Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923
Pflicht der Mitführung eines Kraftfahrausweis bei Nutzung von Personenkraftwagen und Motorrädern
Vermischtes.
Schleiden, 9. Juni. (Für Kraftwagen-
besitzer.) Die Interalliierte Rheinlandkommission
hat eine neue Anordnung betreffend den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen erlassen. Wer in den besetzten
Gebieten einen Personenkraftwagen, Kraftrad mit
Beiwagen oder Motorrad zu benutzen wünscht,
muß einen Kraftfahrausweis bei sich haben, der
von den Kreisdelegierten der Rheinlandkommission
unter den nachfolgenden Bedingungen ausgestellt
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