Schlagwort-Archive: Minderbemittelte

25. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 25. Oktober 1923

Maßnahmen der Stadt Ohligs zur Ernährungssicherung

       Ohligs, 24. Okt[ober]. Um die Sicherstellung der Ernährung. Aus
dem Rathaus wird geschrieben: Der Finanz- und der Verwaltungs-
ausschuß waren am 23. d[e]s M[ona]ts zusammengetreten, um über die allge-
meine Lage und die zu treffenden Maßnahmen zur Sicherstellung der
Ernährung in der nächsten Zeit zu beraten. Hierzu waren von der
Fraktion der kommunistischen Partei eine Anzahl Anträge vorgelegt
worden. Bürgermeister Sauerbrey legte eingangs der Verhandlungen
die finanzielle Lage der Stadt dar und machte Mitteilung von den von
der Verwaltung bisher getroffenen Maßnahmen. Um der dringendsten
Not zu steuern, habe die Verwaltung gleich nach Abbau der Rhein-
und Ruhrhilfe im Verein mit dem Lebensmitelhandel [sic!] Waren an die
minderbemittelte Bevölkerung abgegeben. Ferner sei die Volksküche
in Betrieb gesetzt worden, um den Ledigen die Möglichkeit zu geben,
am Tage eine warme Mahlzeit zu erhalten. Mit der Industrie sei in
Verbindung getreten worden wegen Oeffnung der Betriebe und wegen
Unterstützung der von der Verwaltung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen.
Die eingehenden, längeren Verhandlungen des Finanz- und des Ver-
waltungsausschusses, die den Ernst der augenblicklichen Lage wider-
spiegelten, fanden ihren Niederschlag in folgenden Beschlüssen: Die
Volksküche soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden, um wei-
teren Volkskreisen warme Speisen zu liefern. Die Abgabe von Lebens-
mitteln soll eingestellt werden, weil die Erfahrungen gezeigt haben,
daß ein größerer Personenkreis die Lebensmittel abgehoben hat, der
diese nicht benötigte. Die Stadt ist nicht mehr in der Lage, weiterhin
die erforderlichen Mittel hierfür aufzubringen. Den notleidenden
Bevölkerungskreisen soll im Wege der allgemeinen Wohlfahrt in groß-
zügiger Weise geholfen werden. Hierbei soll nicht schematisch vorge-
gangen werden, sondern in allen Fällen die Bedürftigkeit maßgebend sein.

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4. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1923

Kleingärten werden als probates Mittel angesehen, der Not der „minderbemittelten Bevölkerung“ entgegenzuwirken.

                                     Kleingartenbestrebungen.
       Die Bedeutung des Kleingartenbaues für die städtische Bevölke-
rung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht ist be-
reits in den Jahren vor dem Kriege in steigendem Maße erkannt
worden. Unter den Wirkungen des Krieges haben die Arbeiter- und
Schrebergärten wesentlich an Bedeutung gewonen [sic!]. Abgesehen da-
von, daß sie die städtische Bevölkerung zu gesunder Tätigkeit ins
Freie hinausführen und somit Gesundheit und Gemüt günstig beein-
flussen, liefern die Gärten auch nicht unerhebliche Erträge an Obst
und Gemüse und tragen so damit bei, der minderbemittelten Be-
völkerung die Beschaffung nahrhafter Kost wesentlich zu erleichtern.
       Um den Kleingärten einen vollen Schutz ihrer Bestrebungen zu
gewähren, sah sich das Reich genötigt, gesetzgeberische Maßnahmen
zu treffen. Der Schutz wurde gewährt in der Kleingarten- und
Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919.
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24. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 24. Mai 1923

Bedürftige Erwerbstätige: „Gerade hier in Solingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und Gewerbetreibenden zu haben.“

