Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. November 1923
Im besetzten Gebiet werde die Versorgung mit Lebensmittelmarken für Brot eingestellt. Die bereits ausgegebenen Marken verlieren ihre Gültigkeit.
Bekanntmachung.
Laut Verfügung des Preußischen Landesgetrei-
deamtes wird gemäß § der Verordnung zur
Ergänzung des Gesetzes zur Sicherung der Brot-
versorgung im Wirtschaftsjahr 1923-24 vom 23.
10. 23 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 1039) die
Markenbrotversorgung im besetzten Gebiet mit
dem 18. 11. 1923 eingestellt.
Mit dem gleichen Tage tritt meine Anord-
nung vom 5. Oktober 1922 betr. den Verkehr
und den Verbrauch des durch die Kreisgetreide-
stelle gelieferten Mehles und der daraus herzu-
stellenden Erzeugnisse, außer Kraft. Die für
die Woche vom 18.11. und die folgenden Wochen
ausgegebenen Brotkarten verlieren mit dem 18.
11. ihre Gültigkeit und werden nicht mehr be-
liefert. Voms 19. 11. ab setzt die freie Be-
wirtschaftung von Mehl und Brot ein.
Siegburg, 17. November 1923.
Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende