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12. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1923

Als Reaktion auf die Hungerunruhen in Solingen vereinbaren die lokalen Gewerkschaften und der örtliche Handel die Abgabe verbilligter Lebensmittel.

                             Heute verbilligte Lebensmittel.
   Die Vertreter der Gewerkschaften haben gemeinsam mit dem
Großhandel und Kleinhandel der Lebensmittelbranche über die zu
ergreifenden Maßnahmen verhandelt. Das Ergebnis der Beratungen
der engeren Kommission ist folgendes:
   Der Großhandel ebenso wie der Kleinhandel gibt die verein‐
barten Lebensmittel — zunächst Erbsen, Mehl, Reis – zu den
Selbstkostenpreisen ab.
   Die einzelnen Verkaufsstellen, bei denen die bestimmten Lebens‐
mittel zur Verteilung gelangen, werden heute morgen durch die
Stadtverwaltung bekanntgegeben. Es werden auch 3—4 Verkaufs‐
stellen der „Hoffnung“ die Belieferung besorgen; die arbeitslosen
Mitglieder der „Hoffnung“ sollen dann nur dort kaufen.
   Die Erwerbslosen sollen sich durch ihre Erwerbslosenkarte und
Brotkarte ausweisen. Die nicht vom Arbeitsamt erfaßten Erwerbs‐
losen müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers beibringen.
   Heute Freitag soll den Erwerbslosen eine Unterstützung in solcher
Höhe ausbezahlt werden, daß für eine 4köpfige Familie ein Wochen‐
bedarf damit gekauft werden kann. Soviel wir hören, wird die Unter‐
stützung für eine Familie mit 2 Kindern rund 4 Milliarden betragen.