Schlagwort-Archive: Regierungspräsident

5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Schreiben 5. Dezember 1923 und 10. Dezember 1923

Die Firma August Müller Kommanditgesellschaft hat „wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen“ ihren Betrieb teilweise eingestellt und bittet beim Arbeitsamt Wald um Erlaubnis, den Betrieb geschlossen halten zu dürfen.

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                                       AUGUST MÜLLER
                            KOMMANDIT-GESELLSCHAFT
                       RASIERMESSERFABRIK u. HOHLSCHLEIFEREI
                                       GEGRÜNDET 1892.

                                        Wiesbaden -1909-
                       MERSCHEID-SOLINGEN, den 5. Dezember 23

FABRIK-MARKEN:
         „BISMARCK“
MÜLLER’S EXTRA
      QUALITÄT

Telephon: AMT SOLINGEN No 156
Telegr. Adr.: BISMARCK MERSCHEID-SOLINGEN
Bank-Konto: DEUTSCHE BANK SOLINGEN
      
”             : BARMER BANKVEREIN, SOLINGEN
POSTSCHECK-KONTO: KÖLN 26457
                ——
        BAHNSTATION:
Waggonladungen: SOLINGEN-NORD
      Stückgut: OHLIGS.

                                     Ttl. Arbeitsamt
                                                        Wald                      

       Nachdem wir unsere sämtlichen Arbeiter bis Ende ver-
gangener Woche haben voll beschäftigen können, haben wir uns
wegen Kapitalknappheit und Mangel an Aufträgen diese Woche
genötigt gesehen, mit Ausnahme einiger Abteilungen den Betrieb
zu schliessen.
       Es besteht leider wenig Aussicht, dass sich bis Ende
dieser Woche die Verhältnisse bessern werden, sodass wir gezwun-
gen sein werden, auch in der kommenden Woche unseren Betrieb
geschlossen zu halten. Wir bitten deshalb dieses Gesuch zu
befürworten und bei der vorgesetzten Behörde darauf hinwirken zu
wollen, dass uns die Erlaubnis hierzu erteilt wird. Wir werden
jedoch nicht verfehlen, nach wie vor unsere Arbeiter voll zu
beschäftigen, wenn wider Erwarten bis Ende der Woche eine Besse-
rung der Lage eintreten sollte.

                                                 August Müller
                                        Kommanditgesellschaft.
                                                 Rudolf Müller
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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Protokoll 16. November 1923

Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen treffen sich Vertreter des Landrats und die Stadtoberhäupter der Kommunen des oberen Kreises Solingen unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten, um über die Forderungen der Unterstützungsbedürftigen zu beraten. Einen „Hauptgrund“ für die „unhaltbaren an Aufruhr grenzenden Zustände im oberen Solinger Kreis“ sehen die Verantwortlichen „in der unglaublich hetzerischen Tätigkeit der ,Bergischen Arbeiterstimme‘.“


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                                        Niederschrift
                    zur Sitzung vom 16. November 1923.
                                           – – – – – – –
       Auf Veranlassung des Arbeitgeberverbandes Solingen waren eingeladen
und unter Vorsitz des Regierungspräsidenten vertreten:
Arbeitgeberverband Solingen,
Landrat Opladen,
Oberbürgermeister Solingen,
Bürgermeister Höhscheid, Ohligs, Gräfrath, Wald.

       Sowohl seitens des Arbeitgeberverbandes wie seitens des Vertreters
des Landrats wurde heftig darüber geklagt, daß unter dem Druck der Erwerbs-
losen die Städte der oberen Kreise Solingen die staatlichen Erwerbslosen-
sätze überschreiten, unter Benutzung der Notendruckerei einmalige Zuschüs-
se aus städtischen Mitteln leisten, erhebliche Sonderzulagen an Lebensmit-
teln geben, sich dadurch gegenseitig hochtreiben u[nd] die Erwerbslosen tat-
sächlich besser stellen als die in den Betrieben arbeitenden Arbeitnehmer.
       Die Notwendigkeit einer Abhülfe wurde von allen Kommunen anerkannt.
Sie erklärten sich bereit, in Zukunft nur in gegenseitigem Einvernehmen zu
handeln, jedoch lehnten sie es ab, eine Erklärung dieses Inhalts hand-
schriftlich zu unterzeichnen.
16. November 1923 weiterlesen

