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21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

20. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Dezember 1923

Eine Verordnung gegen hohe Preiserhöhungen wird bekanntgegeben.

        Verordnung Nr. 232.
             Verordnung
betreffend das Verbot der übermäßigen Erhöhung
                    der Preise.

Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommis-
sion verordnet was folgt:
                          Artikel 1.
   Den Kaufleuten und den in Artikel 29 der
Verordnung Nr. 2 in der Fassung der Verord-
nung Nr. 225 erwähnten Personen ist es ver-
boten, bei Lieferungen oder Dienstleistungen des
täglichen Lebens offensichtlich übertriebene Ge-
winne zum Nachteil des Personals der Besat-
zungstruppen oder der Hohen Kommission bezw.
aller von diesen abhängigen Personen zu rea-
lisieren.

                          Artikel 2.
   Desgleichen ist es ihnen im allgemeinen un-
tersagt, Lieferungen oder Dienste des täglichen
Lebens zu offenkundig übermäßigen Preisen feil-
bezw. anzubieten.

                       Artikel 3.
   Wer gegen die in den obigen Artikeln 1 und
2 enthaltenen Vorschriften verstößt, verwirkt eine
Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und eine
Geldbuße bis zu 10 000 Goldmark oder nur eine
dieser beiden Strafen

                       Artikel 4.
   Diese Verordnung ist im Gebiete des Brücken-
kopfes Kehl anwendbar.

                       Artikel 5.
   Diese Verordnung tritt unverzüglich in Kraft

      Koblenz, den 12. Dezember 1923.
            Die Hohe Interalliierte
           Rheinlandkommission

15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Der Solinger Wochenmarkt „im Zeichen des Weihnachtsfestes“ und der geringen Nachfrage der Kunden

       Der heutige Wochenmarkt, der sehr reichlich beschickt war,
stand schon stark im Zeichen des Weihnachtsfestes. Die Stände
waren mit Nüssen, Feigen, Apfelsinen, Winteräpfeln usw. reich
gefüllt. Das Geschäft ließ aber sehr zu wünschen übrig. Fast
alle Geschäftsleute klagten über mangelnde Abnahme. Dieser Um-
stand wird auch dazu geführt haben, daß die Preise zum Teil
erheblich herabgesetzt waren. So wurde z. B. an einer Stelle
Schokolade weit unter den Preisen verkauft, die man in den Laden-
geschäften sieht. Die Preise hielten sich sonst im Durchschnitt wie
folgt: Haselnüsse 1 Billion, dicke Nüsse 1½ Billionen, Aepfel
600–700 Milliarden, Birnen 650 Milliarden, Apfelsinen 6 bis
7 Stück 1 Billion. Gemüse war im Preise ebenfalls stark herab-
gesetzt. Die Metzger und Fettwarengeschäfte brachten Fleisch und
Fette genügend auf den Markt. Aber auch hier war das Ge-
schäft ziemlich flau. Interessant ist wohl die Feststellung, daß der
„freie Wettbewerb“ um die Gunst der Käufer wieder kräftig ein-
gesetzt hat. Die Geschäftsleute suchen wieder mit dem Aufwand
aller Stimmittel die Käufer zu gewinnen. Vor wenigen Wochen
noch war der Käufer derjenige, der Anschluß suchen mußte.

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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Höhscheid H 1509, Anzeige 5. Dezember 1923

Anzeige des Landjägeramtes Ohligs: Verlangt der Metzger Otto Tillmanns aus Höhscheid zu hohe Preise für seine Fleischwaren?

-Seite 1-

                        Ohligs, den 5. Dezember 1923.



         Anzeige
gegen den Metzger Otto
Tillmanns zu Höhscheid
wegen Verdacht der Preissteige-
rung.

Int[?]t Höhscheid.

