Schlagwort-Archive: Notgeld

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Einziehung des Notgeldes: Bis zum 18. Januar 1924 kann der sogenannte Lucas-Dollar umgetauscht werden.   

                     Landkreis Solingen.
       Aufruf des wertbeständigen Notgeldes
                             des Kreises.
       Das wertbeständige Notgeld des Kreises
wird hiermit aufgerufen. Es wird bis zum
18. Januar einschließlich täglich vormittags
von 9–1 Uhr mit Ausnahme der Samstag-
vormittage bei der Kreiskommunalkasse gegen
Goldschatzanweisungen oder einen gleichwertigen
Barbetrag, nach Wahl der Kreiskommunalkasse,
eingetauscht.
       Opladen, den 17. Dezember 1923.
                                              Der Landrat: Lucas.


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20. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 9-0-1-17.0000

Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordneten-Versammlung zu Düsseldorf.

[…]
Punkt 6. Wertbeständiges Notgeld im besetzten Gebiet.
Beigeordneter Dr. Lehr: Meine Damen und Herren! Es
ist Ihnen bekannt, daß die Vereinigung der Stadt- und Land-
kreise und sonstigen kommunalen Verbände sowie der Landes-
banken des besetzten Gebietes sich der schwierigen Aufgabe unter-
zogen hat, ein wertbeständiges Geld für das ganze besetzte Ge-
biet von Dortmund bis Ludwigshafen zu schaffen. Die Ver-
handlungen, die von den Städten Köln, Düsseldorf, Essen und
der Landesbank der Rheinprovinz als Beauftragte dieses Ver-
bandes geführt worden sind, haben bereits zu einem Abkommen
mit dem Reichsfinanzministerium vom 6. Dezember geführt.
Ueber dieses Abkommen habe ich den Ausschüssen bereits aus-
führlich Bericht erstattet, auch in den Zeitungen hat manches
darüber gestanden, so daß ich mit Rücksicht darauf, daß die Ver-
handlungen mit der Besatzung im Augenblick noch nicht zum
Abschluß gekommen sind und gerade in diesen Tagen zur Ent-
scheidung stehen, auf längere Ausführungen zu diesem Punkte
verzichten kann.
Ich bitte Sie lediglich, dem Beschlußentwurf zuzustimmen,
der von Ihnen fordert, daß wir als Stadt Düsseldorf die
selbstschuldnerische Bürgschaft für eine 6prozentige Goldanleihe
der Landesbank der Rheinprovinz als Treuhänderin der Stadt-
und Landkreise und der sonstigen Kommunalverbände des be-
setzten Gebiets bis zum Betrage von 300 Millionen Goldmark
übernehmen.
Die Schaffung des wertbeständigen Geldes ist eine Lebens-
frage für alle Stadt- und Landkreise und Kommunalverbände
des besetzten Gebiets. Ich möchte die Hoffnung aussprechen,
daß die Vermittlungsvorschläge, die gestern der Interalliierten
Rheinlandkommission in Koblenz noch einmal gemacht worden
sind, angenommen werden und daß es uns gelingt, in der ersten
Januarwoche das neue Geld herauszugeben.
Der Beschlußentwurf lautet dementsprechend.
Vorsitzender Beigeordneter Geusen: Das Wort wird nicht
gewünscht. Es ist so beschlossen.
[…]

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1923

Der Landrat des Siegkreises gibt bekannt, dass bestimmte Notgeldscheine ihre Gültigkeit verlieren.

                Bekanntmachung.

