Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1113 „Soziale und Arbeiter-Wohnungsfrage, Zwangssparkassen, Arbeitsnachweise usw.“ 1923
Durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes ist der Absatz der ansässigen Ziegeleien eingebrochen. Diese mussten deshalb den Betrieb weitgehend einstellen. Es ist fraglich ob der Lagerbestand für die Bauperiode ausreichen wird. Die Beschaffungsstelle in Wesel bittet um Rückmeldung bezüglich des voraussichtlichen Bedarfs in den Kommunen. Sollte sich der Lagerbestand als nicht ausreichend herausstellen, müssen Mittel zu einer Wiederaufnahme der Produktion gesucht werden.
Abschrift. A III 4/2 173
Regierungspräsident.
Baustoff – Beschaffungsstelle.
z. Düsseldorf, den 23. Juni 1923.
Betrifft: Beschaffung von Dachziegeln für den Wohnungsbau
1923 und die sonstige Bautätigkeit.
Die niederrheinischen im im Regierungsbezirk Düssel-
dorf gelegenen Dachziegelwerke haben stets den Bedarf eines
teiles von West- und Norddeutschland an Dachziegeln gedeckt.
Bei der durch die Besetzung des Rhein-Ruhrgebietes geschaffenen
Lage litten die Ziegeleien in diesem Jahre an fast völliger
Absatzstockung . Dadurch sind die Betriebsmittel der Ziegeleien
allmählich aufgezehrt worden und dieses waren gewzungen, die
betriebe vor längerer Zeit einzustellen. Es sind zwar allent-
halben grössere Stapel von fertigen Ziegeln vorhanden, doch
ist es fraglich, ob sie für den Bedarf der diesjährigen Bau-
periode ausreichen werden. Um daher einen Überblick über den
Bedarf im Herbst 1923 und im Frühjahr 1924 zu erhalten, bitte
ich um Mitteilung, wie hoch sich der Bedarf an Dachziegeln
aller Art dort voraussichtlich belaufen wird.
Sollte es sich herausstellen, dass die aufgestapel-
ten Vorräte hierfür nicht ausreichen, so müssten Mittel zu ei-
ner Wiederaufnahme der Dach-Ziegelei-Betriebe gesucht werden.
Damit nicht die günstigste Jahreszeit ungenützt verstreicht,
bitte ich um die Übersendung der erbetenen Angaben nach Möglich-
keit zu beschleunigen.
In Vertretung: gez. Hercher.
Beglaubigt: gez. Unterschrift.
An die Herren Landräte pp.
Landrat.
8853. Wesel, den 5. Juli 1923.
Abschrift zur gefl. Kenntnis und Äusserung binnen
10 Tagen. Fehlanzeige nicht erforderlich.
In Vertretung:
[…]
rn Bürgermeister
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