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16. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 1063 „Schule Sieglar, Protokollbuch Konferenzen“ 1900-1931, S. 93-94

In der Schulkonferenz der Sieglarer Schule wird nach der Wahl eines neuen Schriftführers ein verkürzter Stundenplan beschlossen, um Heizmaterial zu sparen. Zudem legt die Schulkonferenz Kriterien fest, nach denen Kinder für die Quäkerspeisung ausgewählt werden sollen.

                                                                                 Verhandelt, den 16.XI.23.

Anwesend:
Herr Rektor Schmitz
,, Konrektor Zimmermann
,, Lehrer Manczynki
,,  ,, Bachem
,, ,, Lotz
,, ,, Flitsch.
Frl. Amzehnhoff
,, Keuser
,, Schneider

Nach Verlesen des letzten Protokolls
wurde zur Tagesordnung geschritten:
I. Neuwahl des Schriftführers
II. Stundenplan.
III. Mitteilungen.

zu 1. Auf Antrag des Herrn Lehrer
Manczynki, das Amt des Schriftführers,
das er nach Konferenzbeschluss vom 13.XI.1922
auf ein Jahr zu verwalten hatte, nieder-
zulegen, fand die Neuwahl des Schriftführers
statt. Gewählt wurde der Lehrer Flitsch,
der die Wahl annahm.

zu 2. Da voraussichtlich nicht genügend
Heizmaterial für die Dauer des Winters
beschafft werden kann, – also größte Sparsam-
keit am Platze ist, – wurde, nach vorhergehender
Rücksprache mit dem Herrn Kreisschulrat Kerp,
beschlossen, der Regierung einen Antrag ein-
zureichen, der eine Änderung des Stunden-
planes vorsieht. Der Vorschlag der Konferenz
war, den Unterricht auf die vier ersten
Wochentage zu verlegen und zwar mit
je 7 Tagesstunden. Auf den Vormittag würden
davon 4 und auf den Nachmittag 3 Stunden
fallen. Die beiden ersten Vormittagsstunden
würden je 50 und die übrigen 45 Minuten dauern.
Da diese Änderung eine Kürzung der
Stundenzahl in den einzelnen Klassen
notwendig macht, wurde vorgeschlagen,
keine Einschränkung in Religion, Deutsch
und Rechnen vorzunehmen.

zu 3. Herr Rektor Schmitz liest ein
Schreiben der Fürsorgeschwester vor.
Nach diesem sollen 40 Kinder, außer den
sich im hiesigen Kloster befindenden Kindern
ausgesucht werden, die in Zukunft an der
Quäkerspeisung teilnehmen sollen.
Die Auswahl dieser Kinder soll nach fol-
genden Gesichtspunkten geschehen:
Es kommen in Frage:
1) kränkliche und unterernährte Kinder
2) solche, deren Eltern erwerbslos oder
bedürftig sind.
3) Kinder von Witwen. (ohne Vieh)

25. Oktober 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Oktober 1923

Wegen der zu erwartenden Kartoffelernte ist das Brennen von Kartoffelschnaps untersagt. Eine Ausnahme gilt, wenn für den Verzehr unbrauchbare Kartoffeln verwendet werden.

    – Wtb. Wie der amtliche preußische Presse-
dienst meldet, kann nach bisherigen Schät-
zungen nur mit einer Mittelernte in Kartoffeln
gerechnet werden. Demzufolge verordnete der
Reichsernährungsminister, daß in diesem Jah-
re die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe
in der eigenen Brennerei, soweit selbstgebaute Kar-
toffeln verarbeiten dürfen, als der Hälfte ihres
Brennrechts entspricht. Die Verarbeitung an-
derer, als selbstgebauter Kartoffeln in Trock-
nereien und Stärkefabriken ist bis Ende Okto-
ber gänzlich verboten. Die Verwendung von,
aus Kartoffeln hergestellten Spiritus für Trink-
zwecke findet, was besonders betont wird nicht
statt. Ausnahmen können für solche Kartof-
feln zugelassen werden, die durch Frost oder
andere Ursachen zur menschlichen Nahrung un-
brauchbar wurden.

13. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1923

Weiterführung der Brotversorgung mit Hilfe von Brotmarken

(Die Brotmarken bleiben.) Die von einigen
Zeitungen gebrachte Mitteilung über die Be-
endigung der Markenbrotversorgung am 15 Ok-
tober trifft für das besetzte Gebiet und das Ruhr-
gebiet nicht zu. Die Versorgung der Bevölkerung
mit Markenbrot wird vielmehr in der bisherigen
Form weitergeführt. Dagegen wird der Abgabe-
preis der Reichsgetreidestelle für Getreide und
Mehl grundsätzlich dem freien Marktpreis ent-
entsprechen, so daß mit Anfang nächster Woche
mit einer erheblichen Erhöhung der Preise für
Markenbrot zu rechnen sein wird.

6. Oktober 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 6. Oktober 1923

Verbot der Kartoffelausfuhr aus dem Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 Tit. 17 T. II des All-
gemeinen Landrechts wird bis zur weiteren Klärung
der Lage die Kartoffelausfuhr aus dem
Kreise Schleiden verboten.
Zuwiderhandlungen unterliegen – soweit nicht
andere Strafen verwirkt sind – d[e]n B[e]stimmungen
des § 132 ff des Gesetzes über die Allgemeine
Landesrechtverwaltung vom 30 Juli 1883 mit den
dazu ergangenen ergänzenden Bestimmungen des
§ 6 Art[ikel] III des Notgesetzes vom 24. Fe-
bruar 1923
Schleiden, den 1. Oktober 1923
Der Landrat. Graf von Spee.

10. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1295 „Errichtung einer Preisprüfungsstelle, Preistreiberei“ 1921 – 1924

Der Oberstaatsanwalt aus Kleve erkundigt sich über die Versorgungslage mit Lebensmitteln in Emmerich und ob diese für die Bevölkerung bezahlbar sind.

Der Oberstaatsanwalt. Cleve, den 10. September 1923.
VIII 20/1869. 2700
Ich ersuche um Bericht, ob die Zufuhr
von Gemüsen, Kartoffeln, Obst und anderer Landes-
produkte in einer für die ausreichende Versorgung
aller Schichten der Bevölkerung genügenden Menge
erfolgt, und ob sich die Preise in einer der Kauf-
kraft der breiteren Schichten der Bevölkerung ent-
sprechenden Höhe halten. Im Falle der Verneinung
dieser Fragen ersuche ich um Bericht über die Grün-
de der unzulänglichen Zufuhr insbesondere ob An-
lass zu der Annahme besteht, dass die Zurückhaltung
aus preistreiberischer Absicht erfolgt, und ob
etwa die Einrichtung von Marktgerichten zweckmässig
und geboten ist.

Die Polizei-Verwaltung: […] 24/IX. 23.

An die Polizeiverwaltung
in
Emmerich

Zuschreiben: […] Emmerich; 24./IX.23
An den Herrn […] in Cleve
Zum dortigen Schreiben v. 10/IX. 23. VIII 20/1869
wird berichtet, daß die Beschränkung der hiesigen
Märkte eine geringe ist, die keineswegs
zur Versorgung der Bevölkerung ausreicht. Infolge
dieser Zustände hat neuerdings die Stadtverwaltung
selbst die Versorgung in die Hand genommen.
Preistreiberei oder Zurückhaltung von Waren kommen
hierbei nicht in Frage.
[…] Z. d. A.

8. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. September 1923

Aufgrund der großen Nachfrage mussten in Solingen mehrere Lebensmittelgeschäfte schließen oder ihre Öffnungszeiten verkürzen.

      -ab- Ein starker Andrang in den Geschäften macht sich infolge
der weiteren Steigerung der Devisenkurse seit gestern besonders beim
Lebensmittelhandel bemerkbar. Mehrere Geschäfte mußten vollständig
schließen oder die Verkaufszeit beschränken. Wenn es auch verständlich
ist, daß alle Bürger bestrebt sind, heute noch so billig wie möglich
einzukaufen, so muß doch berücksichtigt werden, daß bei der starken
Warenentnahme der „Totalausverkauf“ schneller erfolgt ist, wie man
vermutet. Da die Herbeischaffung von Waren augenblicklich sehr
schwierig ist, darf empfohlen werden, sich nicht über Bedarf einzudecken,
da sonst mit einer Lebensmittelknappheit zu rechnen ist.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 8. September 1923

21. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, B 14, Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 21. August 1923, S. 364-365

Aufgrund der rasanten Inflation und der Notlage der Bevölkerung versuchen viele Menschen verzweifelt, sich Lebensmittel zu verschaffen. Am 15. August 1923 kommt es zu Ausschreitungen und Plünderungen der Geschäfte in der Klever Innenstadt. Die Polizei muss einschreiten. In der daraufhin einberufenen Sitzung der Stadtverordneten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelversorgung beschlossen.

