Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1923
Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland wird wieder freigegeben – ausgenommen bleibt der Autoverkehr.
Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und un-
besetzten Deutschland, der nach dem Atten-
tat auf Smeets verboten worden war, ist
nach einer Pariser Meldung seit Freitag
wieder freigegeben worden. Nur die Auto-
mobile dürfen während der Nacht nicht ver-
kehren.