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Abschrift Bergische Zeitung 16. November 1923

Die Stadtverwaltung Wald, Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitslosen beraten über Maßnahmen „zu einer Linderung der Notlage“ der Bedürftigen. Die Vertreter der Arbeitslosen weisen darauf hin, dass eine sofortige „Barzahlung notwendig sei, um Plünderungen und sonstige Unruhen zu vermeiden“. Die Stadtverwaltung sieht ihrerseits keine Möglichkeit, Bargeld oder verbilligte Lebensmittel auszugeben, so dass sich die Forderungen und der „Druck der Strasse“ zunehmend an die Arbeitgeber richten.

– Seite 1 –

Wald, den 16. November 1923.

       Einer Forderung der Erwerbslosen folgend, die am gestrigen
Vormittag in ziemlich beträchtlicher Zahl dieserhalb vor dem Rat-
hause demonstrierten, hatte die Stadtverwaltung die Arbeitgeber der
Stadtgemeinde Wald auf gestern nachmittag zu einer Besprechung ein-
geladen, um mit ihnen Mittel und Wege zu erörtern, die zu einer Lin-
derung der Notlage der Bedüftigen [sic!], insbesondere der Erwerbslosen,
beitragen könnten. Beigeordneter Schneider eröffnete die Besprechung
dankte den verhältnismässig zahlreich erschienenen Arbeitgebern für
ihr Erscheinen und legte die Gründe für die Zusammenkunft dar.
Er wies insbesondere darauf hin, dass es der Stadtverwaltung fürder-
hin nicht mehr möglich sein würde, über die vom Reich festgesetzten
Unterstützungssätze hinaus an die Erwerbslosen Zahlung zu leisten.
Auch der Einkauf von Lebensmittel und deren verbilligte Ausgabe an
die Bedürftigen sei dadurch in Frage gestellt, dss [sic!]die Stadt über
Devisen (denn nur mit Devisen können noch Lebensmitteleinkäufe im
Grossen getätigt werden) nicht verfüge.
Vertreter der Erwerbslosen schilderten die Notlage weiter Kreise
der Unterstützungsempfänger, insbesondere der Erwerbslosen, und
stellten die Forderung auf Zahlung eines weiteren Barbetrages noch
im Laufe dieser Woche. In der Aussprache wies Herr Franzen darauf
hin, dass die zusammengelegten Betriebsmittel aller Walder Arbeitge-
ber kaum ausreichen würden, die Walder Unterstützungsempfänger
auch nur für einige Tage zu ernähren. Die Wiederaufnahme der Arbeit
in den Betrieben sei in vielen Fällen ausserordentlich schwierig,
sie würden teilweise noch durch die Weigerung der Arbeiter, die Ar-
beit wieder aufzunehmen, oder fortzusetzen in Frage gestellt, was
wohl mit auf die im Verhältnis zu den Löhnen recht hohen Unterstüt-
zungen in einigen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zurückzufüh-
ren sei. Herr Lauterjung bestätigte die Ausführungen seines Vor-
redners. Er glaubt indes, dass die Industrie in der Lage sein wird,
der Stadt bei Erlangung von Reichsbankkrediten für die Lebensmittel-
beschaffung behilflich zu sein, durch Gerierung der Wechsel, wie es
bisher schon in einigen Fällen geschehen sei.
    Beigeordneter Schneider wies demgegenüber erneut darauf hin, dass
Papiermarkkredite unter den heutigen Verhältnissen den Einkauf von
Lebensmitteln nicht mehr ermöglichen.
Herr Krusius regte daraufhin an, die Stadtverwaltung möge der Indu-
strie einen Plan vorlegen, welchen Goldmark-Kredit sie zur
Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung benötige. Er glaube,
die Industrie würde in der Lage sein, der Stadt einen Goldmarkkredit
gegen Wechsel mit 3 monatiger Lauffrist zu verschaffen. Die Verwal-
tung sagt zu, den Vorschlag der Industrie zu prüfen und die Aufstel-
lung eines Bedarfsplanes sofort in die Hand zu nehmen.
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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. November 1923

