Schlagwort-Archive: Notgeldausgabe

24. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Oktober 1923

Erneut verhandelte die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission mit deutschen Vertretern aus Verwaltung und Wirtschaft über die Ausgabe von Notgeld in den besetzten Gebieten. Ausgabeanstalten, Gültigkeitsgebiet und Fristen werden bekanntgegeben.

 Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
                  Pressebericht.
                      Notgeld.

Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommis-
sion verhandelte zu wiederholten Malen mit dem
aus deutschen Vertretern der Verwaltung, der
Banken, der Industrie und des Handels zusam-
mengesetzten Sonderausschuß für Notgeld zwecks
Festsetzung der Bedingungen, unter welchen von
nun an die Ausgabe von Notgeld in den be-
setzten Gebieten stattzufinden hat.
   Als Folge dieser Beratungen veröffentlichte
die Hohe Kommission am 20. September 1923

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23. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. September 1923

Die Ausgabe von Notgeld wird vereinheitlicht.

                  Die Notgeldverordnung
           der Rheinlandkommission.

   Mtb. Paris, 22. Sept. (Drahtmeld.)
Nach einer Havasmeldung aus Koblenz hat die
Rheinlandkommission die bereits seit längerer
Zeit angekündigte Verordnung über die Verein-
heitlichung in der Ausgabe von Notgeld nunmehr
genehmigt. Sie soll sofort in Kraft treten.
Zur Begründung der Maßnahme wird angegeben,
daß die regellose Ausgabe von Notgeld durch
die Banken, Gemeinden und Industriellen und
sogar von Privatpersonen die Interessen der Be-
satzung gefährden.

6. August 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Abschrift vom 6. August 1923

Genehmigung weiterer Ausgaben von Notgeldscheinen bis zum Gegenwert von einer Million

Abschrift
Telegramm aus Berlin, den 3.8. um 12. Uhr 45 Minuten nachm[ittag]
Genehmige im Einverständnis mit Preussischem Handelsminister

Ausgabe von weiteren 500 Milliarden Mark Notgeld durch Kreise Düren,
Jülich, Euskirchen, Stolberg, Eschweiler. Stücke bis eine Million Mark
unter bisherigen Bedingungen. Gegenwert tatsächlich ausgegebenen Not-
geldes ist auf gesperrtes Konto bei Reichs-Credit-Gesellschaft Berlin
zu überweisen. Nähere Mitteilung folgt.
Reichsfinanzminister.
V. C. 2609.
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18. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Bekanntmachung vom 16. Juli 1923 in der Euskirchener Zeitung vom 18. Juli 1923

Bekanntmachung über die Ausgabe von Notgeld

Bekanntmachung
betreffend Ausgabe von Notgeld seitens der Kreise Düren, Jülich,
Euskirchen und der Vereinigung der Industriellen von Düren und
Umgegend e. V. und der Handelskammer in Stolberg.
Die zurzeit außerordentlichen Schwierigkeiten in der Beschaffung der Zahlungsmittel haben die
Kreise Düren, Jülich, Euskirchen, die Vereinigung der Industriellen von Düren und Umgegend e. V. und
die Handelskammer Stolberg veranlaßt, Notgeldscheine im Nennwert von Fünfzigtausend Mark zur Aus-
gabe zu bringen. Es gelangen in den nächsten Tagen bis zu 10 Milliarden Mark Notgeld zur Ausgabe,
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16. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Schreiben vom 16. Juli 1923

Korrektur des Ausgabe-Datums von Notgeld

Vereinigung der Industriellen                                                                Düren, den 16. Juli 1923
von Düren und Umgegend E. V.
Geschäftsnummer: Abt[eilung] B2185/23 zK/Sch.                           

An
den Herrn Vorsitzenden des Kreis-
ausschusses
in           
Euskirchen.

Ihr gefl[issentliches] Schreiben vom 16. Juli, in dem Sie uns die
Beschlüsse des Kreisausschusses vom 14. mitteilten, gelangte
in unseren Besitz. – Wir möchten nicht verfehlen, an dieser
Stelle dem Kreisausschuss dafür zu danken, dass er sich auf
unsere Bedenken hin, nochmals der Mühe unterzogen hat, in einer
erneuten Sitzung nochmals die Frage der Ausgabe des Notgeldes
anzuschneiden. Das Notgeld trägt das Datum des 15. Februar d[ieses]
J[ahres]. Wir nehmen an, dass es in Absatz 2 Ihres Briefes heissen
sollte, „Falls das Notgeld ein nach dem 28. Februar 1923 (statt
1. Februar 1923) liegendes Datum trägt“ und bitten um Bestäti-
gung dieser Auffassung.
Wir glauben mit Ihnen einig zu gehen in der Annahme,
dass sich durch Ihr gefl[issentliches] Schreiben vom 16. Juli eine Bestäti-
gung Ihres Schreibens vom 13. Juli erübrigt und zeichnen

Hochachtungsvoll !
Vereinigung der Industriellen
von Düren und Umgegend E. V.
[Unterschrift]
Geschäftsführer.

 

12. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, EU I Band 449: Notgeld der Kreise Düren, Euskirchen und Jülich 1922-1927: Widerruf vom 12. Juli 1923

Widerruf der Unterschriften für die Notgeldscheine

Euskirchen, den 12. Juli 1923.
An den
Herrn Vorsitzenden des Kreisausschusses
des Kreises Euskirchen,
E u s k i r c h e n

Unter Bezugnahme auf die heutige mündliche Besprechung, bringen
wir hiermit nochmals zum Ausdruck, dass wir als Kreisausschuss-Mitglieder
des Kreises Euskirchen an dem Beschluss des Kreisausschusses vom 12. 7.
1923 unter allen Umständen festhalten.
Wir ersuchen sofort mit der Vereinigung der Industriellen in
Düren in Verbindung zu treten und ihr zu eröffnen, dass die für die Aus-
gabe von Notgeld seiner Zeit zur Verfügung gestellten Unterschriften
des Kreisausschusses des Kreises Euskirchen ausdrücklich zurückgezogen
werden, sodass keinerlei Berechtigung mehr besteht, mit diesen Unter-
schriften versehene Scheine in den Verkehr zu bringen.
Dieser Widerruf bezieht sich auch auf die augenblickliche beab-
sichtigte neue Herausgabe von Notgeld durch die Vereinigung der Industri-
ellen in Düren.
Die unterzeichneten Mitglieder des Kreis-
ausschusses:
Josef Ruhr                          [Benedikt] Heuser                          [August] Serwe