    Die von dem Siegkreise mit dem Datum vom
2. August 1923 ausgegebenen Notgeldscheine über
                       100.000 Mark
                       500.000      ,,
                   1.000.000      ,,
                   5.000.000      ,,
                20.000.000      ,,
                50.000.000      ,,
              100.000.000      ,,
              500.000.000      ,,
werden hiermit aufgekündigt.
  Die Scheine können bis zum 25. ds. Mts.
bei sämtlichen Stadt- und Gemeinde- sowie öffent-
lichen Sparkassen im Kreise eingelöst werden.
  Die vom Siegkreise mit späterem Datum aus-
gegebenen Notgeldscheine über höhere Nennwerte
werden durch diese Aufkündigung nicht berührt.
Sie bleiben bis auf weiteres in Geltung; wegen
ihrer Einlösung wird besondere Bekanntmachung
erfolgen.
             Siegburg, den 18. Dezember 1923.
                                Der Landrat

17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

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17. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landkreis Bonn, 17.12.1923

Erhöhung der Pferde- und Rindviehabgabe wegen steigender Kosten bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten.

Pferde- und Rindviehabgabe
Der Landeshauptmann fordert für Pferde und Rindvieh einen
weiteren Betrag von je 50 Goldpfennig pro Stück, d[as].i[ist].z[zur].Z[ei]t. 500 Milli-
arden. Die weitere Beitragsforderung wird begründet mit den hohen Un-
Kosten, die durch die Bekämpfung der häufiger auftretenden Lungen-
seuche beim Rindvieh und ansteckeden Blutarmut bei Pferden entstehen.
Die Beiträge müssen nach Anordnung des Landeshauptmann sofort gezahlt werden und werden in den nächsten Tagen eingezogen.
Es kann nur Reichsgeld und im Regierungsbezirk Köln umlauf-
fähiges Notgeld angenommen werden.
Berkum, den 17. Dezember 1923.
Der Bürgermeister.
In allen Gemeinden bekanntmachen
und aushängen.
1) Ist bekannt
gemacht.

15. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. Dezember 1923

Die Solinger Einzelhändler beklagen, dass sich ihre Situation und die der Verbraucher durch die Weigerung verschiedener öffentlicher Stellen, das Stadtnotgeld anzunehmen, verschlechtert.

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                    Solingen, 15. Dezember.
              Gegen die Erschwerung des Geldverkehrs,
die durch die Annahmeverweigerung von Städtenotgeld seitens
der öffentlichen Kassen, insbesondere der Post, eingetreten ist,
hat sich nunmehr der Solinger Einzelhandel mit Recht aufge-
lehnt, indem er mit einer Eingabe an das Reichswirtschaftsmi-
nisterium herangetreten ist, in der er auf die Unhaltbarkeit der
augenblicklichen Lage mit aller Dringlichkeit hinweist. Trotzdem
er zunächst natürlich nur für sich selbst spricht, besorgt er mit
seiner Eingabe doch auch die Geschäfte der breiten Oeffentlich-
keit, insbesondere die der Verbraucher, die in der Geldfrage aufs
engste mit dem Handel verbunden sind. Die Eingabe weist vor
allem darauf hin, daß es nicht angängig sei, daß gerade die Post
das Notgeld nicht mehr annimmt. Dadurch entstehe für den
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13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Bericht 13. Dezember 1923

„Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiarden Mark Notgeld ausgegeben.“

                              Abschrift.
                                         Ohligs, den 13. Dezember 1923.
   Der Bürgermeister.      
     Abt[ei]l[un]g III.

Betrifft: Notgeld.
Bezug: Verf[ü]g[ung] vom 11.12.23. K. III
                    

       Die Stadt Ohligs hat insgesamt für 586 Billiar-
   den Mark Notgeld ausgegeben. Die Einlösung hat bereits
   ohne öffentliche Aufrufung begonnen, indem verschiede-
   nen Privatbanken grössere Beträge von Notgeld gegen
   Ueberweisung von Reichsgeld abgenommen wurden. Die
   auf diese Weise eingelösten Scheine werden nicht wie-
   der in Verkehr gebracht.
       An Sicherheit stehen aus Devisen (nach den amtli-
   chen Kursen) und kurzfristig ausgeliehenen Beträgen
   360 Billiarden zur Verfügung. Der Rest ist in Warenbe-
   ständen von Lebensmitteln, Kleidern, Kohlen pp. für die
   Minderbemittelten angelegt. Aus dem Verkaufserlöse der
   Waren dürfte die Deckung des restlichen Betrages ge-
   sichert sein.

