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28. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Akte 2-574, Quartierbescheid 28. März 1923

Während der Besetzung Ratingens, das heißt von 1921 von 1925, wurden neben Gaststätten, Bauernhöfen und Privatwohnungen auch Räumlichkeiten an Schulen von den Franzosen bezogen. Der Unterricht der Kinder wurde begleitet von den exerzierenden Soldaten auf den Gängen oder der Musik der Militärkapelle auf dem Schulhof. Der Sportunterricht war an einigen Schulen nur eingeschränkt möglich, da viele Turnhallen ebenfalls besetzt waren.

Der Schuppen, der beim Lehrerseminar als Feldküche für die Franzosen diente, wurde nach der Besetzung im Oktober 1923 in eine Notküche für Bedürftige umgestaltet.

Der Bürgermeister von Ratingen bestätigt hiermit, dass ihm am 27. und 28. März 1923 die verschiedenen Bauten und Anlagen, die von der Stadtverwaltung im Auftrag des 46. Motorisierten Feldartillerie-Regiment errichtet wurden, in gutem Zustand übergeben wurden.

eine Garage für Autos                                                    am Lehrerseminar
einen Schuppen als Küche                                          am Lehrerseminar
dito                                                                                am Gymnasium, Kronprinzenstr. [Poststraße]
dito                                                                                           30, Hochstraße.
dito                                                                                          Kaiserswilhelmstraße. [Wilhelmring]
eine Trennwand aus Brettern in einer Garage.   Kaiserswilhelmstraße.
eine Garage für Autos.                                              Gelände östlich von der Kaiserswilhelmstr.

Und dass andererseits die Stadtverwaltung am 27. März 1923 mit der Installation eines Waschbeckens im Hof des Gymnasiums in der Kronprinzenstr. begonnen hat, das von dem 46. Motorisierten Feldartillerie-Regiment bestellt wurde.
Verkündet der Bürgermeister:
[Name]

               Zur Kenntnis genommen: Der Oberleutnant Rigot, Adjutant der Einquartierung                                                                           [Unterschrift Rigot]

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23. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Schulchronik Sch 2 – 3, Lehrerkonferenz 23. März 1923

Das Progymnasium in Ratingen war vom 13. Januar bis zum 27. März 1923 von den Franzosen besetzt. Die Abschaffung des Französischunterrichtes für die Einführung des Englischunterrichts mag eine Art des passiven Widerstands gewesen sein. Ob dieser Unterrichtswechsel wirklich in die Tat umgesetzt wurde, geht aus vorliegenden Dokumenten nicht hervor.

Beratung vom 23.III.1923.

Beginn 4°, Ende 6°

Anwesend unter dem Vorsitze des Direktors
alle Mitglieder des Kollegiums.
Folgende Verfügungen kommen zur
Verlesung:
I Nr. 11 279. betr. Beschlagnahme von
Schulmobiliar durch fremde Militärbehör-
den.
UII 27 733 1. betr. Verweisung
eines Schülers.
UII Nr. 157 UII W U III D. UI 1
betr. Ersatz des Französischen
durch das Englische an den höheren Lehr-
anstalten.
P[unkt].I[n].K[onferenz]. Gen. 393. betr. Berücksichtigung
der Versatzesschwierigkeiten [sic!] der
letzten Jahre bei zahlreichen Schülern.
P.I.K I Nr. 2027. betr. Ausschließung
eines Schülers von allen höheren Lehran-
stalten der Rheinprovinz.
P.I.K. Gen. 413 betr. Anrechnung
an Dienstzeit auf das Besoldungs-
dienstalter bei Anstellung von
evangelischen und katholischen Theo-
logen.
Der Direktor setzt den Schulschluß
auf den 27.III. nach der 2. Stunde
fest. Anschauungsmittel sollen
während der Ferienzeit nicht in
den Klassen belassen werden.
Bücher der Unterstützungsbibliothek
sind bis spätestens Montag abzugeben.
Es wird auf die Bestimmungen
für die Benutzung der Lehrer- und
Hausbibliothek hingewiesen.

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14. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Akte 2-478, Besatzungsbehörde 14. März 1923

Bis Januar 1923 war in Ratingen lediglich ein Wachkommando stationiert und es gab ein konfliktarmes Zusammenleben in einer Parallelgesellschaft. In der sehr angespannten Anfangsphase der Ruhrbesetzung ab Januar 1923 hingegen, war die feindselige Stimmung gegenüber den Franzosen groß. Dies äußerte sich im passiven Widerstand, wozu auch die Publikation antifranzösischer Flugblätter gehörte.

10. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung 10. März 1923

Bis ins späte 20. Jahrhundert wurde Hundefleisch nicht nur, wie heute vielerorts geglaubt wird, in Asien verzehrt, sondern auch in europäischen Ländern. In Deutschland wurde das Fleisch besonders in Süd- und Ostdeutschland gegessen, aber in Notlagen wie im Ersten Weltkrieg oder im Krisenjahr 1923 war es auch in anderen Teilen Deutschlands nicht unüblich, Hunde zu schlachten.
Erst 1986 wurde Hunde- und Katzenfleisch auf dem deutschen Handelsmarkt verboten.