Erwerbslosenfürsorge: Regelmäßige Abstimmungen zwischen den Kommunen im Solinger Industriegebiet sollen eine Wiederholung früherer Fehlentwicklungen verhindern.

     Ꙩ  Besprechungen über eine einheitliche Regelung der Erwerbs-
losenfürsorge in den 5 Gemeinden, die wir in den letzten Tagen an-
geregt hatten, finden am heutigen Tage in Solingen statt. In diesen
Besprechungen, die vor jeder Auszahlung stattfinden sollen, soll versucht
werden, eine verschiedenartige Handlungsweise, die zu den bekannten
Mißständen geführt hat, in Zukunft zu vermeiden. Im übrigen hat
der Regierungspräsident für heute nachmittag die Bürgermeister der
5 Gemeinden sowie Vertreter der Industrie zu einer Besprechung nach
Barmen berufen. Die ursprünglich in einfacher Höhe der vorwöchigen
Zahlungen vorgesehenen Vorschüsse für diese Woche sind, wie wir
hören, durch die Regierung am gestrigen Tage verdoppelt worden, sodaß
die Auszahlungen in Solingen entsprechend erhöht werden konnten.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 16. November 1923

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. November 1923

Oberbürgermeister und Bürgermeister aus dem Solinger Industriegebiet wegen Rechtsverstößen zum Regierungspräsidenten zitiert?

      Ꙩ Nach Düsseldorf zur Regierung gerufen wurden für heute
vormittag Oberbürgermeister Dicke und die Bürgermeister von
Wald und Höhscheid. Wie wir hören, handelt es sich um die
Erwerbslosenfürsorge und den Notgelddruck. Die Erwerbslosen
lehnten auch heute noch die Annahme der Unterstützungssätze ab.


Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 15. November 1923

31. Oktober 1923

Plan vom Juli 1923 zur Anlage eines Kommunalfriedhofs in Ohligs, eingereicht beim Regierungspräsidenten. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 3416, Plan Juli 1923

 
Die Markierung auf dem amtlichen Stadtplan von 1929 und auf dem Luftbild von 1928 zeigt den umgesetzten Teil des Kommunalfriedhofs Ohligs zwischen Hasselsstraße (später Hermann-Löns-Weg) und Schwanenstraße. Quelle: geoportal.solingen.de (Historischer Atlas)

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 3416, Schreiben 31. Oktober 1923

Die Stadt Ohligs erhält die Zusage für Fördermittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge für die Anlage eines kommunalen Friedhofs durch Erwerbslose.

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Der Regierungspräsident.     Düsseldorf, den 31. Oktober 1923.
                  II.
          I. F. 6476

                Anerkennung.
     Die nachstehend bezeichnete Massnahme, nämlich Anlage eines kummuna-
len Friedhofes in Ohligs
wird hiermit gemäss N[ummer]o III Ziffer 1 der Asuführungsbestimmungen [sic!] vom 10.
Januar 1920 zu § 15 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 26.
Januar 1920 – R[eichs]g[esetz]b[latt] S[eite] 98 ff – als geeignet zur Förderung aus Mitteln der
produktiven Erwerbslosenfürsorge anerkannt.
    Der volkswirtschaftliche Wert der Massnahme ergibt sich aus folgen-
dem:
    Die Ausführung der Massnahme schafft Arbeitsmöglichkeit für die
Erwerbslosen, deren Zahl in Ohligs sehr gross ist.
31. Oktober 1923 weiterlesen

1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923

Der Regierungspräsident lehnt den Antrag der Stadt Ohligs auf Ausgabe weiteren Stadtnotgelds ab.

