Schlagwort-Archive: Preisbildung

24. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. November 1923

Beurteilung, wie die neue Währung, die Preisbildung und die Einkommen in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden können und was in dieser Hinsicht derzeit falsch läuft.

                                  Aus Stadt und Umgegend.
                                                                             Solingen. 24. November.

                  Die neue Währung – Preise – Einkommen.
                          Im Hinblick auf die beantragte Behandlung dieser Fragen
                      in der Solinger Preisprüfungsstelle empfehlen wir die fol-
                      genden Ausführungen der besonderen Beachtung unserer
                      Leserschaft.
                            Die  Schriftleitung des „Solinger Tageblattes“.
       In der deutschen Wirtschaft gehen z[ur] Z[ei]t erhebliche Veränderungen
vor sich. Die letzten Gruppen stellen sich in diesen Tagen von der
Papiermarkrechnung auf die Goldmarkrechnung um. Nebenher läuft
die Einführung einer anderen Währung als sogenannte Zwischenlösung.
Bei der Verfassung, in der sich die deutsche Volkswirtschaft befindet,
ist es verständlich, daß Reibungen nicht ganz vermieden werden. Alle
an der Wirtschaft Beteiligten sollten sich aber bemühen, diese Schwierig-
keiten und Hemmnisse auf ein Mindestmaß zu beschränken. Nach erfolgter
Umstellung werden wir klarer sehen. Wenn die großen Zahlen der
Inflationsperiode verschwunden sein werden, wird sich herausstellen,
daß wir ein armes Volk sind, das sehr, sehr sparsam wirtschaften und
genau einteilen muß, um alle seine Glieder über diese Zeit hinweg zu
bringen. Auch unsere Feinde und das übrige Ausland werden dann
mit noch viel größerer Deutlichkeit erkennen, wohin sie Deutschland
gebracht haben. Je eher also Klarheit geschaffen wird, um so besser
für uns.
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21. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. September 1923

Bestimmungen für die Ermittlung der Preise für Schlachtvieh und Fleisch

       )(  Die Ueberwachung der Schlachtviehmärkte. Für die Ueber-
wachungskommissionen auf den Schlachtviehmärkten hat der Reichs-
minister für Ernährung und Landwirtschaft Ausführungsbestimmungen
getroffen. Den Vorsitz führt ein Beamter, den die zuständige Ver-
waltungsbehörde bestimmt. Dazu kommt je ein Vertreter der Erzeuger,
Viehhändler oder Viehhändlerkommissionäre, Metzger und Verbraucher.
Die Kommissionen sollen vor Beginn eines jeden Marktes zusammen-
treten und die angemessenen Preise für Schlachtvieh und Fleisch im
Großhandel ermitteln und bekanntgeben. Die Festsetzung kann unter-
bleiben, wenn mit einer normalen Preislage zu rechnen ist.

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18. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 18. August 1923

Bewertung der Ursachen und der Möglichkeiten zur Bekämpfung des Preisanstiegs: „Eine Beseitigung der Warenknappheit durch bessere Ausnutzung der Arbeitszeit würde dem Preisstande einen viel stärkeren Stoß versetzen, als alle Wuchergesetze, Zwangsmaßnahmen auf dem Devisenmarkt und Kanzlerstürzerei zusammengenommen.“                          

                               Wirtschaftlicher Teil.
                                                   –  
                 Preisbildungstendenzen der letzten Zeit.

       Ein Vergleich zwischen den in den letzten Monaten im Groß-
und Kleinhandel gezahlten Preise läßt erkennen, daß die
Kleinhandelspreise ein immer stärker werdendes Bestreben der
Anpassung an die Großhandelspreise haben. Wie stark dieses
ist, ist daraus zu ersehen, daß in der Zeit von Juni bis Juli die
Kleinhandelspreise, die im Mai infolge der Stabilisierungsaktion
der Mark ziemlich weit zurückgeblieben waren, um 235 Prozent
gestiegen sind, während die Großhandelspreise nur um 206 Pro-
zent sich erhöht hatten. Zurzeit machen die Kleinhandelspreise
zwei Drittel des Großhandelsindex, d. h. des Wiederbeschaf-
fungspreises, aus. Es ist damit zu rechnen, daß die völlige
Annäherung der Kleinhandelspreise an die Großhandelspreise
und dieser Preise an die Devisenkurse schon in nächster Zeit
erfolgt. Die Anpassungsschwierigkeit der Papiermarkpreise an
die Devisenkurse muß schneller vor sich gehen, je mehr die
Goldrechnung sich ausbreitet.
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7. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Juli 1923

Die vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen Zahlen zu den Lebenshaltungskosten werden als Grundlage für Lohnverhandlungen als völlig unzureichend angesehen, da sie dem wirklichen Maß, das die Teuerung heute erreicht hat, nicht annähernd entsprechen.

