Schlagwort-Archive: Lebensmittelversorgung

21. Dezember 1923

Quelle: Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Siegburg, Landratsamt Siegkreis, 21.12.1923

Mitteilung über die Lebensmittelversorgung der Erwerbslosen und die Finanzierung der unentgeldlichen Ausgaben, die ein Bestandteil der Unterstützung der gewachsenen Anzahl an Erwerbslosen im Zuge der Inflation war. Der angegebene Betrag umfasst noch nicht den Preis der ausgegebenen Fleischmengen.

Der Bürgermeister                                                         Eitorf (Sieg), den 21. Dezember 1923        IV Tageb[uch].-N[umme]r. 2889                       Fernsprechanschluß N[umme]r. 8

An den                                                                                                                                                                       Herrn Landrat,                                                                                                                                                                                                                                             Siegburg.

Zur Verfügung vom 17. Dezember 1923, K.W.I.

             Die Ausgabe der mit vorbezeichneter Verfügung überwiesenen                                       Lebensmittel an die Erwerbslosen usw. ist heute erfolgt, ebenso                                                 auch die Ausgabe der bewilligten Fleischmengen. Die Bürgermeisterei                                   hat ihrerseits die andere Hälfte des Preises übernommen und die                                               sämtlichen Lebensmittel unentgeltlich verausgabt.                                                                             Die Gemeindekasse ist angeiwiesen, den Preis der Lebensmittel                                                 insgesamt den Betrag von                                                                                                                                                                              430 Billionen Mark                                                                                                          dorthin zu überweisen. Die Aufwendungen über die Fleischausgabe                                         werde ich in den nächsten Tagen mitteilen.

                                                                                       Weber

21. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Dezember 1923

Die Inanspruchnahme der städtischen Küche in Solingen durch Bedürftige ist trotz niedriger Arbeitslosenhilfe stark rückläufig.

     Ꙩ  Ein starker Rückgang in der Benutzung der Stadtküche ist in
den letzten Wochen zu verzeichnen. Die Zahl der abgegebenen Portionen
beträgt nur noch 5 bis 600 und ist damit um 1000 niedriger als vor
kurzem. Stiftungen seitens der Bürgerschaft decken bis auf weiteres
täglich 180 Portionen. Eine Erklärung für diesen Rückgang ist nicht
ohne weiteres zu geben, da trotz der Stabilisierung die Erwerbslosen-
Unterstützungssätze nicht als besonders hoch anzusehen sind. Sie
betragen in dieser Woche 20. bis 27. Dezember einschließlich
einer kleinen Weihnachtsbeihilfe für männliche Personen über 21 Jahre
5 Billionen, von 20 bis 21 Jahre 3 Billionen, 18 bis 20 Jahre 2,4
Billionen, 16 bis 17 Jahre 1,8 Billionen, für weibliche Personen als
Haushaltungsvorstand 4 Billionen, über 21 Jahre 3, 18 bis 20 Jahre
2, 16 bis 17 Jahre 1,5 Billionen. Verheiratete erhalten ohne Kinder
6,5 Billionen, mit 1 Kind 7,5 Billionen, mit 2 Kindern 8,5 Billionen,
mit 3 Kindern 9,5 Billionen, mit 4 und mehr Kindern 10 Billionen
Mark.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 21. Dezember 1923

19. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 19. Dezember 1923

Die Solinger Bevölkerung kann durch den Kauf und das persönliche Verschenken von „Stadtküchen“-Gutscheinen an einzelne Bedürftige einen Beitrag zu deren Versorgung leisten.

