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5. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Wald W 3265, Antrag 5. Dezember 1923 bis 15. Dezember 1923

Für eine Reise in die holländische Heimat beantragt eine Walder Bürgerin bei der Gemeindeverwaltung finanzielle Unterstützung.


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                     Wald, den 5. Dezember 1923.

       Es erscheint die Ehefrau Friedr. Lück, hier, Hauptstr.
244 wohnhaft und trägt vor:
Ich habe die Absicht, besuchsweise in meine Heimat nach Holland
zurückzukehren. Mir fehlt zu dem Zwecke noch ein Pass bezw. noch
das Visum des holl[ändischen] Konsuls, wofür ich eine Gebühr von 12 Gulden
zu zahlen habe. Mein Mann und mein Sohn sind arbeitslos und sind
wir augenblicklich zur Zahlung dieser Summe nicht in der Lage.
Auch für die Reisekosten fehlt es mir an den erforderlichen Mit-
teln. Ich bitte, mir einen angemessenen Betrag für diese Zwecke
als Vorschuss zu zahlen. Ich bin bereit, diesen Betrag später
zu ersetzen und darüber hinaus durch eine in Holland durchzufüh-
rende persönliche Sammlung Mittel für eine bessere Unterstützung
der hiesigen Bedürftigen zusammenzubringen. Ich habe früher jahre-
lang in Holland gewohnt, habe dort einen sehr grossen Bekannten-
kreis und hoffe auf einen sehr günstigen Erfolg. –

                    v[orgelesen] g[enehmigt] u[nterschrieben]

                                                Frau, Lück
                                             begl[aubigt] Wittkemper

Gegen Rückgabe
                               dem Kontrolleur Freund
zur Aeusserung übersandt, ob die Angaben der Frau Lück glaub-
haft sind und der Antrag befürwortet werden kann.
Welches Ansehen geniesst die Familie Lück in ihrem Bekannten-
kreise und welches Vertrauen kann man der Frau Lück entgegen-
bringen? Augenscheinlich soll die Reise nur Familieninteressen
dienen und wird durch vorliegenden Antrag wohl nur bezweckt,
die Kosten der Reise durch einen Dritten tragen zu lassen. –
 
           Wald, den 5.12.23.     Städt[ische] Arbeitsamt
                                                            Wittkemper

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     Wald, den 8.12.23.
Gegen die Familie Lück ist hier nichts Nachteiliges       
bekannt. Die Familie / Ehepaar u. Sohn haben im Som-
mer in verschiedenen Lokalen gekellnert und sollen
eine ganz schöne Nebeneinahmen [sic!] gehabt haben.
Hier in Wald sind sie schon längere Jahre ansässig,
und ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob der
Bekanntenkreis noch so groß ist, daß bei der gan-
zen Sammlung etwas heraus kommt. Den Antrag
kann ich nicht befürworten.
                  Freund
              Armenk[asse]


            Herrn Bürgermeister Seynsche
    mit der Bitte um Kenntnis
    u. Entscheidung vorgelegt.
        W[ald] 14/12.23.
                         Wittkpemper

Geht leider nicht.
       Seynsche 14/12

                               Wald, den 15.12.23.
    An
             Frau Lück, hier, Hauptstr. 244
       Ihrem Antrage auf Zahlung eines Vorschusses zur Deckung
der Kosten des Pass-Visums und der Fahrkosten Ihrer Reise
nach Holland kann ich zu meinem Bedauern, auch unter den
von Ihnen hervorgehobenen Umständen, nicht entsprechen.

2.) Z[u] d[en] A[kten]      D[er] B[ürgermeister]
                                                  Sey[nsche]

16. Mai 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1923

Pass-Sonderstempel für Reisen aus und in das besetzte Gebiet

Vermischtes.
Schleiden, 12. Mai. Nach der Verordnung
Nr. 167 der Interalliierten Rheinlandkommission
müssen Personen, die aus den besetzten in die un-
besetzten Gebiete Deutschlands oder ein an die
besetzten Gebiete grenzendes Land reisen wollen,
vom 20. Mai 1923 ab ihren Personalausweis
oder Paß mit einem Sonderstempel des Kreis-
delegierten ihres Wohnortes versehen lassen. Nach
derselben Verordnung sind Bestimmungen für den
Verkehr zwischen dem unbesetzten und dem besetzten
Gebiet mit Wirkung vom 10. Mai 1923 ab er-
lassen, die bei den zuständigen Bürgermeisterämtern
eingesehen werden können.