Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Oktober 1923
Erneut verhandelte die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission mit deutschen Vertretern aus Verwaltung und Wirtschaft über die Ausgabe von Notgeld in den besetzten Gebieten. Ausgabeanstalten, Gültigkeitsgebiet und Fristen werden bekanntgegeben.
Auf Anordnung der französischen Besatzungs-
behörde.
Pressebericht.
Notgeld.
Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommis-
sion verhandelte zu wiederholten Malen mit dem
aus deutschen Vertretern der Verwaltung, der
Banken, der Industrie und des Handels zusam-
mengesetzten Sonderausschuß für Notgeld zwecks
Festsetzung der Bedingungen, unter welchen von
nun an die Ausgabe von Notgeld in den be-
setzten Gebieten stattzufinden hat.
Als Folge dieser Beratungen veröffentlichte
die Hohe Kommission am 20. September 1923