntarife vornehmen könne, ohne                                                                                die Rentabilität des Eisenbahnbetriebes                                                                                                    in Frage zu stellen.