[364]
                          Sitzung
                              der
dringlichen Stadtverordneten-Versammlung am Dienstag den
21. August 1923

      Gesetzmäßig zusammenberufen durch Einladungsschreiben vom
21. August 1923. (Die Einladung erfolgte wegen Dringlichkeit mit ab-
gekürzter Frist §38 der Städteverordnung.)
       Nach Eröffnung der Versammlung wurde in geheimer Sitzung
verhandelt was folgt:

      Nach Eröffnung der Sitzung teilt der Vorsitzende mit,
daß er die Stadtverordneten-Versammlung auf Grund eines Antrages
der Zentrumsfraktion mit der Tagesordnung
      Besprechung der Vorfälle vom 15. August 1923
zu einer dringlichen geheimen Sitzung eingeladen habe.
      Nachdem die Versammlung die Dringlichkeit beschloßen hat,
wird in die Verhandlung eingetreten.

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19. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/1274 „Maßnahmen gegen die Fleischteuerung (gen. u. spez.)“ 1912 – 1928

Die Lebensmittelnot ist stark angestiegen. Die Bauern werden dazu aufgerufen mit Abschaffung der Zwangswirtschaft zu zeigen, dass sie im Stande sind die Städte selbständig ausreichend mit Lebensmiteln zu versorgen.

Aufruf! 211

Die Lebensmittelnot ist aufs Höchste gestiegen. Fein-
deshand unterbindet die Zufuhr. Mangel an Kartoffeln, Ge-
müse und Fleisch macht sich empfindlich bemerkbar. Die Zu-
kunft der Brotversorgung gibt zu Besorgnissen Anlass.
Landwirte! Ihr habt mit Recht über die Fesseln der
Zwangswirtschaft geklagt; heute is die Zwangswirtschaft ge-
fallen; ihr letzer Pfeiler, die Getreide-Zwangswirtschaft
wird am 15. September ds. Js. beseitigt. Zeigt nunmehr, dass
die Zwangswirtschaft nicht nötig ist; beweist, dass Ihr
unter freier Wirtschaft im Stande seid, die Städte genügend
mit Lebensmitteln zu beliefern. Darum beschickt die Wochen-
märkte reichlich mit Gemüse, Butter, Eiern namentlich aber
mit Kartoffeln, da gerade hieran grösster Mangel herrscht;
die Polizei ist angewiesen, Euch
auf dem Markt und den Zufahrt-
strassen zu schützen und mög-
lichst wenig in den Marktbetrieb
einzugreifen.
Verkauft euer Schlachtvieh, soweit es irgendwie
schlachtreif ist, an einheimische Metzger und Händler. Vor-
kehrungen sind getroffen, dass eure Ware möglichst nur der
einheimischen Bevölkerung zukommt-

Der Landrat des Kreises Rees. Die Kreisbauernschaft.
gez. Dr. Schneemann. gez. Eichelberg,
gez. Rob. Baumann.

16. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen,  Euskirchener Zeitung vom 17.08.1923

Bemühungen zur Bekämpfung der Lebensmittelknappheit in Euskirchen

    + Bekämpfung der Lebensmittelnöte. Die Stadt-
verwaltung ist fortdauernd bemüht, mit allen mög-
lichen Mitteln die Wirkungen der Teuerung und des
Lebensmitel-Mangels zu bekämpfen. In einer gestern
stattgehabten Verhandlung mit den Gewerbetreiben-
den wurde beschlossen, die Verkaufszeiten von vormit-
tags 10-12 und nachmittags 4-6 1/2 Uhr einheitlich fest-
zusetzen, um damit vielfach geäußerte Beschwerden des
Konsumentenkreises auszuräumen. Mit dem Groß-
handel wurde vereinbart, daß derselbe alles tut, um
Euskirchen ständig mit Lebensmitteln in ausreichen-
dem Maße zu versorgen. Am drückendsten macht sich
der Mangel an Kartoffeln fühlbar, eine Er-
scheinung, die nicht nur in unserer Gegend, sondern in
Deutschland allgemein beklagt wird. Die Stadtver-
waltung hat sofort Schritte getan, um Kartoffeln in
den hauptsächlichsten Produktionsgebieten direkt auf-
zukaufen. Die hierzu erforderlichen Kredite wurden
von hiesigen Industriellen bereitwilligst zur Verfü-
gung gestellt. Es ist beabsichtigt, für die Dauer des
Kartoffelmangels die hereinkommenden Mengen zu
rationieren.