Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1923
Aus wirtschaftlichen Gründen sehen sich die Solinger Zeitungen gezwungen, amtliche Bekanntmachungen und Hinweise auf Veranstaltungen nur noch kostenpflichtig im Anzeigenteil zu veröffentlichen.
Zur gefl[issentlichen] Beachtung für Behörden und Vereine.
Zeitungsverleger des Solinger Bezirks sehen sich durch die
immer schwieriger werdende Lage gezwungen, die seither geübte
kostenlose Inanspruchnahme des textlichen Zeitungsteiles durch Ge-
meinde- und andere Behörden einer anderen Regelung zu unter-
werfen. Die Unterbringung lokalgefärbter Bekanntmachungen ohne
Bezahlung ist unvereinbar mit der fühlbaren Krisis im Zeitungsge-
werbe. Die Solinger Zeitungen haben daher einmütig beschlossen,
ab 1. März keinerlei amtliche Ankündigungen, die sich inhaltlich als
behördliche Bekanntmachungen ausweisen, kostenlos aufzunehmen.
Alle derartigen Zusendungen werden nunmehr ausnahmslos dem Be-
kanntmachungsteile zugeführt. Hierbei bleibt die Möglichkeit unbe-
nommen, im textlichen Teile einen kurzen Hinweis auf besonders be-
achtenswerte Bekanntmachungen zu bringen, der aber keine Wieder-
gabe des Inhalts sein darf und auch nur in Verbindung mit der
amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wird.
Ferner weisen die Zeitungen erneut darauf hin, daß die Auf-
nahme von Hinweisen auf Vereins- und andere Veranstaltungen von
sämtlichen Zeitungen nur bei gleichzeitiger Aufgabe einer entsprechen-
den Anzeige erfolgen kann.
Die Zeitungen werden auf strengste Einhaltung dieser Richt-
linien bedacht sein. Sie hoffen, bei den in Betracht kommenden
Stellen für die durch die Pressenot aufgezwungenen wirtschaftlichen
Maßnahmen Verständnis zu finden.