                                      Wer ist minderbemittelt?
       :  Zu dem unter dieser Ueberschrift in Nr. 115 des „Solinger
Tageblattes“ veröffentlichten Artikel wird uns aus unserem Leserkreise
folgendes geschrieben:
       „Es wäre freudig zu begrüßen, wenn die Anregungen des Ver-
fassers bei unseren Behörden ein offenes Ohr finden würden, denn
gerade die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden werden von
der Steuerlast fast erdrückt. Nur halte ich es nicht für richtig, daß
den Wohlfahrtsämtern die Prüfung der Bedürfnisfrage überlassen
werden soll. Die ganze Sache würde dann nach Almosen schmecken,
und dazu haben unsere Handwerker und Gewerbetreibenden doch noch
zu viel Stolz. Richtig wäre es nach meiner Auffassung, wenn die
Anträge auf Stundung oder Ermäßigung der Steuern oder sonstigen
Abgaben von einer Kommission geprüft würden, deren Mitglieder direkt
aus den interessierten Kreisen gewählt würden. Gerade hier in So-
lingen liegen die Verhältnisse sehr im Argen, und man scheint bei der
Verwaltung keinerlei Verständnis für die Not der Handwerker und
Gewerbetreibenden zu haben. Ich gebe ohne weiteres zu, daß die
Verwaltung zur Bestreitung der ungeheuren Ausgaben Geld haben
muß, daß dieses jedoch auf Kosten Minderbemittelter beschafft werden
muß, ist mir nicht verständlich. Es gibt doch noch ganz andere Mög-
lichkeiten, etwaige Steuerausfälle hereinzubringen. Vielleicht lohnte
es sich, wenn die Verwaltung sich etwas mehr um die Schieber und
verwandte Berufe kümmern würde. Es ist doch stadtbekannt, daß diese
Auchgewerbetreibenden ihr Geschäft überhaupt nicht angemeldet haben
und demzufolge auch keine Steuern zahlen. Wenn diese Leute mal
rücksichtslos herangeholt würden, dann könnte mancher Ermäßigungs-
antrag berücksichtigt werden. Daß diese Leute wirklich hohe Ein-
nahmen erzielen, kann man am besten beurteilen, wenn man mal bei
verschiedenen Cafés einen Rundgang unternimmt. Hier wird manch-
mal in einer Nacht mehr verzecht als ein ehrlicher Handwerker in
einer Woche verdienen kann. Auch die Anregung betreffs Bezuges
von verbilligter Milch und Heizungsmaterial halte ich für unrichtig.
Ein solches Beginnen würde wieder den Charakter eines Almosens
an sich haben und viele Minderbemittelte zurückhalten. Vielleicht
tragen diese Zeilen dazu bei, daß sich die Handwerker und kleinen
Gewerbetreibenden fest zusammenschließen, um vereint ihre berechtigten
Ansprüche zu vertreten. Gerade am Stande dieser sogenannten Min-
derbemittelten hat die Gemeinde das größte Interesse, daß er erhalten
bleibt.                                                 Sch.“

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19. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Mai 1923

                                Aus Stadt und Umgegend.
                                                                                    Solingen, 19. Mai.
                                 Wer ist minderbemittelt?
       Während man früher nur einen Unterschied zwischen Armen
(Almosenempfängern, Bedürftigen) und anderen Einwohnern zu
machen pflegte, wobei das Steuerzahlen eine wesentliche Rolle
spielte, ist heute durch die veränderten Zeitverhältnisse eine neue
Gruppe dazugetreten, die Minderbemittelten, die nicht reich und
auch nicht einmal bemittelt zu nennen sind, die aber teils wegen
ihres Einkommens und ihrer Vermögenslage, teils wegen der
von ihnen selbst geübten Zurückhaltung für den Bezug von
Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht in Betracht
kommen. Sie stehen gewissermaßen zwischen Tür und Angel;
ihre eigenen Mittel reichen kaum aus, den täglichen Lebensunter-
halt zu bestreiten, sie scheuen sich indessen davor, die Allgemein-
heit zur Gewährung von Zuschüssen anzurufen. Der Notbedarf
der Armen ist durch die Tarifsätze und die Richtlinien der
unterstützenden Behörden zwar in knappster Form, aber doch
immerhin noch so gedeckt, daß sie ihr Dasein fristen können, –
bei den Minderbemittelten sitzt Frau Sorge täglich am Tisch
zu Gast. Welche Ursachen haben nun zu der Not der Minder-
bemittelten geführt?
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9. März 1923

[…]

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Protokolle V-D-01-Bd-06, Sitzung 9. März 1923

Walder Stadtverordnetenversammlung: Die KPD-Fraktion stellt zwölf Anträge zur Unterstützung Bedürftiger, die aber von der Mehrheit des Kollegiums nicht angenommen werden.

[Seite 42]

Zweite Sitzung der Stadtverordneten am 9. März 1923.
                                                                                           /20. von Punkt 4 ab

                       Tagesordnung:

   1. Geschäftliche Mitteilungen;
   2. Erhebung weiterer 8 Gewerbesteuerquartale zwecks
       teilweiser Deckung des Fehlbetrages für 1922;
   3. Stellungnahme zu dem Beschluß der Bau- und Wege-
        baukommission, betr. Fortsetzung der Bautätigkeit
        im Jahre 1923. Aufbringung der Mittel;
   4. Niederlegung der Stadthalle;
   5. Erhöhung der Baupolizeigebühren;
   6. Herstellung von Bürgersteigen an verschiedenen
        Straßen;
   7. Bezeichnung derjenigen Straßen, welche unter
       das Ortsstatut; betr. die Anlegung, Verbesserung
       bezw. Veränderung und Unterhaltung der öffent-
       lichen Straßen und Plätze der Stadtgemeinde Wald
       vom 26. Juni 1913 fallen;
   8. Erhöhung des Pflegegeldes für die Ziegenböcke
       und der Ziegenabgabe;
   9. Antrag des Oberbürgermeisters in Solingen auf
       Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des
       Solinger Stadttheaters.
10. Einziehung der 6. Schulstelle an der katholischen Schule
       Luisenstraße und der 4. Schulstelle an der katho-
       lischen Schule Delle;
11. Antrag eines Großabnehmers auf Preisermäßigung
       für Industriegas;
12. Anträge der K. P. D. Stadtratsfraktion:
      1. a) Bereitstellung von Mitteln für die Unterstüt-
               zung aller Bedürftigen zur Beschaffung von Milch
               für Säuglinge, Schwangere, Kinder, Kranke und
               Alte. b). Alle im Bereich der Gemeinde erzeug-
               te Milch wird beschlagnahmt und zur bevorzug-
               ten Versorgung der unter a genannten Perso-
               nen verwandt.

