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27. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 27. Dezember 1923

Das Notgeld des Kreises Solingen wird vom Kreis „so viel wie möglich in Rentenmark“ umgetauscht.

         Die Einlösung des wertbeständigen Kreisnotgeldes.

         Das Landratsamt teilt mit:
       Das wertbeständige Kreisnotgeld ist bekanntlich voll gedeckt
durch Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches. Diese mußten
in Berlin auf gesperrtem Konto bei der Reichsbank hinterlegt
werden. Nun zeigte sich aber, nachdem die Mark stabil geworden
war, ein immer dringenderes Bedürfnis nach Umwechslung, dem
der Kreis auch in weitem Maße entgegen gekommen ist. Den
Hauptteil der gezeichneten Goldschatzanweisungen wollte der
Reichsfinanzminister aber nur dann freigeben, wenn der Aufruf
des Notgeldes erfolgt wäre. Deshalb mußte der Kreis sein wert-
beständiges Notgeld aufrufen. Die Frist des Aufrufs war mit
einem Monat vorgeschrieben. Der Kreis wird aber auch über
diese Frist hinaus sein wertbeständiges Geld einlösen, so daß
niemand um die Innehaltung des Termins besorgt zu sein braucht.
Es wird sich im Gegenteil empfehlen, mit der Einwechslung noch
etwas zu warten, da zu hoffen ist, daß sich in einiger Zeit der
Umtausch in ein handelssicheres Zahlungsmittel bewerkstelligen
läßt, als es die sechsprozentigen Reichsgoldschatzanweisungen dar-
stellen, die mehr den Charakter eines Anlagepapieres haben und
bislang vom Reich nur bis 10 Dollars herabgestückelt sind. Der
Kreis ist bemüht, möglichst viel davon gegen Rentenmark, evtl.
gegen das hoffentlich bald herauskommende wertbeständige Geld
der Landesbank zu tauschen und dann damit sein Geld einzu-
wechseln. Die Einwechslung wird selbstverständlich nicht nur in
Opladen, sondern auch bei der Handelskammer in Solingen ge-
schehen, wie das auch bisher gewesen ist, vorläufig allerdings in
Goldschatzanweisungen, deren kleinstes Stück, wie erwähnt, bisher
noch zehn Dollar ist. In der Bekanntmachung konnte keine An-
gabe anderer Umwechslungsstellen gemacht werden, da die dazu
notwendigen Vereinbarungen nicht so schnell getroffen werden
konnten, wie der vom Finanzminister als unerläßliche Voraus-
setzung der Freigabe der Goldschatzanweisung geforderte Aufruf
erscheinen mußte.
                                         *       *       *


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21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Einziehung des Notgeldes: Bis zum 18. Januar 1924 kann der sogenannte Lucas-Dollar umgetauscht werden.   

                     Landkreis Solingen.
       Aufruf des wertbeständigen Notgeldes
                             des Kreises.
       Das wertbeständige Notgeld des Kreises
wird hiermit aufgerufen. Es wird bis zum
18. Januar einschließlich täglich vormittags
von 9–1 Uhr mit Ausnahme der Samstag-
vormittage bei der Kreiskommunalkasse gegen
Goldschatzanweisungen oder einen gleichwertigen
Barbetrag, nach Wahl der Kreiskommunalkasse,
eingetauscht.
       Opladen, den 17. Dezember 1923.
                                              Der Landrat: Lucas.


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17. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 17. Dezember 1923

Wertbeständiges Notgeld des Landkreises verliert an Akzeptanz

       Ohligs, 17. Dez[ember]. Das Ende des Landkreis-Dollars. Vom Ver-
band für Kleinhandel und Gewerbe wird uns geschrieben: Weite Kreise
des Kleinhandels und Gewerbes sind nicht mehr in der Lage, weiterhin
das „Notgeld“ in Zahlung zu nehmen, trotzdem es in Goldanleihe
umgetauscht wird und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Lieferanten
des Kleinhandels nehmen, seitdem die Stabilisierung der Papiermark
eingetreten ist, fast allenthalben keine Anleihe mehr in Zahlung; 2. der
Kleinhändler kann mit dem Notgeld bezw. Goldanleihe bei den Banken
und Sparkassen keine Papiergeldschulden abdecken, muß vielmehr für
diese täglich bis zu 6 Prozent Zinsen zahlen; 3. der einzige Weg, Gold-
anleihe in Papiermark umzusetzen – Verkauf an der Börse – ist für
den Kleinhändler, dessen Betriebsmittel knapp ist, ungangbar. Der
Kleinhandel wird nach wie vor bemüht sein, der in Notgeld gelöhnten
Verbraucherschaft entgegenzukommen, muß aber zur Aufklärung mit-
teilen, daß dies aus den erwähnten Gründen nicht möglich sein wird.
Zur Beseitigung der Mißstände ist entweder die Beseitigung der ge-
nannten Schwierigkeiten erforderlich oder die Entlohnung der Ver-
braucherschaft darf nicht mehr in wertbeständigem Notgeld des Kreises
erfolgen.

