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19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1274 „Maßnahmen gegen die Fleischteuerung (gen. u. spez.)“ 1912 – 1928

Die Lebensmittelnot ist stark angestiegen. Die Bauern werden dazu aufgerufen mit Abschaffung der Zwangswirtschaft zu zeigen, dass sie im Stande sind die Städte selbständig ausreichend mit Lebensmiteln zu versorgen.

Aufruf! 211

Die Lebensmittelnot ist aufs Höchste gestiegen. Fein-
deshand unterbindet die Zufuhr. Mangel an Kartoffeln, Ge-
müse und Fleisch macht sich empfindlich bemerkbar. Die Zu-
kunft der Brotversorgung gibt zu Besorgnissen Anlass.
Landwirte! Ihr habt mit Recht über die Fesseln der
Zwangswirtschaft geklagt; heute is die Zwangswirtschaft ge-
fallen; ihr letzer Pfeiler, die Getreide-Zwangswirtschaft
wird am 15. September ds. Js. beseitigt. Zeigt nunmehr, dass
die Zwangswirtschaft nicht nötig ist; beweist, dass Ihr
unter freier Wirtschaft im Stande seid, die Städte genügend
mit Lebensmitteln zu beliefern. Darum beschickt die Wochen-
märkte reichlich mit Gemüse, Butter, Eiern namentlich aber
mit Kartoffeln, da gerade hieran grösster Mangel herrscht;
die Polizei ist angewiesen, Euch
auf dem Markt und den Zufahrt-
strassen zu schützen und mög-
lichst wenig in den Marktbetrieb
einzugreifen.
Verkauft euer Schlachtvieh, soweit es irgendwie
schlachtreif ist, an einheimische Metzger und Händler. Vor-
kehrungen sind getroffen, dass eure Ware möglichst nur der
einheimischen Bevölkerung zukommt-

Der Landrat des Kreises Rees. Die Kreisbauernschaft.
gez. Dr. Schneemann. gez. Eichelberg,
gez. Rob. Baumann.

14. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat des Kreises Rees schreibt an den Emmericher Bürgermeister. Er hält das, für Emmerich beschlossene, “Tanzverbot” aufgrund der Besatzung für gerechtfertigt und sieht keine Notwendigkeit ein Verbot für den gesamten Kreis auszusprechen.

Der Landrat Wesel, den 14. Juli 1923. 192
des Postfach

Kreises Rees
Telefon 564 und 565. AV 4/8
Tgb.-Nr. I./3010.

In Erwiderung Ihres Schreibens  vom 2. ds. Mts. teile ich
Ihnen ergebenst mit, daß ich mich zur Zeit noch nicht genötigt
sehe, ein Tanzverbot für den ganzen Kreis zu erlassen. Die durch
die teilweise Besetzung der Stadt Emmerich geschaffene Lage recht-
fertigt das für die Stadt Emmerich und nähere Umgebung erlassene
Tanzverbot. Was die Stadt Wesel anlagt, so liegen hier die Ver-
hältnisse insofern anders, als die Stadt Wesel vermöge ihres
reichlichen polizeilichen Schutzes in der Lage ist, etwaigen
Übergriffen, wie das bisher auch schon geschehen ist, in ausrei-
chendem Maße entgegen zu treten. Schützenfeste und Kirmessen
allgemein zu verbieten dürfte meines Erachtens zu weit gehen.
Es wird sich im übrigenempfehlen, die Angelegenheit nochmals in
einer der nächsten Dienstversammlungen zu besprechen.

An den ZdA
Herrn Bürgermeister J. 18.7.23
in […]
Emmerich