Schlagwort-Archive: produktive Erwerbslosenfürsorge

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923

Umgestaltung der Arbeitslosenunterstützung: Unterstützung in Form von Lebensmittelausgaben und Arbeitspflicht für Arbeitslose sollen zur Verbesserung der allgemeinen Ernährungssituation beitragen.

              Mehr Naturalunterstützung für die Erwerbslosen.
   
 Ꙩ  Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es sowohl für
die Gemeinden wie für die Erwerbslosen am zweckmäßigsten sei, an
Stelle der Barunterstützung in möglichst weitem Umfange eine Unter-
stützung durch Lebensmittellieferung treten zu lassen. Wie W[olffs] T[elegraphisches] B[ureau] jetzt
aus Berlin meldet, ist in der vergangenen Woche schon im Reichs-
arbeitsministerium ein solcher Plan mit den beteiligten Stellen be-
sprochen worden. In einer weitern Sitzung am Montag wurde grund-
sätzliche Uebereinstimmung mit den beteiligten Stellen (Regierungen
der Länder, Regierungspräsidenten, Kommunalverwaltungen) erzielt.
Die Gemeinden der besetzten Gebiete werden demgemäß die Möglich-
keit erhalten, die Erwerbslosenunterstützung je nach Lage der Verhält-
nisse ganz oder teilweise in Lebensmitteln zur Auszahlung zu
bringen. Dieses Verfahren verspricht eine bessere Auswertung der
zur Verfügung stehenden Geldmittel für einen längern Zeitraum und
wird auch die Verbindung mit der privaten Hilfstätigkeit des In- und
Auslands für die Ernährung der besetzten Gebiete erleichtern.
22. November 1923 weiterlesen

31. Oktober 1923

Plan vom Juli 1923 zur Anlage eines Kommunalfriedhofs in Ohligs, eingereicht beim Regierungspräsidenten. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 3416, Plan Juli 1923

 
Die Markierung auf dem amtlichen Stadtplan von 1929 und auf dem Luftbild von 1928 zeigt den umgesetzten Teil des Kommunalfriedhofs Ohligs zwischen Hasselsstraße (später Hermann-Löns-Weg) und Schwanenstraße. Quelle: geoportal.solingen.de (Historischer Atlas)

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 3416, Schreiben 31. Oktober 1923

Die Stadt Ohligs erhält die Zusage für Fördermittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge für die Anlage eines kommunalen Friedhofs durch Erwerbslose.

-Seite 1-

Der Regierungspräsident.     Düsseldorf, den 31. Oktober 1923.
                  II.
          I. F. 6476

                Anerkennung.
     Die nachstehend bezeichnete Massnahme, nämlich Anlage eines kummuna-
len Friedhofes in Ohligs
wird hiermit gemäss N[ummer]o III Ziffer 1 der Asuführungsbestimmungen [sic!] vom 10.
Januar 1920 zu § 15 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 26.
Januar 1920 – R[eichs]g[esetz]b[latt] S[eite] 98 ff – als geeignet zur Förderung aus Mitteln der
produktiven Erwerbslosenfürsorge anerkannt.
    Der volkswirtschaftliche Wert der Massnahme ergibt sich aus folgen-
dem:
    Die Ausführung der Massnahme schafft Arbeitsmöglichkeit für die
Erwerbslosen, deren Zahl in Ohligs sehr gross ist.
31. Oktober 1923 weiterlesen

25. September 1923

mehrseitiges Dokument – bitte hier klicken

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Merkblatt 25. September 1923

Vorschriften des Städtischen Arbeitsamtes Wald über den Umgang mit der Erwerbslosenhilfe und mit den Antragstellern auf Erwerbslosenunterstützung.

-Seite 1-

                                                 Merkblatt I.

                                            Dienstanweisung
           für Beamte und Angestellte der Erwerbslosenfürsorge.

I. Allgemeines
 1. Wer durch die heutigen wirtschaftlichen u[nd] politischen Verhält-
      nisse ohne eigenes Verschulden erwerbslos geworden ist, hat ein
      doppeltes Anrecht darauf, von den mit Durchführung der Erwerbs-
      losenfürsorge betrauten Stellen u. Personen freundlich u. takt-
      voll behandelt zu werden. Das muss jeder in der Erwerbslosenfür-
      sorge beschäftigte Beamte u. Angestellte beherzigen und jd dem [sic!]
      einzelnen Erwerbslosen mit Rat u. Tat zur Seite stehen u. ihm
      auf vorgebrachte Wünsche jedes Entgegenkommen zeigen, soweit dies
      mit den geltenden Richtlinien u. mit einer gleichmässigen Behand-
      lung aller Erwerbslosen irgend in Einklang gebracht werden kann.
 2. Anträge u. Wünsche der Erwerbslosen, die nach den geltenden Richt-
      linien oder nach der Geschäftslage nicht erfüllt werden können,
      sind ruhig aber bestimmt abzuweisen. Ist der in Anspruch genomme-
      ne Beamte für die Erledigung der Frage nicht zuständig, oder kann
      er sie nicht mit Sicherheit beantworten, so hat er den Fragestel-
      ler an die zuständige Stelle zu verweisen. Keine falsche Auskunft
      geben! Eine solche hat in der Regel für beide Teile unangenehme
      Folgen.
25. September 1923 weiterlesen

4. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1276, Schreiben 4. September 1923

Laufende Notstandarbeiten in Höhscheid.

                Höhscheid, den 4. Sept[ember] 1923.
1.) An den Herrn Landrat in Opladen.
            Notstandsarbeiten.

       Verf[ü]g[ung] J[ournal] N[ummer]o 4118 v[om] 29.8.23

An Notstandsarbeiten werden z. Zt. ausgeführt:
   1.) Straßenneubau „Friedrichstal-Rüden“
   2.) Straßenneubau „Horn-Haasenmühle“ und
         Neudeckung der Straße „Mühlenberg-Rüden“
   3.) Fertigstellung der Stein- + Hoffnungstrasse
   4.) Regulierung des Fußweges Irlerhof-Wipperbanden,
         Außerordentliche Instandsetzung der Sommerwege + Strassen-
         gräben etc.
   5.) Erweiterung des Sportplatzes an der Feldstrasse
   6.) Anstreicherarbeiten an den Gemeinde-Gebäuden
Sämtl[iche] Arbeiten sind produktive Notstandsarbeiten
und werden in eigener Regie mit Prämiensystem
ausgeführt. Die Arbeitskräfte werden vom öffentlichen
Arbeitsnachweis entnommen. Die Entlohnung geschieht
nach dem Bauarbeitertarif für das Tiefbauge-
werbe. Die Arbeitszeit beträgt 46 St[und]en wöchentlich.

2.) Z[u] den Akt[en]