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29. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 29. Dezember 1923

Die Stadt Höhscheid tritt der Vereinbarung über die gegenseitige Annahme des von den Städten des Solinger Industriegebietes ausgegebenen Notgeldes bei.

Der Bürgermeister. 
                                                   Höhscheid, den 29. Dezember 1923.
Tageb[uch]-N[umme]r    


          Dem Abkommen vom 27. d[ieses] M[ona]ts betr[effend]
   weitere gegenseitige Annahme des Städte-
   Notgeldes wird beigetreten und dem Erlass   
   einer gemeinschaftlichen Bekanntmachung
   zugestimmt.
                     
                                     gez[eichnet] Pohlig.
                                         Begl[aubigt]
                                           Sauer
                                  Verwaltungsdirektor-

         Z[u] d[em] Vorg[ang]
                          P[o]h[lig]  4/1.24.

28. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. Dezember 1923

Die Städte des Solinger Industriegebietes nehmen das von ihnen ausgegebene Notgeld gegenseitig wieder an.

      Das Notgeld der 5 Städte wird wieder angenommen. Die
Bürgermeister von Solingen, Höhscheid, Wald, Ohligs und Gräf-
rath kamen in ihrer gestrigen Besprechung dahin überein, daß in
jeder der 5 Städte das Notgeld der anderen wieder angenommen
werden soll. Auch die Fraktionsführer des Solinger Stadtver-
ordnetenkollegiums haben sich am heutigen Vormittag mit dieser
Regelung einverstanden erklärt. Nachdem auch die Stadtverord-
neten der übrigen Städte ihre Zustimmung gegeben haben wer-
den, wird (voraussichtlich morgen) die Vereinbarung amtlich be-
kannt gemacht.

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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Vereinbarung 27. Dezember 1923

Die Stadtoberhäupter des Solinger Industriegebietes vereinbaren die gegenseitige Annahme des von ihnen ausgegebenen Notgeldes.

                Sitzung am 27. Dezember 1923.

Anwesend waren die Herren:
Oberbürgermeister Dicke, Bürgermeister Sauerbrey, Bartlau, Seynsche
und Pohlig.

       Durch das Fehlen von wertbeständigen gesetzlichen Zahlungs-
mitteln kommen die Gemeinden mehr oder weniger in Verlegenheit.
Um die Schwierigkeiten, die sich im wirtschaftlichen Leben scharf
fühlbar machen würden, zu beseitigen, wird empfohlen, folgendes Abkommen
für die Städte Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid zu treffen:
       Das Notgeld der genannten Städte wird nach wie vor bei den
städtischen Kassen angenommen und zwar bis auf weiteres. In Aussicht ge-
nommen ist, dass bis zum 31. März 1924 dieser gegenseitige Austausch
stattfinden kann, in der Annahme, dass bis zu diesem Zeitpunkt den Städ-
ten wertbeständige Zahlungsmittel durch Vermittlung der Landesbank
beschafft werden können. Damit eine gegenseitige Zinsberechnung vermie-
den wird, findet der Austausch des städtischen Notgeldes von Stadt zu
Stadt in möglichst kurzen Zeiträumen statt. Von diesem Abkommen kann je-
de Stadt jeder Zeit zurücktreten.
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22. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 22. Dezember 1923

Der Landrat des Kreises Solingen fordert die Städte Ohligs, Wald und Höhscheid erneut auf, ihr Notgeld einzuziehen.

Der Landrat.      Opladen, den 22. Dezember 1923.
    K.III.

       Wie ich aus den Berichten ersehe, haben die Städte
Ohligs, Wald und Höhscheid ihr Notgeld noch nicht aufgerufen.
Gemäss Artikel 4. u. 5 der Verordnung Nr. 212 betr[effend] Regelung
der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten haben die gemein-
den ihr vor dem 1. Oktober 1923 ausgegebenes Notgeld innerhalb
einer Frist von 3. Monaten nach Inkrafttreten der genannten
Verordnung (das ist: 25. Dezember 1923) einzuziehen. Nach dem
1. Oktober ausgegebenes Notgeld ist an sich schon ungesetzlich.
Alle entgegen dieser Bestimmung noch im Umlauf befindlichen
Notgeldscheine können ohne Entscheidung beschlagnahmt werden,
gleichviel in welcher Hand sie sich befinden. Außerdem sieht
die Verordnung schwere Strafen bei Uebertretung vor.
       Ich möchte nicht unterlassen haben, die Gemeinden
hierauf aufmerksam zu machen.
                                                     I[n] V[ertretung]
                                                            Henrichs.
An
     den Herrn Bürgermeister
                  in Ohligs.