Der Regierungs-Präsident.     Düsseldorf, den 1. Oktober 1923.
  I. D. N[ummer]o 11119.            Postfach.

          Die Genehmigung zur weiteren Ausgabe von Notgeld
wird nicht erteilt, da der Kreis in der Lage ist, den Bedarf zu
decken.
          Ich ersuche gemäss meiner Verfügung vom 16. August
1923 – I D 9130 – zu berichten, wieviel Notgeld ausgegeben und in
welcher Weise und Höhe sichergestellt ist.
                                                                     Im Auftrage:
                                                               gez[eichnet] Wever
                                                                     beglaubigt
An                                                                  Pfeiffer
    den Herrn Bürgermeister                    Reg. Su[?].
                       in
                             Ohligs.

1. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 1. Oktober 1923

Die Stadt Ohligs sieht sich gezwungen, entgegen den Anordnungen des Regierungspräsidenten und des Landrats weiteres Notgeld herstellen zu lassen.

    Bürgermeister                       Ohligs, den 1. Oktober 1923.
  der Stadt Ohligs
    Fernsprecher
Nr. 123, 124 und 125.

     J[ournal]-N[umme]r   III.
Betrifft: Ausgabe von Notgeld.
Bezug: Verf[ügun]g des Herrn Reg[ierungs-]Präs[identen] vom 16.8.23 I.D. 9130.
                    ”                 ”       ”              Landrat                                       ”    31.8.23 K.III.

                    Mit Bericht vom 20.9.1923 habe ich um die
                Genehmigung zur Ausgabe von 5 Billionen M[ar]k
                Notgeld der Stadt Ohligs gebeten. Mit diesem
                Betrage lässt sich die immer noch bestehende
                Knappheit an Zahlungsmitteln im allgemeinen
                Wirtschaftsleben bei weitem nicht beheben. Auch
                bleiben die Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten
                der Stadt wie sie in dem Bericht vom 20.9.23
                angeführt sind, nicht allein unverändert beste-
                hen, sondern verschärfen sich viel mehr noch
                von Tag zu Tag.
                Der Not gehorchend ist eine Herstellung von
                zusammen 20 Billionen Mark in Auftrag gegeben
                worden.
                Zur Deckung des Betrages werde ich das Erfor-
                derliche veranlassen.
                Ich bitte die Genehmigung auf den Gesamtbetrag
                von 20 Billionen Mark in Scheinen bis zu
                500 000 000,— Mark ausdehnen zu wollen.
                                                                          In Vertretung.
An den Herrn                                             
Dr. Langhans.
  Regierungs-Präsidenten                  Beigeordneter.
    in Düsseldorf
durch den Herrn Landrat
     in Opladen.

28. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Rundschreiben 28. September 1923

Der Landrat des Kreises Solingen informiert: Die „weitere Ausgabe von Notgeld seitens der Gemeinden“ ist verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug staatlicher Finanzhilfen.

Der Landrat.             Opladen, den 28. September 1923.
     K. III.

