Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Oktober 1923
Maßnahmen der Stadt Ohligs zur Ernährungssicherung
Ohligs, 24. Okt[ober]. Um die Sicherstellung der Ernährung. Aus
dem Rathaus wird geschrieben: Der Finanz- und der Verwaltungs-
ausschuß waren am 23. d[e]s M[ona]ts zusammengetreten, um über die allge-
meine Lage und die zu treffenden Maßnahmen zur Sicherstellung der
Ernährung in der nächsten Zeit zu beraten. Hierzu waren von der
Fraktion der kommunistischen Partei eine Anzahl Anträge vorgelegt
worden. Bürgermeister Sauerbrey legte eingangs der Verhandlungen
die finanzielle Lage der Stadt dar und machte Mitteilung von den von
der Verwaltung bisher getroffenen Maßnahmen. Um der dringendsten
Not zu steuern, habe die Verwaltung gleich nach Abbau der Rhein-
und Ruhrhilfe im Verein mit dem Lebensmitelhandel [sic!] Waren an die
minderbemittelte Bevölkerung abgegeben. Ferner sei die Volksküche
in Betrieb gesetzt worden, um den Ledigen die Möglichkeit zu geben,
am Tage eine warme Mahlzeit zu erhalten. Mit der Industrie sei in
Verbindung getreten worden wegen Oeffnung der Betriebe und wegen
Unterstützung der von der Verwaltung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen.
Die eingehenden, längeren Verhandlungen des Finanz- und des Ver-
waltungsausschusses, die den Ernst der augenblicklichen Lage wider-
spiegelten, fanden ihren Niederschlag in folgenden Beschlüssen: Die
Volksküche soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden, um wei-
teren Volkskreisen warme Speisen zu liefern. Die Abgabe von Lebens-
mitteln soll eingestellt werden, weil die Erfahrungen gezeigt haben,
daß ein größerer Personenkreis die Lebensmittel abgehoben hat, der
diese nicht benötigte. Die Stadt ist nicht mehr in der Lage, weiterhin
die erforderlichen Mittel hierfür aufzubringen. Den notleidenden
Bevölkerungskreisen soll im Wege der allgemeinen Wohlfahrt in groß-
zügiger Weise geholfen werden. Hierbei soll nicht schematisch vorge-
gangen werden, sondern in allen Fällen die Bedürftigkeit maßgebend sein.
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1923
Kleingärten werden als probates Mittel angesehen, der Not der „minderbemittelten Bevölkerung“ entgegenzuwirken.
Kleingartenbestrebungen. Die Bedeutung des Kleingartenbaues für die städtische Bevölke- rung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht ist be- reits in den Jahren vor dem Kriege in steigendem Maße erkannt worden. Unter den Wirkungen des Krieges haben die Arbeiter- und Schrebergärten wesentlich an Bedeutung gewonen [sic!]. Abgesehen da- von, daß sie die städtische Bevölkerung zu gesunder Tätigkeit ins Freie hinausführen und somit Gesundheit und Gemüt günstig beein- flussen, liefern die Gärten auch nicht unerhebliche Erträge an Obst und Gemüse und tragen so damit bei, der minderbemittelten Be- völkerung die Beschaffung nahrhafter Kost wesentlich zu erleichtern. Um den Kleingärten einen vollen Schutz ihrer Bestrebungen zu gewähren, sah sich das Reich genötigt, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen. Der Schutz wurde gewährt in der Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919. 4. Juni 1923 weiterlesen →
Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Mai 1923
Bedürftige Erwerbstätige: „Gerade hier in Solingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und Gewerbetreibenden zu haben.“
Wer ist minderbemittelt? : Zu dem unter dieser Ueberschrift in Nr. 115 des „Solinger Tageblattes“ veröffentlichten Artikel wird uns aus unserem Leserkreise folgendes geschrieben: „Es wäre freudig zu begrüßen, wenn die Anregungen des Ver- fassers bei unseren Behörden ein offenes Ohr finden würden, denn gerade die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden werden von der Steuerlast fast erdrückt. Nur halte ich es nicht für richtig, daß den Wohlfahrtsämtern die Prüfung der Bedürfnisfrage überlassen werden soll. Die ganze Sache würde dann nach Almosen schmecken, und dazu haben unsere Handwerker und Gewerbetreibenden doch noch zu viel Stolz. Richtig wäre es nach meiner Auffassung, wenn die Anträge auf Stundung oder Ermäßigung der Steuern oder sonstigen Abgaben von einer Kommission geprüft würden, deren Mitglieder direkt aus den interessierten Kreisen gewählt würden. Gerade hier in So- lingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und Gewerbetreibenden zu haben. Ich gebe ohne weiteres zu, daß die Verwaltung zur Bestreitung der