Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 22.01.1923
Mitteilung des Regierungspräsidenten zur den Sätzen des Quartiergeldtarifs, die um 100% erhöht wurden. Zusätzlich zu den Quartiertarifen mussten in vielen Fällen Vergütungen für die Gestellung von Matratzen und Kissen, Bettwäsche, Porzellan oder Tischwäsche gezahlt werden.
Der Regierungspräsident . Köln, den 22. Januar 1923. I. M. 6210/22.
Betrifft: Erhöhung der Quartiergeldvergütung.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 20.7.1922 I. M. 3451/22 und vom 2.11.1922 – I. M. 3451/22 gebe ich hiermit bekannt, dass die ab 1.11.22 gültigen Sätze des Quartierta- rifs vom 1.1.23 um 100% erhöht worden sind. Die Grundvergütungen betragen daher für den Tag und das Zimmer: Klasse I 32 M Klasse II. 40 M Klasse III. 50 M. die im Tarif vorgesehenen Zuschläge werden entsprechend er- höht.
Abdrucke für die Herren Bürgermeister liegen bei.
An die Herren Oberbürgermeister in Köln, Bonn, Solingen und Remscheid die Herren Landräte Bergheim, Bonn, Euskirchen, Köln-Land, Mülheim, Rheinbach, Siegburg, Wipperfürth, Opladen, Lennep, […]
In Vertretung. gez. v. Heinsberg Beglaubigt [Unterschrift]