§ Die hohen Fleischpreise führen anscheinend dazu,
manchen in den Besitz von billigem andern Fleisch zu ge-
langen suchen. So wurde einem Bewohner der Cromforder-
allee ein Hund gestohlen. Das Fell und die Eingeweide
wurden in der Nähe der Cromforder-Allee gefunden. Das
Fleisch dagegen hatten die Täter mitgenommen.

9. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Akte 2-479, Zollangelegenheit 9. März 1923

Die Zollmaßnahmen entstanden aus der Eingliederung Ratingens in das französische Zollgebiet im Februar 1923.

Hugo Kamp, geboren 1890 in Ratingen, war gelernter Schreiner und übernahm im Dezember 1919 ein Möbel- und Korbwaren-Geschäft auf der Bahnstraße in Ratingen.

Der Oberstleutnant MARTIN-DECAEN

Befehlshaber der Armee in Ratingen

An den Herrn Bürgermeister von Ratingen.

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 6. l[au]f[en]d[en] M[ona]ts
wegen der Beschlagnahme von Küchenmöbeln des Herrn
Hugo KAMP, teile ich Ihnen mit, daß diese
das Ergebnis einer Zollbeschlagung ist, die in Aus-
führung der augenblicklich gültigen Maßnahmen erfolgte.

Die Angehörigen des 46. Art[illerie]. Reg[imen]ts.  haben bei
dieser Sache dem Zoll nur Hilfe geleistet, nach ihren Vor-
schriften handelnd.

Ich füge dem hinzu, daß entgegen der
Ausführungen des Herrn Kamp das Material nicht
durch die Wache benutzt wird sondern in einem
Lokal, das allein zur Unterbringung der beschlagnahm-
ten Sachen dient, verschlossen ist.

[Unterschrift]

5. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Akte 2-479, Zollangelegenheit 5. März 1923

Erstmalig wurde eine französische Zollgrenze in Ratingen am 9. Mai 1921 errichtet als die Stadt Teil des französischen Zollgebietes wurde. Auch diese Grenze wurde auf die Bahnstrecke Düsseldorf-Ratingen Ost-Kettwig gelegt, wo heute die S6 entlangfährt. Die gravierenden Auswirkungen auf die Industrie, deren Handels- und Zulieferungswege zum Teil über die Zollgrenze führten, waren auch 1921 vorhanden. Ein Zoll von 50 Prozent des Warenwertes war für die Firmen auf Dauer nicht tragbar. Im November 1921 wurde die erste Zollgrenze aufgelöst.

Infolge der Ruhrbesetzung wurde im Februar 1923 erneut eine Zollgrenze mit dem selbigen Verlauf von 1921 festgelegt. Die Industrie rebellierte gegen die neuen Zollmaßnahmen, sodass nach einigen Beschwerde-Schreiben an die zuständige Verwaltung die Grenze im April 1923 auf die Stadtgrenze verlegt wurde.

Nach Vereinbarungen des Londoner Protokolls wurde die Grenze im September 1924 wieder aufgehoben.

3. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung 3. März 1923

In Ratingen werden im März 1923 Höchstpreise für Milch, Brot und Mehl festgesetzt.

         Milchpreis-Erhöhung. Nachdem die Stadt Düssel-
dorf auf Grund der Beschlüsse der Düsseldorfer zuständigen
Kommission die Milchpreise mit Wirkung vom 2. März 1923
erhöht hat, werden die Milchpreise für den Bezirk Ratingen
nach Anhörung der Lebensmittelkommission ab 2. März 1923
wie folgt festgesetzt: Erzeugerhöchstpreis frei Ratingen pro
Liter 810 Mark, Kleinhändlerzuschlag einschließlich Umsatz-
steuer 105 Mark, für Verbilligung bezw. kostenlose Hergabe
an tuberkulosegefährdete Kinder 65 Mark, Kleinhandelshöchst-
preis also 980 Mark. – Im Bezirk der Stadt Düsseldorf
ist der Höchstpreis aus 1000 Mark pro Liter festgesetzt.
          Brot- Mehlpreise. Mit Wirkung vom 3. März
ab sind folgende Höchstpreise festgesetzt worden: Für das
3 ½ pfündige Fein- oder Mangbrot (angeschobenes) 750 Mk.,
für das 3 ½ pfündige Graubrot (Kasseler freigeschobenes)
780 Mk., für das 3 ½ pfündige Schwarzbrot 720 Mk., für
1 Pfund geschnittenes und verpacktes Schwarzbrot 230 Mk.,
für 350 Gramm Roggenmehl 125 Mk., für 350 Gramm
Weizenmehl 135 Mk. Die Brote dürfen nur in obigen

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