An den                                     D[er] B[ürgermeister]
     Herrn Landrat                           S[auerbrey]
                   in Opladen.

13. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A1 Nr. 120, 13. Dezember 1923

Der Vorsitzende des Kreisausschusses gibt eine Warnung über gefälschtes Notgeld heraus. Er bittet darum, dies in der nächsten Zeitungsausgabe abzudrucken, um die Bevölkerung zu warnen. 

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

K.A.1722

Ich bitte um Aufnahme folgende Notiz unter Lokales in einer der nächsten Ausgaben Ihres Blattes:

Falsches Notgeld: Es sind falsche Notgeldscheine des Landkreises Neuss über 10 Billionen Mark im Umlauf; vor deren Annahme dringend gewarnt wird, da eine Einlösung selbstverständlich nicht in Frage kommt. Die Scheine tragen folgenden Wortlaut in schwarzem Buchdruck auf weissem, hellblau verblümten Papier: „Landkreis Neuss. Gutschein über 10 Billionen Mark. Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen im Landkreise Neuss in Zahlung genommen. Neuss, den 19. November 1923. Der Landrat: Otto Hahn.“ Seitlich tragen die Geldscheine den Stempel: „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis 1. April 1924.“, und in der linken Ecke schwach gedruckt eine Nummer. Die Scheine sind schon insofern als Fälschung leicht zu erkennen, als Notgeld des Landkreises Neuss, das von ihm allein ausgegeben wurde, nicht mehr im Umlauf ist. Lediglich Geldscheine der Gruppe der Landkreise Crefeld, Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach und Neuss befinden sich noch im Verkehr.

Gez. Dr. Groener.

An die Geschäftsstelle der a) Neuss-Grevenbroicher Zeitung, b) Neusser Zeitung c) des Freien Sprechers d) der Düsseldorfer Nachrichten.

Abschrift dem Herrn Bürgermeister in Kaarst

Um die Kreisbewohner vor Schäden, die ihnen aus der Annahme des Falschgeldes erwachsen, zu schützen, ersuche ich um sofortige ortsübliche Bekanntmachung.

Dr. Groener.

9. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Dezember 1923

Die Reichsbank betrachtet das meiste Notgeld nicht als Zahlungsmittel, sondern als Anleihewert.

      -Wtb. Wie schon wiederholt bekannt ge-
macht worden ist, behandelt die Reichsbank wert-
beständiges Notgeld, gleichgültig, wer der Aus-
steller ist, nicht als Zahlungsmittel, sondern
als Anleihewert. Im Geschäftsverkehr ist da-
gegen das wertbeständige Eisenbahnnotgeld wie
die Goldanleihe selbst, vollwertiges Zahlungs-
mittel. Es ist in vollem Umfang durch Gold-
anleihe und Goldschatzanweisungen des Reichs
gedeckt und wird später planmäßig in kleine Gold-
anleihestücke umgetauscht.

7. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 7. Dezember 1923

Banken im Solinger Industriebezirk schränken Geldannahme ein

Ab Montag, den 10. d[ieses] M[ona]ts nehmen
              die unterzeichneten Kassen
                     nur noch das Notgeld
 folgend[er] Städte gebührenfrei in Zahl[ung]:
       Solingen, Gräfrath, Höhscheid,
              Ohligs, Wald und Haan,
       Notgeld des Landkreises Solingen
    u. der Landesbank der Rheinprov[inz]
   Städt[ische] Sparkassen Solingen, Ohligs,
       Wald, Gräfrath, Haan u. Höhscheid.


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