                           Wirtschaftlicher Teil. 
                                             –
                Wirtschaftlich-politische Tagesfragen.
       Die schwebende Schuld des Reiches ist in der zweiten Juni-
dekade um weitere 2,5 Billionen Mark gestiegen. Sie beträgt
nunmehr über 14 Billionen Mark und hat sich damit seit dem
1. April, also in einem knappen Vierteljahr, fast verdoppelt.
Gleichzeitig ist der Notenumlauf in der dritten Juniwoche um
weitere 2,2 Billionen Mark vermehrt worden und beträgt nun-
mehr 13 Billionen Mark, erheblich mehr als das Doppelte des
Umlaufs am 1. April. Das sind die Zeichen, die im Auslande bei
der Bewertung der Mark in erster Linie beachtet wurden, und
sie finden auch im Inlande um so mehr Aufmerksamkeit, als
der amtliche Kurs der Devisen vielfach aufgehört hat, als ein
zuverlässiges Barometer für die Mark angesehen zu werden.
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25. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Juni 1923

„So viel ist aber sicher: Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, verarmt unser Volk immer mehr. Und wenn es so weiter geht, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, daß der Ruin vieler Existenzen des Mittelstandes nur noch eine Frage der Zeit ist.“

                         Wirtschaftlicher Teil.
                                         –
                         Zur Wirtschaftslage.
       Die ungeheuren Devisensprünge, die vor etwa 14 Tagen ihren
Anfang nahmen und von niemanden in diesem Umfange geahnt
wurden, haben auf dem Wirtschaftsmarkt Erschütterungen ge-
bracht, die in ihrer Tragweite noch nicht zu übersehen sind. Wie
jedesmal beim Anziehen der Valuta, setzte sofort eine Kaufwut
ein, die alles bisher Dagewesene in ihren Auswirkungen übertraf.
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26. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. Mai 1923

Dem Solinger Wochenmarkt fehlt es an günstigem Gemüse. Die Landwirte bevorzugen die Belieferung von Auktionen und erhoffen sich vermutlich höhere Erlöse.

       Teures Gemüse. Auf dem heutigen Wochenmarkt sind nur
geringe Gemüsemengen angefahren, und für dies Wenige sind die
Preise hoch. Bisher hatten die Bemühungen der Stadtverwal-
tung, die Preise möglichst niedrig zu halten, gute Erfolge; es
wurden den Händlern Grenzen für die Erzeugerpreise gesetzt, und
es gelang auch innerhalb dieser Grenzen genügende Gemüse-
mengen hereinzukommen. Nunmehr aber ziehen es die Land-
wirte vor, ihr Gemüse nach Opladen zu bringen, wo die Kreis-
Obst- und Gemüsestelle die Erzeugnisse verauktioniert und in den
letzten Tagen die Preise dadurch recht hoch getrieben hat. Dort
erscheinen die Aufkäufer aus den Großstädten, insbesondere aus
dem Ruhrgebiet (auch Remscheid ist dabei), und suchen durch hohe
Angebote Waren zu bekommen. Die Auktion erfolgt in der Weise,
daß von dem Auktionator Richtpreise genannt werden, die bei
starker Zufuhr herabgedrückt werden, während bei geringem Vor-
rat jedoch die Preise durch die Aufkäufer schnell in die Höhe ge-
trieben werden. Welche Preisschwankungen dadurch hervorgerufen
werden, zeigt beispielsweise ein Vergleich der Preise für Melde,
die am 17. Mai, also vor noch nicht 10 Tagen, 170—190 M[ark] das
Pfund kostete, während sie am Donnerstag auf 900 M[ark] für das
Pfund getrieben wurde. Diese durch das Auktionsverfahren be-
dingten gewaltigen Preisschwankungen bringen eine unerträgliche
Unsicherheit mit sich. Gleichzeitig aber zieht die Auktionsstelle
die Produzenten von einer Beschickung des Solinger Marktes ab,
wo durch eine genaue Kontrolle für erträgliche Preise gesorgt
wird. Auf die Vorstellungen des Beig[eordneten] Schaal in Opladen er-
klärte der Landrat, er habe auf das Verkaufssystem der selbstän-
digen Genossenschaft keinen Einfluß; es wurde jedoch eine schärfere
Ueberwachung der Preise zugesagt. Auch die Genossenschaft will
ihr Möglichstes tun. Solange aber das System der freien Auktion
bleibt, ist es klar, daß in Zeiten schlechten Wachstums, wie es
die letzten Tagen brachten, und eines dadurch bedingten geringen
Angebots ein Hochtreiben der Preise und eine Schädigung der
Solinger Verbraucherschaft durch das Fernbleiben der Landwirte
vom Solinger Markt unvermeidlich ist. Infolgedessen hat sich die
Stadtverwaltung wegen des in Opladen betriebenen Auktions-
systems zu einer Eingabe an die Regierung entschlossen, die hof-
fentlich Erfolg haben wird.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 26. Mai 1923

11. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 11. Mai 1923

Preisbildung in Zeiten starker Teuerung: Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte e. V. Solingen“ wirft der städtischen Preisprüfungsstelle vor, die Händler „zu Unrecht der Preistreiberei“ zu beschuldigen und öffentlichen „Druck […] auf die Gerichte auszuüben“, um willkürlich und „einseitig Verbraucherinteressen“ zu vertreten.  