       -sn- Kauft Stadtküchen-Gutscheine für Bedürftige! Aus dem
Stadthaus wird uns geschrieben: Trotz der eingetretenen Zersplitte-
rung in der Sammlung von Mitteln zur Bekämpfung der Not sind
eine Anzahl Stiftungen zur Speisung von kinderreichen Familien ein-
gegangen. Der Eingang weiterer Beträge für diesen Zweck ist sehr
erwünscht, weil eine verstärkte Ausgabe unentgeltlichen Essens an
solche Erwerbslose dringend vonnöten ist, die das Essen in der genü-
genden Menge nicht bezahlen können. Es ist nun der Wunsch auf-
getaucht, den Spendern der Beiträge selbst die Möglichkeit zu geben,
die Zuwendungen an den einzelnen Bedürftigen persönlich zu machen.
Das ist jetzt nach einer Bekanntmachung der Verwaltung in der
heutigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ auf folgende Art mög-
lich gemacht worden: Wer spenden will, kaufe sich im Stadthaus,
Zimmer 76, Gutscheine mit dem Aufdruck „Stadtküche“ zum Preise
von je 150 Milliarden Mk. – das ist der Preis eines Essens. Diesen
Gutschein kann er einem Bedürftigen schenken, der dann den Schein
an einer der 6 Zahl- und Stempelstellen der Erwerbslosenfürsorge
kostenlos gegen einen auf einen bestimmten Tag und eine bestimmte
Ausgabestelle lautenden Essengutschein umtauscht. Dabei muß er auf
Verlangen seine Erwerbslosen- oder eine andere Unterstützungskarte
zum Nachweise seiner Bedürftigkeit vorlegen. Der Umtausch ist drin-
gend notwendig, damit immer ausreichend gekocht und zu den einzel-
nen Ausgabestellen die genügende Menge geschickt werden kann. Wir
glauben, daß viele Mitbürger von dieser Einrichtung gerne Gebrauch
machen werden, weil sie so in die Lage versetzt sind, den in ihrem
Hause vorsprechenden Bedürftigen zweckmäßig und persönlich zu helfen.
Auch kann so der kleinste entbehrliche Betrag zur Linderung der Not
verwandt werden.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 19. Dezember 1923

12. Dezember 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Dezember 1923

Gute Nachrichten zur aktuellen Kartoffelversorgung von Solingen. Trotzdem kritisiert die „Bergische Arbeiterstimme“ die Stadtverwaltung dezent wegen deren Maßnahmen.

                              Solingen
            Die städtische Kartoffelversorgung
ist in diesem Jahre wohl als eine gute zu bezeichnen, wenigstens
insofern die Herbeischaffung genügender Mengen in Frage kommt.
Wir haben ja erst kürzlich unsern Lesern davon Mittetilung [sic!] gemacht,
daß auf einmal mindestens 20 Waggons Kartoffeln für die Stadt
Solingen angerollt seien. 12. Dezember 1923 weiterlesen

8. Dezember 1923


Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7886.0000

In die Akte eingebundenes Plakat: Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, um Unruhen und Plünderungen zu verhindern.

Bekanntmachung!
Die große Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Notlage der Erwerbslosen haben
zu Unruhen und Plünderungen geführt, wobei politische und verbrecherische Elemente eine
große Rolle spielten.
Daß durch Plünderungen die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert werden kann,
sondern im Gegenteil die allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aufs
äußerste gefährdet wird, hat wohl mittlerweile jeder anständige und vernünftige Erwerbs-
lose begriffen.
Es ist daher Aufgabe und Pflicht der Polizei, Plünderungen
unter allen Umständen zu verhindern.
Es hat sich gezeigt, daß Ansammlungen Erwerbsloser unter
freiem Himmel und Aufzüge fast immer der Ausgangspunkt zu
Plünderungen waren.
Wenn auch zunächst die Demonstranten diese Absicht nicht hatten, sind sie später doch
der Parole derjenigen Elemente gefolgt, welche politische u[und] verbrecherische Ziele verfolgen.
Aus diesem Grunde können, solange die jetzige gespannte Lage andauert, Ansamm-
lungen auf Straßen und Plätzen und Aufzüge nicht mehr geduldet werden. Sie werden
hiermit aus sicherheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Polizei ist beauftragt, sie unter
allen Umständen zu verhindern. Sie ersucht alle vernünftigen Erwerbslosen, solchen Ver-
anstaltungen fern zu bleiben. Wo Wiederstand geleistet werden sollte, wird die Polizei
gezwungen sein, rücksichtslos von der Waffe Gebrauch zu machen.
Düsseldorf, den 8. Dezember 1923.
Der Oberbürgermeister.
Die Polizeiverwaltung.