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

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15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Ohligs: Kinder kommen nicht zum Unterricht, weil sie keine Schuhe haben

       Ohligs, 15. Dez[ember]. Die Not der Zeit kommt treffend in dem
Mangel an Bekleidungsstücken und Schuhwerk der Kinder zum
Ausdruck. In mehreren Fällen wurde an hiesigen Volksschulen
festgestellt, daß Kinder deshalb dem Unterricht fernblieben, weil
sie nicht im Besitze von Schuhen waren. Hier einzugreifen würde
u[nseres] E[rachtens] doch die erste Pflicht der behördlichen und privaten Wohl-
tätigkeit sein.

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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 13. Dezember 1923

Lebensmittelspende aus Amerika

       Ohligs, 13. Dez[ember]. Amerikanische Liebesgaben für die Ohligser
Notleidenden sind nach einer Mitteilung des „Ohligser Anzeigers“
unterwegs. Der frühere Ohligser Mitbürger Fred Krey in St. Louis
hat eine größere Sendung von Lebensmitteln über Bremen versandt.

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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bericht 13. Dezember 1923

„Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiarden Mark Notgeld ausgegeben.“

                              Abschrift.
                                         Ohligs, den 13. Dezember 1923.
   Der Bürgermeister.      
     Abt[ei]l[un]g III.

Betrifft: Notgeld.
Bezug: Verf[ü]g[ung] vom 11.12.23. K. III
                    

       Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiar-
   den Mark Notgeld ausgegeben. Die Einlösung hat bereits
   ohne öffentliche Aufrufung begonnen, indem verschiede-
   nen Privatbanken grössere Beträge von Notgeld gegen
   Ueberweisung von Reichsgeld abgenommen wurden. Die
   auf diese Weise eingelösten Scheine werden nicht wie-
   der in Verkehr gebracht.
       An Sicherheit stehen aus Devisen (nach den amtli-
   chen Kursen) und kurzfristig ausgeliehenen Beträgen
   360 Billiarden zur Verfügung. Der Rest ist in Warenbe-
   ständen von Lebensmitteln, Kleidern, Kohlen pp. für die
   Minderbemittelten angelegt. Aus dem Verkaufserlöse der
   Waren dürfte die Deckung des restlichen Betrages ge-
   sichert sein.

An den                                     D[er] B[ürgermeister]
     Herrn Landrat                           S[auerbrey]
                   in Opladen.

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Dezember 1923

Britisches Kriegsgericht verkündet Urteile im Zusammenhang mit den Ohligser Unruhen

       Ohligs, 8. Dez[ember]. Nachspiele der Ohligser Unruhen. In der
letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts hatten sich eine Anzahl
von Teilnehmern an den Zusammenstößen mit der Schupo zu verant-
worten. Sie waren wegen des Besitzes verbotener Waffen angeklagt.
Ein Angeklagter, bei dem ein Armeegewehr gefunden wurde, erhielt
11 Monate Gefängnis. Mehrere andere wurden wegen Besitzes von
Schlagringen zu kleineren Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Teilnehmer,
dessen Bruder ein Opfer der Unruhen geworden ist, wurde frei-
gesprochen. Weitere Verhandlungen vor den britischen Gerichten in
Ohligs und Köln stehen noch aus.

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8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1923

Auf einer von ihm einberufenen Konferenz der gesellschaftlich relevanten Gruppen schilderte der Ohligser Bürgermeister Sauerbrey die katastrophale Versorgungslage großer Teile der Bevölkerung. Abhilfe soll die Aufnahme Erwerbsloser am privaten Mittags- und Abendtisch der bessergestellten Mitbürger schaffen. Die KPD hingegen fordert die Einrichtung von Volksküchen für arm und reich.

                                       Ohligs
                         Kommunale Bettelwirtschaft.
   Um die Gemeindeeingesessenen vor dem Verhungern zu bewah-
ren, sehen sie sich schon gezwungen, den Bettelstab zu schwingen. Immer
unverhüllter und mit brutalster Deutlichkeit zeigen sich heute die
seitens der Sozialdemokraten im Bunde mit den Arbeiterfeinden be-
gangenen Verbrechen an der arbeitenden Bevölkerung, indem man die
Erfassung des Besitzes, der ungeheuren Kriegs- und Revolutions-
gewinne, verhinderte. Ueberall herrscht bitterste Not,
tiefstes Elend!
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