Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. Dezember 1923
Solinger Preisprüfungsstelle arbeitsunfähig. Wie wird nun mit Wucheranzeigen verfahren?
Ꙩ Der Zwiespalt in der Solinger Preisprüfungsstelle, der sich
in ihrer letzten Sitzung gezeigt hatte (siehe das „Eingesandt“ der
Verbrauchervertreter im „Solinger Tageblatt“ Nr. 292) ist nun-
mehr dadurch in ein zugespitztes Stadium getreten, daß die Ver-
braucher-Vertreter ihren Austritt aus der Preisprüfungsstelle er-
klärt haben. Infolgedessen kann die in Aussicht genommene
öffentliche Auseinandersetzung über die Grundpreise im Einzel-
handel vorläufig nicht stattfinden. Da aber auch sonst die Preis-
prüfungsstelle durch den Rücktritt der Verbraucher-Vertreter ar-
beitsunfähig geworden ist, hat sich Beigeordneter Schaal als Vor-
sitzender an die Bezirksprüfungsstelle in Düsseldorf und die
Staatsanwaltschaft gewandt, um Verhaltungsanweisungen von
dort zu bekommen für die Behandlung von etwaigen Wucher-
anzeigen. Seit dem Bestehen der Preisprüfungsstelle wurden diese
vor ihrer Weitergabe an die Staatsanwaltschaft in der Preis-
prüfungsstelle behandelt und begutachtet. Das wird nicht mehr
möglich sein, und es werden etwaige Anzeigen unmittelbar an
die Staatsanwaltschaft gehen müssen wie vor dem Bestehen der
Preisprüfungsstellen. Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft aber
auch die Elberfelder Preisprüfungsstelle mit etwaigen Solinger
Klagen befassen.
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