30. November 1923


Quelle: Vereinigte Adelsarchive im Rheinland. Archiv Schloss Gracht, NL FGWM/Nr. 15 471, 30. November 1923
 
Aus dem Taschenkalender eines Adligen:
Franz Graf Wolff Metternich berichtet von seinen Jagderfolgen.

Müddersheim

2. Jagdtag.
Herr v. Kempis-Neuheim
gekommen, ab[en]ds zum Di-
ner Vizi [?] Bongard.
Recht gemütlich.

Jagdresultat:
Ich: 11 Hasen
14 Kanin[chen]
1 Fasan

23. November 1923

Quelle: Vereinigte Adelsarchive im Rheinland.  Archiv Schloss Gracht, NL FGWM/Nr. 15 471, 23. November 1923

Aus dem Taschenkalender eines Adligen:
Franz Graf Wolff Metternich berichtet von seinem Jagdausflug und anschließendem Diner mit langer Gästeliste. Von Krise ist in diesen Ausführungen nichts zu spüren.

Gracht.

Vorm[ittags] ein Auto nach Bergerhausen
zum 2. Jagdtag. Resultat 137
Stück; Ich: 6 Hasen 1 Kanin[chen].
Abends Diner, Namenstag Clemens.
Gäste: Papa, Wolf Dalwigk und Toch-
ter Mathilde, Irma Fürstenberg
und Tochter, Georg, Felix, Heiny Loë,
Nono, Fried Carl, Prinz Croy, Hermann
Hedy, Mony, Bongard; Fritz Wester-
holt u. Frau, Hanna Haku, Her-
mann Luningck, Leni, Liley Trips.
Gudula als Heimgebieter
Eduard auf der Hinfahrt
mit dem Motorrad verunglückt
Beinbruch.
Abends im Auto zurück.
Br[ie]f v. Fr[ei]h[er]r v. Blanckenburg

22. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923

Umgestaltung der Arbeitslosenunterstützung: Unterstützung in Form von Lebensmittelausgaben und Arbeitspflicht für Arbeitslose sollen zur Verbesserung der allgemeinen Ernährungssituation beitragen.

              Mehr Naturalunterstützung für die Erwerbslosen.
   
 Ꙩ  Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es sowohl für
die Gemeinden wie für die Erwerbslosen am zweckmäßigsten sei, an
Stelle der Barunterstützung in möglichst weitem Umfange eine Unter-
stützung durch Lebensmittellieferung treten zu lassen. Wie W[olffs] T[elegraphisches] B[ureau] jetzt
aus Berlin meldet, ist in der vergangenen Woche schon im Reichs-
arbeitsministerium ein solcher Plan mit den beteiligten Stellen be-
sprochen worden. In einer weitern Sitzung am Montag wurde grund-
sätzliche Uebereinstimmung mit den beteiligten Stellen (Regierungen
der Länder, Regierungspräsidenten, Kommunalverwaltungen) erzielt.
Die Gemeinden der besetzten Gebiete werden demgemäß die Möglich-
keit erhalten, die Erwerbslosenunterstützung je nach Lage der Verhält-
nisse ganz oder teilweise in Lebensmitteln zur Auszahlung zu
bringen. Dieses Verfahren verspricht eine bessere Auswertung der
zur Verfügung stehenden Geldmittel für einen längern Zeitraum und
wird auch die Verbindung mit der privaten Hilfstätigkeit des In- und
Auslands für die Ernährung der besetzten Gebiete erleichtern.
22. November 1923 weiterlesen

