Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1923
Als Reaktion auf Gustav von Kahr, der als „Generalstaatskommissar“ in Bayern den Ausnahmezustand erklärt, verhängt Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand im ganzen Reich. Juristisch betrachtet, bestünde nun ein Graben zwischen den Notverordnungen Bayerns und denen des Reichs. Ein Ausgleich müsse gefunden werden.
Zwei Ausnahmezustände.
Berlin und München.
Ein in Berlin lebender bayerischer Jurist
schreibt uns: Deutschland steht wieder einmal
unter Belagerungsrecht. Darunter leidet auch
die Presse und jeder, der mit ihr zu tun hat.
Man darf nicht alles sagen, was man meint,
nicht einmal alles was man weiß. Gleichwohl
ist eine objektive Betrachtung erlaubt, die fest-
stellt, was bis jetzt geschehen ist, und was (nach
dem bekannten Worte Schopenhauers ist die Zei-
tung der Sekundenzeiger der Geschichte) die
nächste Sekunde dieser schweren Zeit bringen
wird.
Ueber Nacht (im buchstäblichen Sinne) sind
zwei Ausnahmezustände geschaffen worden, ein
bayrischen und einer des Reiches. Wie greifen
die beiden Notverordnungen ineinander? Ver-
gleicht man den Wortlaut, so könne man auf
den Gedanken kommen, daß die Münchener Pro-
klamation das Ausführungsgesetz der Berliner
Maßnahmen darstelle, nur eben in bayerischer
Lesart. Aber dies ist nicht der Fall. Vielmehr
ist die Reichsregierung von der Ernennung des
Herrn v. Kahr zum bayerischen Generalstaäts-
kommissar und von dem Erlasse der bayrischen
Notverordnung überrascht worden. Das Kabi-
nett Stresemann mußte um Mitternacht zu einer
Sitzung zusammentreten und eine Verordnung
ausarbeiten, die zwar in ihren Grundgedanken be-
reits geplant war, nun aber plötzlich dem bayeri-
schen Vorgehen anzugleichen war. Das ist jedoch
nicht ganz geglückt. Ja, boshafte Kritiker die
es auch in dieser trostlosen innerpolitischen Lage
noch gibt, behaupten, die Reichsregierung habe
mit ihrem Erlaß einen Gegenstoß gegen Bayern
geführt. Das ist wiederum nicht der Fall: Trotz-
dem geht die Gleichung Berlin-München nicht
ganz auf. Es sind schwer lösbare Unterschiede
vorhanden. Worin liegen sie?