Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Februar 1923
Das schöne Siebengebirge wurde zum Naturschutzgebiet erklärt. Hier werden die geschützten Pflanzen- und Tierarten genannt.
− Durch Verfügung der Regierung zu Köln vom
Februar ist das Siebengebirge – dazu gehören auch
die umliegenden Waldungen – zum Naturschutzgebiet
bezeichnet worden. Hiernach ist es verboten, bestimmte
bezeichnete Pflanzen auszugraben, auszureißen, abzu-
schneiden, zu verstümmeln, zu beschädigen, zu beseitigen,
oder in irgend einer Weise zu verunstalten; bestimmte
bezeichnete Tiere zu fangen, gegen sie gerichtete Fang-
vorrichtungen oder Giftmittel anzuwenden, sie zu töten,
auszugraben, zu verfolgen oder mutwillig zu beun-
ruhigen, Nester und Bauer auszuheben, zu zerstören
oder zu beschädigen. Denselben Schutz genießen Bäume,
Baumgruppen und Baumreihen, die in das Verzeichnis
der Naturdenkmäler eingetragen sind. Außerdem dürfen
Kahlhiebe von Waldstücken privater Waldbesitzer nur
auf Grund eines vom Verwalter der Oberförsterei Sieb-
engebirge einzuholenden und vom Regierungspräsiden-
ten genehmigten Hauungsplane vorgenommen werden.
Als geschützte Pflanzen werden genannt: keulenförmiger
Bärlapp, großschneidiger Schachtelhalm, Schlamm-
Schachtelhalm, Winter-Schachtelhalm, gelappter Schild-
farn, Hirschzunge, Berg-Punktfarn, Mondraute, Kö-
nigsfarn, männliches Knabenkraut, gemeines Knaben-
kraut, fliegenartige Höswurz, weißlicher Höswurz, kleine