20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. November 1923

Solinger Industriegebiet: Arbeitgeberverband engagiert sich für Lebensmittelversorgung

      Ꙩ Verbilligte Lebensmittel durch den Arbeitgeberverband. Wie
uns mitgeteilt wird, hat der Arbeitgeberverband beschlossen, Lebens-
mittel in größerem Mengen zur direkten Abgabe an die Arbeitnehmer
einzukaufen. Der Verband verspricht sich von dieser Maßnahme eine
Besserung der Lebensmittelversorgung im Solinger Industriebezirk
und damit die Einkehr einer größeren Ruhe
.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 20. November 1923

16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 16. November 1923

Akute Notlage der Hilfsbedürftigen: Der Stadt Wald wurden wegen Überzahlung der Arbeitslosen die Reichs- und Staatszuschüsse gestrichen. Der Stadtverwaltung fehlt daher „jede Möglichkeit“, den aktuellen Forderungen der Erwerbslosen nachzukommen. Bei Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt, Walder Unternehmern, Kleinhändlern und Erwerbslosen können keine sofortigen Hilfsmaßnahmen erreicht werden, so dass es zu Ausschreitungen kommt und die Unternehmer von einer Gruppe Erwerbsloser gewaltsam zu einer zweiten Verhandlung gezwungen werden.

                         Zur Erwerbslosenfürsorge in Wald.
       Von der Walder Stadtverwaltung wird uns geschrieben: „Einer
Forderung der Erwerbslosen folgend, die am gestrigen Vormittag
in ziemlich beträchtlicher Zahl dieserhalb vor dem Rathause demon-
strierten, hatte (was wir gestern schon andeuteten) die Stadtverwaltung
die Arbeitgeber der Stadtgemeinde Wald auf gestern Nachmittag zu
einer Besprechung eingeladen, um mit ihnen Mittel und Wege zu
erörtern, die zu einer Linderung der Notlage der Bedürftigen, insbe-
sondere der Erwerbslosen, beitragen könnten. Beigeordneter [Schneider]
eröffnete die Besprechung, dankte den verhältnismäßig zahlreich
erschienenen Arbeitgebern für ihr Erscheinen und legte die Gründe
für die Zusammenkunft dar. Er wies besonders darauf hin, daß es
der Stadtverwaltung fürderhin nicht mehr möglich sein werde, über
die vom Reich festgesetzten Unterstützungssätze hinaus an die Erwerbs-
losen Zahlungen zu leisten. Auch der Einkauf von Lebensmitteln und
deren verbilligte Ausgabe an die Bedürftigen sei dadurch in Frage
gestellt, da die Stadt über Devisen (denn nur mit Devisen können noch
Lebensmitteleinkäufe im Großen getätigt werden) nicht verfüge. Ver-
treter der Erwerbslosen schilderten die Notlage weiter Kreise der
Unterstützungsempfänger, insbesondere der Erwerbslosen und [stellten]
die Forderung auf Zahlung eines weiteren Barbetrages [noch] im
Laufe dieser Woche. In der Aussprache wies Herr Franzen darauf
hin, daß die zusammengelegten Betriebsmittel aller Walder Arbeit-
geber kaum ausreichen würden, die Walder Unterstützungsempfänger
auch nur einige Tage zu ernähren. Die Wiederaufnahme der Arbeit
in den Betrieben sei in vielen Fällen außerordentlich schwierig, sie
würde teilweise noch durch die Weigerung der Arbeiter, die Arbeit
wieder aufzunehmen oder fortzusetzen, in Frage gestellt, was wohl
mit auf die im Verhältnis zu den Löhnen recht hohen Unterstützungen
in einigen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zurückzuführen sei.
16. November 1923 weiterlesen