Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1923
Pachtpreise für Kleingärten werden je nach Qualität der Böden neu festgesetzt.
Amtliche Bekanntmachung!
Nach Anhörung des Kleingarten-Sachverstän-
digenbeirates setze ich für das Pachtjahr 1922-23
für den ganzen Umfang des Siegkreises für
Kleingartenpachtland folgende Pachthöchstpreise
fest:
a) bei gutem Boden (Lehmboden) den Wert von
6 Ztr. Weißkohl pro Morgen
b) bei mittlerem Boden (Sandboden) den Wert
von 5 Ztr. Weißkohl pro Morgen
c) bei schlechtem Boden (Kiesboden und Oedland)
den Wert von 4 Ztr. Weißkohl pro Morgen.
Der Wert wird berechnet nach dem amt-
lichen Kurse des 1. Börsentages im November an
der Kölner Produktenbörse.
In Fällen, in denen besondere Umstände eine
abweichende Pachtfestsetzung rechtfertigen, wird
auf Antrag eines der Vertragsteile der Pachtpreis
anderweitig festgesetzt werden.
Diesbezügliche Anträge sind unter Beifügung
eingehender Unterlagen, spätestens bis zum 25.
November 1923 schriftlich bei mir einzureichen.
Siegburg, den 25. Oktober 1923
Der Landrat.