Schlagwort-Archive: Militärgericht

8. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. Dezember 1923

Britisches Kriegsgericht verkündet Urteile im Zusammenhang mit den Ohligser Unruhen

       Ohligs, 8. Dez[ember]. Nachspiele der Ohligser Unruhen. In der
letzten Sitzung des britischen Kriegsgerichts hatten sich eine Anzahl
von Teilnehmern an den Zusammenstößen mit der Schupo zu verant-
worten. Sie waren wegen des Besitzes verbotener Waffen angeklagt.
Ein Angeklagter, bei dem ein Armeegewehr gefunden wurde, erhielt
11 Monate Gefängnis. Mehrere andere wurden wegen Besitzes von
Schlagringen zu kleineren Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Teilnehmer,
dessen Bruder ein Opfer der Unruhen geworden ist, wurde frei-
gesprochen. Weitere Verhandlungen vor den britischen Gerichten in
Ohligs und Köln stehen noch aus.

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1. September 1923

Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. September 1923

Bei Zuwiderhandlung gegen Anordnungen der Besatzungsbehörden drohen hohe Strafen.

       Wald, 30. Aug[ust]. Verstöße gegen Besatzungsmaßnahmen. Die
Bevölkerung wird erneut auf die schweren Strafen hingewiesen,
die die Militärgerichte der Besatzungsarmee für Uebertre-
tung gewisser Verordnungen verhängen. Zur allgemeinen War-
nung mögen zum Beispiel folgende Straffälle dienen: Ein Cafe-
hausbesitzer wurde zu 6 Wochen Haft verurteilt, weil er Kümmel
an einen Soldaten verabreicht hatte. – Eine Strafe von 9 Mo-
naten Haft traf eine Person wegen unerlaubten Besitzes eines
Revolvers und Munition. – In anderen ähnlichen Fällen wur-
de gleich lange und noch längere Freiheitsstrafen verhängt. Die
genaueste Beachtung der Verordnungen der Besatzungsarmee ist
jeder Person im eigensten Interesse anzuraten.

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25. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juli 1923

Brieftauben müssen den Besatzern angezeigt werden.

                   Bekanntmachung.

   Auf Grund der Verordnung des Rheinlandab-
kommens vom 28. Juni 1919 werden alle Brief-
taubenhalter ersucht, dem Besatzungsamt, Friedens-
platz, bis 1. August 1923 eine genaue Nachweisung
über den Bestand der Brieftauben einzureichen.
   Bei Unterlassung sind Strafen durch das franz.
Militärgericht zu gewärtigen.
         Siegburg, den 23. Juli 1923
                                    Der Bürgermeister.

13. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1923

Ein Woche  nach dem Solinger Tageblatt veröffentlicht auch die Bergische Arbeiterstimme die Presseerklärung der Stadtverwaltung Ohligs zu den Dynamit-Verhaftungen in Ohligs, ergänzt um einen Kommentar ihrer Sichtweise auf die Ereignisse.

                                 Ohligs
           Der Dynamit–Transport des faszistischen
                          Mordgesindels.
       Vom Bürgermeisteramt wird uns geschrieben: Ueber die
Verhaftung der am 26. Juni in Ohligs festgenommenen
Deutschen, welche größere Mengen Sprengstoff bei sich führten,
hatte die Verwaltung der Presse aus ganz bestimmten Grün-
den keine Mitteilung zugehen lassen. Da sich die Presse nun-
mehr des Falles trotzdem bemächtigt und teils falsche Mel-
dungen gebracht hat und einige Zeitungen den Fall politisch
auszuschlachten versuchen, muß die Verwaltung aus ihrer, im
Interesse der Deutschen geübten Zurückhaltung heraustreten und
der Oeffentlichkeit das vorliegende Material unterbreiten.
13. Juli 1923 weiterlesen

30. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. Juni 1923

Mutmaßlich geplanter Sprengstoffanschlag durch Verhaftungen in Ohligs vereitelt.

       -ab-  Ohligs, 30. Juni. Ueber zwei Zentner Dynamit be-
schlagnahmt wurden in der Nacht zum Donnerstag in Ohligs.
Wegen des Verdachtes des Diebstahles nahm die Polizei drei mit
dem Spätzuge eingetroffene Leute fest, die schweres Gepäck tru-
gen. Bei der Durchsuchung desselben wurde festgestellt, daß es
große Mengen Dynamit enthielt. Von den Verhafteten wurde
erklärt, daß das Dynamit zur Sprengung der Neußer Rhein-
brücke bestimmt gewesen sei. Sie sagten weiter aus, daß sie
einem Sprengtrupp angehörten. Von den Franzosen verfolgt,
sei es ihnen gelungen, nach Hagen zu entkommen, wo sie den
Sprengstoff in Empfang genommen und nach Ohligs geschafft
hätten. Der britische Kreisoffizier ordnete die Ueberführung der
Verhafteten nach Köln an. In der Zwischenzeit war bereits ein
französischer General mit Gefolge in Ohligs erschienen, der die
Auslieferung verlangte. Diese ist bisher durch die britische Be-
hörde nicht erfolgt, vielmehr verlautet, daß die Leute sich vor
dem britischen Kriegsgericht wegen unerlaubtem Besitz von
Sprengstoffen zu verantworten haben. Die Verhafteten stammen
aus München, Hagen und einem kleinen westfälischen Ort. Sie
erklärten, dem rechten Flügel der deutschnationalen Partei anzu-
gehören und im vaterländischen Interesse gehandelt zu haben.

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20. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Juni 1923

Gerichtsverhandlung im Mordfall Graf vor dem belgischen Militärgericht

Aachen, 12.  Juni.            Die Revisionsverhandlung
der wegen Ermordung des Leutnants Graf vom
belgischen Kriegsgericht zu Todes- bezw. schweren
Freiheitsstrafen verurteilten Schupobeamten Rein-
hardt und Genossen, die heute stattfinden sollte,
ist nach kurzen Reden der beiderseitigen Rechts-
anwälte auf den 31. Juli vertagt worden. Man
hofft, daß bis dahin die in Stettin sitzenden An-
geklagten hier zur Stelle sind.

13. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1923

Geldstrafen für Geschäftsleute in Andernach wegen Mißachtung der vorgeschriebenen Preisausweisung

Andernach, 7. Juni          Etwa fünfzig Personen
von hier, zumeist Geschäftsleute, Gastwirte und
Gasthofbesitzer, standen vor dem französischen Mi-
litärgericht, weil sie der Verordnung über das
Anbringen von Preisschildern in Geschäften nicht
nachgekommen waren. Es wurden Geldstrafen
von 75 000, 100 000, 150 000, 200 000 und
250 000 Mark verhängt.

10. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1923

Die Belästigungen und Anfeindungen von Angehörigen der Besatzungsmächte scheinen auch in Solingen zuzunehmen.

       – Die Besatzungsbehörde hier führt Klage darüber, daß in
letzter Zeit, namentlich zur Abendstunde Offizier- und Unteroffizier-
frauen in den Straßen der Stadt und selbst in ihren Wohnungen
von Bürgern der Stadt belästigt werden. Ferner sollen Mitglieder
der Besatzungsmächte – angestellte Zivilbeamte – in öffentlichen
Lokalen der Stadt durch einheimische Bürger belästigt worden sein.
Die Besatzungsbehörde ersucht deshalb die Polizeiverwaltung hier,
die Bürger Solingens auf das Ungehörige solcher Handlungsweise
hinzuweisen, da im Wiederholungsfalle die Schuldigen zur Aburtei-
lung vor das britische Militärgericht gestellt werden.