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6. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 6. Dezember 1923

Geldverkehr im Landkreis Solingen: „Im allgemeinen freut man sich darüber, daß endlich wertbeständige Verhältnisse eintreten und dem Geldentwertungsfaktor, der eine so große und schädliche Rolle spielte, nunmehr der Garaus gemacht werden kann.“

                            Aus Stadt und Umgegend.
                                                          Solingen, 6. Dezember.
              Eine Vorlesung über den Landkreis-Dollar.
       Der Landrat bittet uns um Veröffentlichung folgenden
Artikels. Er ist das Ergebnis von Besprechungen, die reichlich
spät zum Abschluß gekommen sind, auf die wir aber auch in der
gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ schon hinweisen
konnten.
       „Ueber die Bewertung des wertbeständigen Notgeldes, das der
Landkreis Solingen in Verbindung mit der Handelskammer So-
lingen herausgegeben hat, bestehen Unklarheiten. Der Kreis löst
das Geld nach Aufruf ein gegen Goldschatzanweisungen oder einen
wertbeständigen Barbetrag, etwa Rentenmark. Das Notgeld ist
in vollem Umfange durch Devisen und Goldschatzanweisungen ge-
deckt. Für den Kreis kommt eine Einlösung in Papiermark nicht
in Frage. Sondern nur eine Einlösung in wertbeständigen Zah-
lungsmitteln. Darin liegt gerade der Sinn und Vorzug des wert-
beständigen Geldes, daß es uns von den Schwankungen der Papier-
mark befreit. Allerdings hat sich in den letzten Tagen die Papier-
mark etwas gebessert. Aber es wäre ein verhängnisvoller Irrtum,
daraus den Schluß zu ziehen: Jetzt sind die wertbeständigen Zah-
lungsmittel überflüssig. Erstens einmal ist eine Besserung der
Papiermark gerade deshalb eingetreten, weil die wertbeständigen
Zahlungsmittel, vor allem Goldanleihe und Rentenmark, große
Papiergeldmengen aufgesogen haben. Dann aber ist die Wert-
beständigkeit selbst dann ein Vorteil, wenn auch die schwankende
Mark einmal für ein paar Tage sich bessert, denn das Gleich-
bleibende und Sichere ist der Gewinn gegenüber dem Schwankenden
und Spekulativen.
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3. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 3. Dezember 1923

Die Tücken des „wertbeständigen“ Kreisnotgelds für den Einzelhandel.

                                  Mit oder ohne Rabatt?
       : Zu der in der Samstagsausgabe veröffentlichten Zuschrift über
die Frage der Rabattgewährung bei Bezahlung mit wertbeständigem
Geld wird uns aus Einzelhandelskreisen geschrieben:
       „Soweit es sich um wirklich wertbeständiges Geld handelt, und
das sind heute nur Auslandsdevisen, wird vom Handel Rabatt ge-
währt. Anders verhält es sich mit dem Goldnotgeld des Kreises
Solingen. Es steht zwar auf diesen Scheinen, daß sie durch Devisen
voll gedeckt seien, leider ist aber damit dem Handel nicht gedient.
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23. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 23. November 1923

Zur unterschiedlichen Bewertung des sogenannten Lucas-Dollars

       Was ist der „Lucas-Dollar“ wert? Diese Frage bewegt die Ge-
müter seit dem Tage seiner ersten Ausgabe. Die einen wollen ihn
als Devise bewertet haben entsprechend den hinterlegten Werten und
entsprechend dem Aufdruck von z. B. 4,20 Mark = 1 Dollar. Das
war nicht möglich, weil das spekulative Element von den Scheinen
ferngehalten werden mußte und auf der anderen Seite für den In-
haber keine Möglichkeit besteht, für einen solchen Schein einen Dollar
zu erstehen. Für die Zahlung als Lohn bewerten ihn die Solinger
Arbeitgeber nach dem Multiplikator, d. h. eine Mark des Scheines =
einer Grundmark des Lohnes. Die Geschäfte dagegen, die einige Tage
lang den Schein nach dem Multiplikator des Einzelhandels
bewertet hatten, nehmen ihn heute zum Teil nur noch nach
dem Kurs der Rentenmark, der bekanntlich niedriger steht, in Zahlung.
Derjenige also, der den Schein als Lohn erhält, hat zur Zeit daran
einen nicht unerheblichen Verlust. Die ausgebende Stelle, der
Landkreis, und die Handelskammer haben sich bisher nicht über die
richtige Bewertung des Landkreisnotgeldes geäußert. Wenn die Scheine
aber überhaupt den Charakter eines Zahlungsmittels behalten sollen
und ihre allgemeine Zurückweisung vermieden werden soll, so halten
wir eine aufklärende Aeußerung der genannten beiden Stellen für
dringend erforderlich. Dabei ist vor allen Dingen darauf Gewicht zu
legen, gegen welche gesetzlichen Zahlungsmittel später die Einlösung
erfolgt. Erst dann ist das Geld praktisch verwendbar.


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13. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Ohligs O 896, Schreiben 13. Oktober 1923

Der Landrat widerspricht Berichten, wonach der Landkreis nicht genügend Zahlungsmittel in Umlauf bringen könne.


                                      Abschrift.
      Der Landrat.           Opladen, den 13. Oktober 1923.
             K. III.

            Zur Berichtigung. Die Behauptung in der Freitags-
nummer der Bergischen Zeitung über das Versagen des Landratsamtes
in der Bereitstellung von Notgeld ist durchaus falsch. Das Land-
ratsamt ist schon seit 2 Wochen jeden Augenblick in der Lage ge-
wesen, jede angeforderte Summe herbeizuschaffen, natürlich nur
gegen Deckung, weil das Geld nicht verschenkt werden kann. Es
kann darüber auch bei der Walder Behörde oder Walder Firmen
nicht der geringste Zweifel bestehen. Offenbar handelt es sich
bei den Artikel nur darum, die weitere Herstellung eigenen Not-
geldes durch die Stadt zu erzwingen, was aus höheren Gesichts-
punkten heraus nicht statthaft und von der Regierung verboten
ist.
            Jeder, der mit dem Landratsamt in vorstehender Frage
verkehrt hat, wird bestätigen können, dass dort ohne Rücksicht
auf Tag- und Nachtzeit berechtigten Wünschen in weitgehender Wei-
se entsprochen wird.
 
                                                    gez: Lucas.
         An die Bergische Zeitung Wald.