Schlagwort-Archive: Polizeistunde

25. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juli 1923

Es wird auf die sofort in Kraft getretene „Regelung der Polizeistunde“ hingewiesen.

   Siegburg, 24. Juli. Strenge Innehal-
tung der Polizeistunde. Es wird uns mitgeteilt.
Der Preußische Minister des Innern, der Mi-
nister für Volkswohlfahrt und der Handelsmini-
ster haben, wie schon kurz mitgeteilt, gemein-
sam eine Reihe von Ausführungsbestimmungen
zum Notgesetz über die „Reglung der Polizei-
stunde und der geschlossenen Gesellschaften“ er-
lassen, die sofort in Kraft treten. Auf Grund
dieser Ausführungsbestimmungen wird der Be-
dürfniszwang für Gast- und Schankwirtschaf-
ten und für den Handel mit Branntwein oder
Spiritus allgemein eingeführt. Bei allen Ent-
scheidungen müssen in Zukunft die Betriebsart,
für die die Erlaubnis erteilt wird, die zugelasse-
nen Getränke und die zugelassenen Räumlichkei-
ten genau angegeben werden. Ferner muß die
Bedingung enthalten sein, daß in jedem der zu-
gelassenen Räume alle Getränke, für die die Er-
laubnis erteilt wird, zum Ausschank zu bringen
sind. Hierdurch soll vor allem die spätere Um-
wandlung von Gastwirtschaften in Dielen, Bars
und Weinstuben verhindert werden. Diese ver-
schärften Vorschriften finden auch auf geschlossene
Gesellschaften und andere Vereine (Klubs, Stu-
dentenverbindungen, Gewerkschaftshäuser) An-
wendung, selbst wenn der Betrieb auf den Kreis
der Mitglieder beschränkt ist. Soweit eine Er-
laubnis bereits erteilt ist, kommt eine nochmalige
Nachprüfung nicht in Frage. Alle übrigen
Vereine und Gesellschaften bedürfen der Erlaub-

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12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7361.0000

Schreiben an den Ortsdelegierten der französischen Besatzungsbehörde mit der Bitte um Genehmigung der Herabsetzung der Sperrstunde für das Lokal “Rheinhof”. Seit längerer Zeit gebe es zahlreiche Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen nächtlicher Ruhestörung. Wie aus dem internen Vermerk hervorgeht, gehöre das Lokal dem “Gesangverein 1910”, der als eine Vereinigung von Sonderbündlern unter dem besonderen Schutz der Besatzungsbehörde stehe.

D[üssel]dorf, den 12. April 1923.

1) Die Pol[izei] Verwaltung ersucht unter Vor-
lage der Akten III Nr 5068/22 um Her-
beiführung der Genehmigung der Besatzungs-
behörde zur Herabsetzung der Polizeistunde
für das Lokal „Rheinhof“, Immermannstraße
auf 9 Uhr abends für die Dauer von 6 Wochen.
Das Lokal ist Eigentum und Probelokal
des Gesangvereins 1910, der sich als Ver-
einigung von Sonderbündlern des besonderen
Schutzes der Besatzungsbehörde erfreut. Nach
Bericht des III. Pol[izei] Bezirks wird die Nachbarschaft
durch zahlreich veranstaltete Feste des Vereins,
bei denen die Polizeistunde regelmäßig
bedeutend überschritten wird, erheblich in
ihrer Nachtruhe gestört, sodaß fortwährend
Klagen bei der Pol[izei] Verwaltung erhoben werden.
Auch in sittenpolizeilichem Interesse wird eine
Bestrafung des Lokals gefordert. 12. April 1923 weiterlesen

15. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Februar 1923

Die Saalbesitzervereine verhandeln mit dem Reichsminister des Innern über eine Veränderung des Tanzverbotes und der Polizeistunde.

   −  Stillegung der Gastwirtsbetriebe? Der
Bundesausschuß der deutschen Saalbesitzervereine
beschloß, eine Kommission zum Reichsminister
des Innern zu entsenden und noch einmal die
Nöte des Gastwirts- und Saalbesitzergewerbes
dazulegen. Vom Ausgang der Besprechung wird
es abhängen, ob die angedrohte Stillegung aller
Gastwirtsbetriebe im Reich zum 1. März Tatsache
werden wird. Die Saalbesitzer verlangen be-
kanntlich eine Aenderung der Verfügungen über
das Tanzverbot und die Polizeistunde.