ungeheuren Ausgaben Geld haben muß, daß dieses jedoch auf Kosten Minderbemittelter beschafft werden muß, ist mir nicht verständlich. Es gibt doch noch ganz andere Mög- lichkeiten, etwaige Steuerausfälle hereinzubringen. Vielleicht lohnte es sich, wenn die Verwaltung sich etwas mehr um die Schieber und verwandte Berufe kümmern würde. Es ist doch stadtbekannt, daß diese Auchgewerbetreibenden ihr Geschäft überhaupt nicht angemeldet haben und demzufolge auch keine Steuern zahlen. Wenn diese Leute mal rücksichtslos herangeholt würden, dann könnte mancher Ermäßigungs- antrag berücksichtigt werden. Daß diese Leute wirklich hohe Ein- nahmen erzielen, kann man am besten beurteilen, wenn man mal bei verschiedenen Cafés einen Rundgang unternimmt. Hier wird manch- mal in einer Nacht mehr verzecht als ein ehrlicher Handwerker in einer Woche verdienen kann. Auch die Anregung betreffs Bezuges von verbilligter Milch und Heizungsmaterial halte ich für unrichtig. Ein solches Beginnen würde wieder den Charakter eines Almosens an sich haben und viele Minderbemittelte zurückhalten. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, daß sich die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden fest zusammenschließen, um vereint ihre berechtigten Ansprüche zu vertreten. Gerade am Stande dieser sogenannten Min- derbemittelten hat die Gemeinde das größte Interesse, daß er erhalten bleibt. Sch.“
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Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923
Aus Stadt und Umgegend. Solingen, 19. Mai. Wer ist minderbemittelt? Während man früher nur einen Unterschied zwischen Armen (Almosenempfängern, Bedürftigen) und anderen Einwohnern zu machen pflegte, wobei das Steuerzahlen eine wesentliche Rolle spielte, ist heute durch die veränderten Zeitverhältnisse eine neue Gruppe dazugetreten, die Minderbemittelten, die nicht reich und auch nicht einmal bemittelt zu nennen sind, die aber teils wegen ihres Einkommens und ihrer Vermögenslage, teils wegen der von ihnen selbst geübten Zurückhaltung für den Bezug von Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht in Betracht kommen. Sie stehen gewissermaßen zwischen Tür und Angel; ihre eigenen Mittel reichen kaum aus, den täglichen Lebensunter- halt zu bestreiten, sie scheuen sich indessen davor, die Allgemein- heit zur Gewährung von Zuschüssen anzurufen. Der Notbedarf der Armen ist durch die Tarifsätze und die Richtlinien der unterstützenden Behörden zwar in knappster Form, aber doch immerhin noch so gedeckt, daß sie ihr Dasein fristen können, – bei den Minderbemittelten sitzt Frau Sorge täglich am Tisch zu Gast. Welche Ursachen haben nun zu der Not der Minder- bemittelten geführt? 19. Mai 1923 weiterlesen →
Walder Stadtverordnetenversammlung: Die KPD-Fraktion stellt zwölf Anträge zur Unterstützung Bedürftiger, die aber von der Mehrheit des Kollegiums nicht angenommen werden.
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Zweite Sitzung der Stadtverordneten am 9.März 1923. /20. von Punkt 4 ab
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mitteilungen; 2. Erhebung weiterer 8 Gewerbesteuerquartale zwecks teilweiser Deckung des Fehlbetrages für 1922; 3. Stellungnahme zu dem Beschluß der Bau- und Wege- baukommission, betr. Fortsetzung der Bautätigkeit im Jahre 1923. Aufbringung der Mittel; 4. Niederlegung der Stadthalle; 5. Erhöhung der Baupolizeigebühren; 6. Herstellung von Bürgersteigen an verschiedenen Straßen; 7. Bezeichnung derjenigen Straßen, welche unter das Ortsstatut; betr. die Anlegung, Verbesserung bezw. Veränderung und Unterhaltung der öffent- lichen Straßen und Plätze der Stadtgemeinde Wald vom 26. Juni 1913 fallen; 8. Erhöhung des Pflegegeldes für die Ziegenböcke und der Ziegenabgabe; 9. Antrag des Oberbürgermeisters in Solingen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Solinger Stadttheaters. 10. Einziehung der 6. Schulstelle an der katholischen Schule Luisenstraße und der 4. Schulstelle an der katho- lischen Schule Delle; 11. Antrag eines Großabnehmers auf Preisermäßigung für Industriegas; 12. Anträge der K. P. D. Stadtratsfraktion: 1. a) Bereitstellung von Mitteln für die Unterstüt- zung aller Bedürftigen zur Beschaffung von Milch für Säuglinge, Schwangere, Kinder, Kranke und Alte. b). Alle im Bereich der Gemeinde erzeug- te Milch wird beschlagnahmt und zur bevorzug- ten Versorgung der unter a genannten Perso- nen verwandt.
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2. Einführung der obligatorischen Schulspeisung und Beschaf- fung von Kleidung für die Kinder Minderbemittelter. 3. Gewährung freier Lernmittel für die Volks- und Fort- bildungsschüler. 4. a) Die Erstlingswäsche für alle in der Gemeinde geborenen Kinder wird von der Stadt oder Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt, evtl. durch die Einrichtung sogenannter Wanderkörbe. b) Die Gemeinde übernimmt die Entbindungskosten für die Angehörigen aller Bür- ger, deren Jahreseinkommen nach dem Stande der Löhne von Mitte Februar 1923 jährlich weniger wie 3 ½ Millionen beträgt. Ebenfalls die Kosten ärztlicher und evtl. Krankenhausbehandlung. Die Leistungen der Krankenkasse werden angerechnet. 5. a) Errichtung eines kommunalen Friedhofes und Kom- munalisierung des Bestattungswesens. b) Bis zur Ein- richtung des unter a Bezeichneten wird allen Lohn- und Gehaltsempfängern nach den gleichen Grundsätzen wie bei 4 bei Sterbefällen Sarg, Grab und Leichen- wagen von der Stadt unentgeltlich gestellt. 6. Staffelung der Preise für Gas, Wasser und Elektrizität. 7. Aller überflüssiger Wohnraum wird beschlagnahmt und wohnungsbedürftigen Familien zugewiesen. Jede Familie hat Anspruch auf eine Küche, ein Wohnzim- mer, je ein Schlafzimmer für das Ehepaar und zwei Kinder bis 10 Jahren oder zwei Kinder gleichen Ge- schlechts über 10 Jahre und je ein Kind über 10 Jahre verschiedenen Geschlechts. Aller Wohnraum, der über diese Norm hinausgeht, gilt als überflüssig und ist zu beschlagnahmen. 8. a) Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit sind um- fangreiche Notstandsarbeiten sofort vorzubereiten. Die Notstandsarbeiter werden nach dem jeweiligen Tarif der Bauarbeiter entlohnt. b. Wer als Notstands- arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit nicht beschäftigt werden kann oder zur Verrichtung solcher wegen Krankheit oder Gebrechen nicht in der Lage ist, er-
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hält den unter 8a bezeichneten Lohnsatz als Unter- stützung. 9. Der von den örtlichen Betriebsräten eingesetzte oder in einer öffentlichen Volksversammlung eingesetzte Kontrollausschuß wird von der Gemein- debehörde als Organ zur Wucherbekämpfung aner- kannt, und werden diesem für die Durchführung seiner Aufgaben Polizeirechte übertragen. 10. Weil die Krankenkassen die Pflegesätze für das Krankenhaus nicht mehr zahlen, werden allen Versicherten die Pflegesätze 3. Klasse seitens des Wohlfahrtsamtes gezahlt. 11. An den Preußischen Landtag ist folgender drin- gende Antrag zu richten: Die Staatsregierung zu beauftragen, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß den Gemeinden die Möglichkeit gege- ben wird, unter Ausschaltung des Großhandels direkt vom Kohlensyndikat Kohlen zu beziehen zur Verteilung an die minderbemittelte Bevölke- rung und zum Zwecke der Kommunalisierung der Kohlenversorgung überhaupt. An den Reichs- tag ist derselbe Antrag ebenfalls direkt zu richten. 12. An den Reichstag ist ein Antrag zu richten, nach welchem allen Arbeitern und Angestellten, die infolge der Abschnürung des besetzten Gebiets arbeitslos werden, auf Kosten des Reiches der volle Lohn als Unterstützung gewährt wird. ______________
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zu 12. Die gesamten Anträge werden vertagt. Den einzelnen Punkten soll jedoch, soweit wie möglich, Rechnung getragen werden. Der Bürgermeister sagt zu, dort zu helfen, wo Not ist.