                              Aus Stadt und Umgegend.
                                                                            Solingen, 11. Mai.
       Wieder ein Streit um die Solinger Preisprüfungsstelle.
       Der „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
e. V. Solingen“ hat kürzlich an die Handelskammer folgende Ein-
gabe gerichtet:
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5. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Zeitung 5. Mai 1923

Druck auf Einzelhändler: Der Solinger „Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte“ beklagt, dass die Preisprüfungsstelle „durch öffentliche Kundgebungen in der Presse und durch Beschlüsse“ die Gerichte beeinflusse, um die Preise zu drücken. Der Einzelhandel verweist auf geltendes Recht und die beschränkten Möglichkeiten der Warenfinanzierung.

                     Aus dem Solinger Einzelhandel.
                                     Solingen, 5. Mai 1923.
         Der Geschäftsgang im Einzelhandel des Solinger In-
dustriebezirks steht seit mehr als Monatsfrist unter dem läh-
menden Einfluß der industriellen Wirtschaftskrise, die die
Ruhrbesetzung hervorgerufen hat. In einzelnen Branchen
des Einzelhandels kann man sogar von einem völligen Dar-
niederliegen des Geschäfts sprechen, daß nur zuweilen vor-
übergehend unterbrochen wurde, wenn plötzlich der Dollar-
kurs steigende Tendenz aufwies. Es ist nämlich eine
auffallende Erscheinung, daß nicht etwa bei steigendem
Markkurs eine Belebung des Einzelhandelsgeschäfts eintritt,
sondern umgekehrt beim plötzlichen Rückgang des Markwer-
tes, daß aber auch diese vermehrte Nachfrage sofort wieder
aufhört, sobald der erhöhte Dollarstand eine gewisse Be-
festigung erlangt hat. Nur wenn weitere Preissteigerungen
befürchtet werden, wird vermehrt gekauft, fallende Preise
bringen in dieser Zeit der schwankenden Kurse keine Bele-
bung des Geschäfts. Und das gilt nicht nur von den Wa-
ren, die man nicht eigentlich zu den allernotwendigsten Le-
bensbedürfnissen rechnen kann, sondern auch von den Ge-
genständen des täglichen Bedarfs. Auch selbst Preisherab-
setzungen bis unter Einkaufspreis bringen beim Stillstand
des Markkurses keine erhöhte Nachfrage – wir leben heute
eben in einer ganz verkehrten Welt. An einer starken Be-
lebung des Geschäfts bei anziehenden Preisen aber hat der
Einzelhandel gar kein Interesse, da das Risiko der Kurs-
schwankungen, das Fabrikant und Großhandel durch ihre
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen völlig auf den Einzel-
händler abwälzen, noch von dritter Seite, vom Verbraucher
für ihn verstärkt wird und die Rechtsprechung dem Einzel-
händler die Einstellung des Wiederbeschaffungspreises als
Kalkulationsgrundlage noch immer verbietet.
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11. Januar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Januar 1923

Die Verbraucher sollen über die richtige Festlegung eines gültigen Preises unter Berücksichtigung der Inflation aufgeklärt werden.

  —  ha.    Der angemessene Preis.    Für die
Feststellung des angemessenen Preises nach der
Preistreiberverordnung haben das Reichswirt-
schaftsministerium und das Reichsjustizministe-
rium ein Rundschreiben an die Landesregierungen
gerichtet. Der Feststellung der Gestehungskosten
bedarf es nicht, wenn eine ordnungsmäßige
Marktlage vorliegt, noch auch bei Verbandsprei-
sen. Bei einer Notmarktlage kann auch vor dem
zuletzt in Geltung gewesenen ordnungsmäßigen
Marktpreis ausgegangen werden. Bei der Be-
rechnung des angemessenen Preises sind die ge-
samten Verhältnisse zu berücksichtigen. Als
Maßstab für die Geldentwertung wird die In-
dexziffer der durchschnittlichen Lebenshaltungs-
kosten des Statistischen Reichsamts empfohlen.
Es ist dafür eine Berechnung für Einkäufe seit
Juli 1921 bis zur ersten Hälfte des Novembers
aufgestellt worden. Für die ganze Zeit wird sie
von 100 auf 3315,3 berechnet. Sachverständige
sollen mehr als bisher, möglichst vor Erhebung
einer Anklage und vor der Anordnung der Be-
schlagnahme von Waren, gehört werden. End-
lich sollen die Verbraucher mehr als bisher auf-
geklärt werden.