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17. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1923

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland wird wieder freigegeben – ausgenommen bleibt der Autoverkehr.

Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und un-
        besetzten Deutschland, der nach dem Atten-
        tat auf Smeets verboten worden war, ist
        nach einer Pariser Meldung seit Freitag
        wieder freigegeben worden. Nur die Auto-
        mobile dürfen während der Nacht nicht ver-
        kehren.