Schlagwort-Archive: Passkontrolle

14. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. Dezember 1923

Französische Passkontrollen

       -wtb- Kein Ende der Paßkontrolle in Vohwinkel. Wir erhalten
folgende Mitteilung: Nachdem in den letzten Tagen die Paß-
kontrolle hier von den Franzosen fast nicht ausgeübt wurde, hatte
sich bei den Reisenden die Meinung verbreitet, daß die Paßkontrolle
aufgehoben sei. Daß dies nicht der Fall ist, bewiesen gestern
morgen die Franzosen, die heute sogar sehr scharf kontrollierten
und in Zügen von Vohwinkel bis Gruiten mitfuhren und unter-
wegs Leibesvisitationen vornahmen.

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3. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung vom 03.07.1923

Aufklärung über die Regelungen zu Passverhältnissen innerhalb und außerhalb des besetzten Gebietes.

+ Die Paßverhältnisse im besetzten Gebiet. Entge-
gen einer anderslautenden Pressemeldung sei nochmals
hervorgehoben: 1. Für Reisen innerhalb des alt- und
neubesetzten Gebiets bedürfen Personen, die im be-
setzten Gebiet ansässig, also im Besitz des vorgeschrie-
benen Personalausweises sind, keines Paßstempels, we-
der eines englischen noch eines französischen. Wer z.
B. von Köln (englisch besetztes Gebiet) nach Bonn
(französisch besetztes Gebiet) reisen will, bedarf keines
Paßstempels. Der Paßstempel ist nur für Reisen ins
unbesetzte Gebiet erforderlich. 2. Der englische und
französische Paßstempel für Reisen ins unbesetzte Ge-
biet sind vollkommen gleichwertig. Personen, die im
englisch besetzten Gebiet wohnen und ihren Personal-
ausweis mit einem englischen Paßstempel haben ver-
sehen lassen, sind nach wie vor zur Ausreise aus dem
besetzten ins unbesetzte Gebiet und umgekehrt berech-
tigt, auch wenn die Reise zum Teil durch das fran-
zösisch besetzte Gebiet geht, oder die Fahrt an einem von
den Franzosen besetzten Ort, z. B. auf der Fahrt von
Köln nach Elberfeld, in Vohwinkel (französisch besetz-
tes Gebiet), unterbrochen wird. Die Stempel unter-
scheiden sich lediglich durch die Farbe; der englische
Stempel ist grün, der französische blau.

13. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juni 1923

Großer Andrang im Ohligser Einwohnermeldeamt wegen der neuen Stempel für die Ausreise aus der englischen Besatzungszone.

                                                     Ohligs
                                     Die Abstempelung
                sowie Neuausstellung der Personalausweise
hat durch allerlei Gerüchte täglich eine wahre Belagerung der
Stempelstelle auf dem Rathaus hervorgerufen. Stundenlang stehen
Männer und Frauen in endlosen Polonäsen auf den Gängen und
harren der Abfertigung. Daß sich hierbei manche Verwünschung auf
die dortige Stelle entlädt, ist kaum verwunderlich. Dieser unerquick-
liche Zustand wird dadurch noch gesteigert, daß die betreffenden
Stellen neben diesen Arbeiten auch die altgewohnten verrichten
müssen, wobei sie dann die Türen verschlossen halten. So soll am
vergangenen Samstag das Meldeamt, wo die neuen Pässe ausge-
stellt werden, erst gegen 9½ Uhr geöffnet worden sein, während
draußen eine große Zahl auf Abfertigung warteten. Gestern morgen,
als die weitere Abstempelung wieder stattfinden sollte, befand sich
der Stempel noch in unserer Nachbargemeinde Benrath, so daß mit
einer starken Verzögerung mit der Abstempelung begonnen werden
konnte. Schuld hieran trug ein Beamter der Gemeinde Benrath,
was auf das entschiedenste gebrandmarkt werden muß. Unzählige
Stunden Arbeitsverlust sind hier vielen Wartenden verursacht wor-
den, die hätten vermieden werden können. Wie uns von zuständiger
Seite mitgeteilt wurde, läge auch eine große Schuld an der Unver-
nunft vieler Leute, die auf die vielen verbreiteten Gerüchte wieder
zurückzuführen ist. Es sei deshalb noch einmal darauf aufmerksam
gemacht, daß für diejenigen, die das englisch besetzte Gebiet nicht ver-
lassen wollen, der alte Paß genügt. Für alle andern genügt der
zweisprachige Ausweis mit dem Stempel „British Army of the Rhin [sic!]
Circulation, Kreis Opladen–Benrath“. Nur die im Grenzgebiet
Wohnenden, wie Elberfeld, Wipperfürth und dergl[eichen], die in das be-
setzte Gebiet reisen wollen, müssen über dem letztgenannten Stempel
noch den Vermerk tragen, „Frontalier“. Nur sehr beschädigte Aus-
weise sollen durch neue umgetauscht werden. Hierfür wäre es wohl
angebracht, wenn die Verwaltung an mehreren Stellen der Stadt
derartige Stellen für einige Zeit errichten würde, damit der An-
drang auf dem Rathaus beseitigt würde, wobei neben den sonstigen
unangenehmen Begleiterscheinungen den Frauen und Männern viel
Zeit und dadurch Geld erspart würde.
                                                      –

9. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juni 1923

In der britischen Besatzungszone müssen Reisende ihre Personalausweise aktualisieren.

       – Die Besatzungsbehörde hat die in den ersten Tagen der Ab-
stempelung der Personalausweise benutzten Stempel mit den Buch-
staben: „H. C. I. T. R.“ über dem Wort „Circulation“ für ungültig
erklärt und durch einen neuen ersetzt. Dieser neue gültige Stempel
trägt die Inschrift: „British Army of the Rhine“. Alle Personal-
ausweise mit dem ungültigen Stempel müsse [sic!] daher bald den Paß-
stellen zur Umstempelung vorgelegt werden, damit den Reisenden bei
den Paßkontrollen keine Ungelegenheiten entstehen.

16. Mai 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1923

Pass-Sonderstempel für Reisen aus und in das besetzte Gebiet

Vermischtes.
Schleiden, 12. Mai. Nach der Verordnung
Nr. 167 der Interalliierten Rheinlandkommission
müssen Personen, die aus den besetzten in die un-
besetzten Gebiete Deutschlands oder ein an die
besetzten Gebiete grenzendes Land reisen wollen,
vom 20. Mai 1923 ab ihren Personalausweis
oder Paß mit einem Sonderstempel des Kreis-
delegierten ihres Wohnortes versehen lassen. Nach
derselben Verordnung sind Bestimmungen für den
Verkehr zwischen dem unbesetzten und dem besetzten
Gebiet mit Wirkung vom 10. Mai 1923 ab er-
lassen, die bei den zuständigen Bürgermeisterämtern
eingesehen werden können.

26. Februar 1923


Quelle: Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf, Nachlass Herbert Eulenberg, Brief von Hedda an Herbert Eulenberg, Düsseldorf-Kaiserswerth, 26. Februar 1923.

Im Brief an ihren Mann schildert Hedda Eulenberg die sich stetig zuspitzenden Lebensbedingungen in Düsseldorf, unter anderem wird sie mit Beschlagnahmungen, Diebstählen und allgemeiner Versorgungsknappheit konfrontiert.