          Der Kreis hat in der laufenden Woche die Nachfrage nach
Zahlungsmitteln glatt befriedigen können und wird auch für die kommende
Woche hierzu in der Lage sein. Dem Drängen einzelner Gemeinden folgend,
habe ich Ende voriger, Anfang dieser Woche mehreren Gemeinden die Be-
fürwortung zur begrenzten weiteren Notgeldherstellung zugesagt. Zur Be-
hebung der Zahlungsmittelnot ist das Drucken seitens der Gemeinden
jedoch keineswegs mehr erforderlich. Der Wirrwar [sic!] im Zahlungsmittelver-
kehr wird dadurch nur vergrössert. Zur Behebung der Kreditnot der Ge-
meinden darf die Notgeldherstellung nicht dienen. Hier muss auf anderem
Wege geholfen werden.
          Aus diesen Gründen muss ich die weitere Ausgabe
von Notgeld seitens der Gemeinden hiermit den mir vom Herrn Regierungs-Prä-
sidenten gegebenen Weisungen entsprechend untersagen. Etwaige Druck-
aufträge sind sofort zurückzuziehen. Noch vorhandene Bestände an Gemein-
denotgeld, das bisher nicht im Verkehr war, sind zurückzulegen, sie
dürfen nur ausgegeben werden, wenn wider Erwarten erneut dringender
Bedarf eintreten sollte und auch dann nur mit meiner Genehmigung. Diese
vorhandenen Bestände sind mir binnen 24 Stunden anzumelden.
          Den Gemeinden, die trotz des Verbots die weitere
Notgeldherstellung und Ausgabe nicht einstellen, solle auf Veranlassung
des Herrn Regierungs-Präsidenten nicht nur die weitere Kreditgewährung,
sondern auch die Zahlung der Besoldungszuschüsse seitens des Reichs
gesperrt werden.-
          Der Bedarf an Kreisnotgeld ist mir Donnerstag jeder
Woche für die folgende Woche in ungefährer Höhe telefonisch anzugeben;
ausserdem ist der tatsächliche Bedarf in der betreffenden Woche min-
destens einen, möglichst zwei Tage vor dem Bedarf telefonisch mitzu-
teilen. (Telefon Opladen 55, Verw[altungs] Oberinspektor Voos). Die Abgabe von
Kreisnotgeld auf Vorschuss ohne Deckung widerspricht den Bestimmungen
und kann deshalb nicht erfolgen.
                                          gez[eichnet] V. Windheim

27. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1276, Schreiben 27. Juli 1923

Die inflationsbedingte Zunahme der Anträge der Gemeinden des Kreises Solingen beim Regierungspräsidenten auf Auszahlung der „produktiven Erwerbslosenfürsorge“ macht eine Rationalisierung des Verfahrens erforderlich.
        
Der Landrat.                          Opladen, den 27. Juli 1923.
J[ournal] N[umme]r 3711.

              An die Herren Bürgermeister des Kreises.
                                 *************
       Der Herr Regierungspräsident hat angeordnet, dass unter keinen
Umständen mehr die einzelnen Gemeinden bei der Regierung vorstellig
werden sollen wegen Bewilligung von Vorschüssen für Arbeiten der
produktiven Erwerbslosenfürsorge. Derartige Anträge sind in Zukunft
nur noch gesammelt von den Landräten zur Vorlage zu bringen, denen die
notwendigen Mittel übergeben werden. Demnach ersuche ich also
dafür zu sorgen, dass in Zukunft alle derartigen Anträge (es handelt
sich um produktive Erwerbslosenfürsorge) bis Dienstags jeder Woche
vormittags hier sind. In den Anträgen ist neben der veranlagten
Kostensumme der Betrag der bisher gezahlten Kosten und die Höhe des
schon erhaltenen und des gewünschten weiteren Vorschusses anzugeben.
Auch ist anzugeben, ob die Arbeiten als aus Mitteln der produktiven
Erwerbslosenfürsorge zu fördernde von der Regierung anerkannt sind,
g[egebenen] F[alles] durch welche Verfügung.
       Mittwochs vormittag wird dann ein Beamter zur Regierung
fahren, sodass die Vorschüsse von Donnerstag vormittag ab zur Ver-
fügung der Gemeinden stehen werden. Anträge, die bis Dienstag Vor-
mittag hier nicht eingegangen sind, müssen 8 Tage liegen bleiben,
weil wegen einzelner Anträge, nicht nach Düsseldorf gefahren werden
kann. Die nötigen Vorschüsse sind in ausreichender Höhe zu beantrag[en].
                                          In Vertretung:
                                         von Windheim

   Höhscheid                      ges[ehen] H. 30.7.1923.
                                                   [Unterschrift]
                             z[u] d[en] A[kten] produktive Erwerbslosenfuers[orge]
                                                       [?]