                    Heute nachmittags wurde
                    die Metzgerei des Nebenge-
                    nannten auf Preissteigerung
                    pp. revidiert.
                    Es wurde festgestellt, daß der-
                    selbe die höchsten Preise in
                    Höhscheid fordert.
                    Z. B. kostete Rindfleisch 1,8 Bil-
                    lionen Mark, während dasselbe
                    bei anderen Metzgern in Höh-
                    scheid 1,6 u. 1,2 Billion kostet.
                    Gefrierfleisch kostet beim Neben-
                    genannten 1,2 und bei anderen
                    Metzgern 0,8 u. 1,00 Billion Mark.
                   
                    Ebenso ist das Schweineschmalz
                    bedeutend teurer bei Tillmann
                    wie bei anderen Metzgern.
                    Eine Preiskalkulation über die
                    Einkäufe pp. konnte nicht vorgelegt
                    werden.
                    Wenn die anderen Metzger in
                    der Lage sind, ihre Fleisch- pp.
                    waren dem allgemeinen Preis-
                    abschlag entsprechend zu ver-
                    kaufen, so muß es der Neben-
                    genannte auch können, da

-Seite 2-

                    die Einkaufspreise für Vieh dieselben
                    gewesen sind.
                    Ich bitte das Weitere veranlassen zu wol-
                    len.
                    Event[uel]l wären die Metzger Adolf Dicke
                    und Fritz Joest aus Höhscheid als Sach-
                    verständige zu hören.
                    Eigene Vehrnehmung [sic!] und Zeugnis des
                    Kreisrevisors Karl Bauer zu Opladen
                    Friedrichstr. 80.

                    9/1 [?]
                                               Hannig
                                         Oberlandjäger.

30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solinger Brotpreise in wertbeständiger Währung  

                     Stadtverwaltung Solingen.
                           Bekanntmachung.
       Die Brotpreise werden in Vereinbarung
mit den Bäckereinkaufs- und Konsumgenossen-
schaften für den Stadt- und Landkreis Solingen
ab 1. Dezember 1923 wie folgt festgesetzt:
    Schwarzbrot 4 Pfund . . . 0,80 Mark
    Feinbrot        3     „     . . . 0,70       „
    Graubrot      3     „      . . . 0,75       „
          Die Preise gelten als Höchstpreise!
 Solingen, den 30. November 1923.
                         Der Oberbürgermeister.
         I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete Schaal.
Solingen, den 30. November 1923.
                       Namens des Kreisausschusses
                              der Vorsitzende.
                            I. A.: gez. Henrichs.
 

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24. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Beurteilung, wie die neue Währung, die Preisbildung und die Einkommen in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden können und was in dieser Hinsicht derzeit falsch läuft.

                                  Aus Stadt und Umgegend.
                                                                             Solingen. 24. November.

                  Die neue Währung – Preise – Einkommen.
                          Im Hinblick auf die beantragte Behandlung dieser Fragen
                      in der Solinger Preisprüfungsstelle empfehlen wir die fol-
                      genden Ausführungen der besonderen Beachtung unserer
                      Leserschaft.
                            Die  Schriftleitung des „Solinger Tageblattes“.
       In der deutschen Wirtschaft gehen z[ur] Z[ei]t erhebliche Veränderungen
vor sich. Die letzten Gruppen stellen sich in diesen Tagen von der
Papiermarkrechnung auf die Goldmarkrechnung um. Nebenher läuft
die Einführung einer anderen Währung als sogenannte Zwischenlösung.
Bei der Verfassung, in der sich die deutsche Volkswirtschaft befindet,
ist es verständlich, daß Reibungen nicht ganz vermieden werden. Alle
an der Wirtschaft Beteiligten sollten sich aber bemühen, diese Schwierig-
keiten und Hemmnisse auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nach erfolgter
Umstellung werden wir klarer sehen. Wenn die großen Zahlen der
Inflationsperiode verschwunden sein werden, wird sich herausstellen,
daß wir ein armes Volk sind, das sehr, sehr sparsam wirtschaften und
genau einteilen muß, um alle seine Glieder über diese Zeit hinweg zu
bringen. Auch unsere Feinde und das übrige Ausland werden dann
mit noch viel größerer Deutlichkeit erkennen, wohin sie Deutschland
gebracht haben. Je eher also Klarheit geschaffen wird, um so besser
für uns.
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19. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6009, Bekanntmachung vom 19. November 1923

Die Stadt Solingen veröffentlicht aktuelle Brotpreise.

