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26. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 26. März 1923

Die von den britischen Besatzern ausgestellten Erlaubnisscheine verhindern Beschlagnahmungen von Kraftfahrzeugen bei Fahrten durch französisch besetztes Gebiet.

       -sn- Ueber den Verkehr mit Kraftwagen bei Ueberschreiten
der französischen Postenlinien hat die französische Besetzungsbe-
hörde eine neue Verfügung erlassen, die auch für den Solinger
Bezirk von Wichtigkeit ist und deswegen im folgenden inhaltlich
von einer örtlichen deutschen Behörde zur Kenntnisnahme weiter-
gegeben wird: „Sämtliche Besitzer von Lastkraftwagen, Personen-
wagen oder Motorräder[n] werden nochmals darauf hingewiesen,
daß sie bei Ueberschreitung der französischen Postlinie im Be-
sitze eines besonderen Erlaubnisscheines sich befinden müssen.
Diese Erlaubnisscheine werden durch den kommandierenden Ge-
neral des Brückenkopfes Düsseldorf oder die englische Be-
hörde (blaue Karte) ausgestellt. Die Kraftwagen ohne diese Er-
laubnisscheine werden mit ihrem Führer festgehalten. Die Po-
stenlinie darf nur überschritten werden: an der Straße nach El-
berfeld in Cronenfeld, Straße nach Remscheid, Ronsdorf und
Lüttringhausen in Remscheid-Haddenbach, Straße nach Rade-
vormwald in Lennep.“

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