[Seite 43]

      2. Einführung der obligatorischen Schulspeisung und Beschaf-
          fung von Kleidung für die Kinder Minderbemittelter.
      3. Gewährung freier Lernmittel für die Volks- und Fort-
          bildungsschüler.
      4. a) Die Erstlingswäsche für alle in der Gemeinde geborenen
          Kinder wird von der Stadt oder Gemeinde unentgeltlich
          zur Verfügung gestellt, evtl. durch die Einrichtung
          sogenannter Wanderkörbe. b) Die Gemeinde übernimmt
          die Entbindungskosten für die Angehörigen aller Bür-
          ger, deren Jahreseinkommen nach dem Stande der Löhne
          von Mitte Februar 1923 jährlich weniger wie 3 ½
          Millionen beträgt. Ebenfalls die Kosten ärztlicher
          und evtl. Krankenhausbehandlung. Die Leistungen
          der Krankenkasse werden angerechnet.
      5. a) Errichtung eines kommunalen Friedhofes und Kom-
          munalisierung des Bestattungswesens. b) Bis zur Ein-
          richtung des unter a Bezeichneten wird allen Lohn-
          und Gehaltsempfängern nach den gleichen Grundsätzen
          wie bei 4 bei Sterbefällen Sarg, Grab und Leichen-
          wagen von der Stadt unentgeltlich gestellt.
      6. Staffelung der Preise für Gas, Wasser und Elektrizität.
      7. Aller überflüssiger Wohnraum wird beschlagnahmt und
          wohnungsbedürftigen Familien zugewiesen. Jede
          Familie hat Anspruch auf eine Küche, ein Wohnzim-
          mer, je ein Schlafzimmer für das Ehepaar und zwei
          Kinder bis 10 Jahren oder zwei Kinder gleichen Ge-
          schlechts über 10 Jahre und je ein Kind über 10 Jahre
          verschiedenen Geschlechts. Aller Wohnraum, der über
          diese Norm hinausgeht, gilt als überflüssig und
          ist zu beschlagnahmen.
      8. a) Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit sind um-
          fangreiche Notstandsarbeiten sofort vorzubereiten.
          Die Notstandsarbeiter werden nach dem jeweiligen
          Tarif der Bauarbeiter entlohnt. b. Wer als Notstands-
          arbeiter im Falle von Arbeitslosigkeit nicht beschäftigt
          werden kann oder zur Verrichtung solcher wegen
          Krankheit oder Gebrechen nicht in der Lage ist, er-

[Seite 44]

          hält den unter 8a bezeichneten Lohnsatz als Unter-
          stützung.
     9. Der von den örtlichen Betriebsräten eingesetzte
         oder in einer öffentlichen Volksversammlung
         eingesetzte Kontrollausschuß wird von der Gemein-
         debehörde als Organ zur Wucherbekämpfung aner-
         kannt, und werden diesem für die Durchführung
         seiner Aufgaben Polizeirechte übertragen.
  10. Weil die Krankenkassen die Pflegesätze für das
         Krankenhaus nicht mehr zahlen, werden allen
         Versicherten die Pflegesätze 3. Klasse seitens des
         Wohlfahrtsamtes gezahlt.
  11. An den Preußischen Landtag ist folgender drin-
        gende Antrag zu richten: Die Staatsregierung zu
        beauftragen, bei der Reichsregierung dahin zu
        wirken, daß den Gemeinden die Möglichkeit gege-
        ben wird, unter Ausschaltung des Großhandels
        direkt vom Kohlensyndikat Kohlen zu beziehen
        zur Verteilung an die minderbemittelte Bevölke-
        rung und zum Zwecke der Kommunalisierung
        der Kohlenversorgung überhaupt. An den Reichs-
        tag ist derselbe Antrag ebenfalls direkt zu
        richten.
 12. An den Reichstag ist ein Antrag zu richten, nach
        welchem allen Arbeitern und Angestellten, die
        infolge der Abschnürung des besetzten Gebiets
        arbeitslos werden, auf Kosten des Reiches der
        volle Lohn als Unterstützung gewährt wird.
                      ______________
    
[…]


[Seite 54]

zu 12. Die gesamten Anträge werden vertagt. Den einzelnen
              Punkten soll jedoch, soweit wie möglich, Rechnung getragen
              werden. Der Bürgermeister sagt zu, dort zu helfen,
              wo Not ist. 


[…]


Wenn Sie sich das vollständige Protokoll vom 9. März 1923 ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Wald: Stadtverordnetenversammlungen 1922-1925