                             Bekanntmachung.
      Nachstehende Brotpreise treten sofort in Kraft:
Schwarzbrot im Gewichte von 3 ½ Pfund                     0,60 Mark
Fein- oder Mangbrot (angeschobenes Brot) 3 ½         0,69     “
Graubrot (freigeschobenes Brot) 3 ½ Pfund                0,72     “
      Die Preise sind Grundpreise und werden jeweilig
nach dem Lebensmittel-Multiplikator verrechnet.   
 
                          Solingen, dem 19. November 1923.
                                   Der Oberbürgermeister
                                        I[n] V[ertretung]
                                      Der Beigeordnete:
                                                             Schaal.

17. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. November 1923

Die Händler werden nur wenig von ihren Vorräten los, da die Kundschaft nicht zahlen kann und „mit leeren Körben und Taschen“ den Markt verlassen.  

     –ab– Auf dem heutigen Wochenmarkt machte sich die abnehmende
Kaufkraft infolge der fortschreitenden Geldentwertung und die große
Arbeitslosigkeit stark bemerkbar. Es waren reichliche Bestände be-
sonders in Kohlgemüse und Zwiebel angefahren. Der Absatz war
aber recht stockend, sodaß gegen Mittag auf den meisten Ständen noch
große Vorräte vorhanden waren. Viele erschienene Hausfrauen waren
nicht in der Lage, die Preise zu erschwingen und zogen mit leeren
Körben und Taschen ab. Gekauft wurde nur das unbedingt notwendige.
Daß diese Verhältnisse sowohl für Geschäftsleute wie auch für Ver-
braucher recht ungesund sind, braucht wohl nicht näher betont zu
werden. Eine Besserung der Lage ist aber in absehbarer Zeit kaum
zu erwarten. – Die Preise auf dem Markt stellten sich wie folgt
(in Milliarden): Rotkohl 100, Krauskohl 60, Weißkohl 60-100, Zwiebel
140, Möhren 50-60, Rüben 40, Runkelrüben 30, kleine Winteräpfel
300, Kastanien 500, Weintrauben 1 Billion. Fische waren genügend
vorhanden, fanden aber ebenfalls nur schwachen Absatz. Schellfisch
kostete 300-500, Bratfisch 300 Milliarden.


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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. November 1923

Begründung des Solinger Lebensmitteleinzelhandels zu den Preisunterschieden zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet sowie Kommentar des Solinger Tageblatts.

                                                         Solingen, 16. November.
                                Der Multiplikator,
  die Preise in Solingen und die Preise in Elberfeld-Barmen.
                Eine Rechtfertigung des Einzelhandels.
       Wir haben in der gestrigen Ausgabe des „Solinger Tage-
blattes“ die Frage angeschnitten, auf welche Weise der Multipli-
kator errechnet wird und gleichzeitig die in Frage kommenden
Stellen gebeten, die Bevölkerung über die Notwendigkeit eines
Unterschiedes zwischen dem Solinger und Elberfelder Multipli-
kator aufzuklären. Diesem Ersuchen kommt der Solinger Le-
bensmitteleinzelhandel in folgender Zuschrift nach:
16. November 1923 weiterlesen

15. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. November 1923

Verbilligtes Brot: Ende der amtlichen Festsetzung der Preise

     Ꙩ  Das Ende der Markenbrotversorgung im besetzten Gebiet ist
auf den 18. November festgesetzt. Von da ab fallen also eine amtliche
Preisfestsetzung für Markenbrot sowohl wie die Brotmarken fort.
Die Stadt hofft jedoch, auch über diesen Zeitpunkt hinaus durch Ein-
kauf von Mehl etwas preisverbilligend wirken zu können. In der
heutigen Ausgabe werden noch einmal die amtlichen Preise bekannt
gegeben.

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